Pylonen in kleiner Seitenstraße selber aufstellen?

4 Antworten

Anhand des Fotos lässt sich das leider nicht sonderlich gut einordnen. Könnte sein, dass man da aufgrund der zu geringen verbleibenden Fahrbahnbreite gar nicht parken darf, denn auf dem Gehweg darf grundsätzlich nicht geparkt werden.

Aber: Selbst Maßnahmen ergreifen auf einer öffentlichen Straße, das ist nicht erlaubt und würde ich dir auch nicht raten, um Ärger zu vermeiden.

Wenn du selbst tätig wirst und das Ordnungsamt das nicht cool findet, wirst du von denen auch keine Unterstützung erwarten können.

Frage beim Ordnungsamt an und schildere die Situation. Ggf. ist bei dir auch die Verkehrsbehörde für die Anordnung zuständig.

Grundsätzlich darf man gegeuber von Einfahrten parken, wenn eine Restbreite von ca. 3 Metern zur Bordsteinkante oder zur Fahrsreifenbegrenzung frei bleibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

DR2703 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:21

Rechts neben den Autos ist kein Gehweg. Nur ein Boardstein und da drüber ne Böschung. Hinter dem Boardstein rechts (vom Bild aus gesehen), gehts nach ca. 1m extrem steil bergab. Zu wenig Fahrbahnbreite ist da definitiv gegeben. Danke für den Hinweis 👍🏻

KevinHP  21.06.2024, 19:15
@DR2703

Schwierige Situation, aber ohne Gehwege könnte man vielleicht sogar dort parken. Die 3 Meter müssen natürlich immer frei bleiben.

Dein Ärger ist sicher nachvollziehbar - aber das wird nicht reichen

Du schreibst:

Wenn dort Spiele sind, parken deren Besucher immer die Seitenstraße einseitig zu, sodass man weder mit einem größeren Auto noch mit einem Transporter daran vorbei kommt und immer auf den hohen Boardstein ausweichen muss.

In der Regel finden Fußballspiele mit Besuchern meist am Wochenende statt. Allerdings nicht an jedem Wochenende. Ist das hier anders?

Erfahrungsgemäß sind solche Veranstaltungen auch zeitlich begrenzt. Musst du unbedingt in dieser Zeit mit deinem Transporter diese Straße befahren?

Ich kann das mit meinem SUV, auch wenn ich mir dabei öfters schon meine Reifen unschön beschädigt habe, meine Frau mit ihren Alufelgen und Niederquerschnittreifen jedoch nicht.

Sorry, aber da stellt sich doch die Frage, ob man an solchen Tagen nicht etwas früher oder später in die Halle fahren kann? Die Spieltage sind sind sicher lange vorher bekannt, oder?

Gemäß Ordnungsamt kann man da maximal die behindernden Parker fotografieren und ans Ordnungsamt weiterleiten. Das ist mir jedoch zu umständlich, ehrlich gesagt.

Die Frage ist: Handelt es sich tatsächlich um Falschparker. Wird deine Zufahrt zur Halle zugeparkt?

Die bestmögliche Lösung wäre, dort an Spieltagen Pylonen aufzustellen.

Das wäre die bequemste Lösung für dich - nicht aber für die Besucher, die dort öffentlich parken.

Da ist das Ordnungsamt aber gegen, da Eingriff in den Straßenverkehr.

Wir alle kennen die Situation beim Umzug. Da werden z.B. ein paar Stühle vorm Haus platziert, um einen Parkplatz für den "Möbelwagen" zu reservieren. Auch das ist durchaus verständlich, aber eben auch nicht zulässig.

Es gibt Möglichkeiten sich offiziell eine Parkverbotszone einrichten zu lassen. Wer dann trotzdem dort parkt kann ggf. auch kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Sehe ich anders, da die Straße ausschließlich von meinem Nachbarn, der am Wochenende, wenn Spiele sind, gar nicht da ist, und mir genutzt wird.

Demnach stören deinen Nachbarn auch die parkenden PKW nicht. Handelt es sich um eine öffentlich Straße oder um einen Privatweg?

Im ersteren Fall kannst du doch nicht bestimmen von wem diese Straße genutzt wird. Zumal auch nicht entscheidend ist, wer diese Straße nutzt, sondern wer sie befahren könnte.

Was tun? Trotzdem Pylonen aufstellen und aufs Beste hoffen?

Es hat irgendwie den Anschein, als ob du nicht viel Wert auf Regeln legst.

Was dir das Ordnungsamt zum Sachverhalt erklärt hat, scheint dich nicht sonderlich zu interessieren, oder?

Meine persönliche Meinung ist Folgende:

Das die Besucher eines Fußballspiels irgendwo parken müssen, lässt sich nicht um gehen. Geparkt wird zeitlich begrenzt, in einem Gewerbegebiet und am Wochenende.

Warum musst du und deine zwingend zu diesen Zeiten deine Gewerbehalle befahren? Geht es wirklich nicht etwas früher oder später?

Es scheint sich zudem auch um einen Dauerzustand zu handeln.

Übrigens: Wie lösen die PKW-Fahrer das Problem? Die werden ja sicher nicht alle in umgekehrter Reihenfolge wie sie geparkt haben die Straße wieder verlassen, oder?


AlexausBue  17.10.2024, 10:42

Ein älterer Beitrag, aber hierzu muss ich Stellung nehmen:

Musst du unbedingt in dieser Zeit mit deinem Transporter diese Straße befahren?

Das ist seine Sache. Wenn er das will, dann kann er dort langfahren. Und wenn es nicht verboten ist kann er sogar mit einem LKW dorthin fahren. Auch Samstags.

ob man an solchen Tagen nicht etwas früher oder später in die Halle fahren kann?

Diese Frage stellt sich nicht! Man kann doch nicht einfach Menschen vorschreiben, wann sie dort hinfahren sollen, wohin sie wollen!

Handelt es sich tatsächlich um Falschparker.

JA!

Auf dem Bild wird definitiv nicht der notwendige Abstand zur gegenüberliegenden Straßenseite von 3m gegeben.

Der Mercedes blockiert die Zufahrt und darf dort nicht parken.

Hier muss jederzeit ein Feuerwehr LKW durchpassen, das ist hier nicht der Fall.

Oder sagst Du jetzt etwa:

Erfahrungsgemäß sind solche Veranstaltungen auch zeitlich begrenzt. Muss die Lagerhalle unbedingt in dieser Zeit brennen?

Und:

stellt sich doch die Frage, ob man an solchen Tagen nicht etwas früher oder später mit der Feuerwehr zur Halle fahren kann um sie zu löschen? Die Spieltage sind sind sicher lange vorher bekannt, oder?

Sorry für den Sarkasmus, aber es gilt ja trotzdem die StVO.

Es hat irgendwie den Anschein, als ob du nicht viel Wert auf Regeln legst.

Wenn sich die Mamis an die 3-Meter Regel halten würde, hätte der Fragesteller diese Frage doch nie gestellt.

Das die Besucher eines Fußballspiels irgendwo parken müssen, lässt sich nicht um gehen. 

DOCH: Woanders parken und 300m zu Fuß laufen!

Es ist mit die dümmste und respektloseste Ausrede, die ich leider immer wieder zu hören bekomme: "Wo soll ich denn sonst parken?"

Die Antwort ist ganz einfach: "Dort, wo es erlaubt ist!"

Warum musst du und deine zwingend zu diesen Zeiten deine Gewerbehalle befahren? Geht es wirklich nicht etwas früher oder später?

Warum muss man zwingend gesetzeswidrig parken? Geht es wirklich nicht 300m weiter vorne oder hinten?

Wie lösen die PKW-Fahrer das Problem?

Die haben kein breites Fahrzeug, weil PKW < LKW.

Ich kann Deine Solidarisierung mit denjenigen die falsch handeln nicht verstehen.

Die Leute können parken wo sie wollen und Du hast gefälligst dann hinzufahren, wenn dort keiner parkt!

Eichbaum1963  21.06.2024, 20:44

Und wenn es da oben brennt, muss die Feuerwehr auch warten bis das Spiel vorbei ist?😱

Oder du erleidest in so einem Fall einen medizinischen Notfall da oben - und bist dann sicher "hocherfreut," wenn der Notarzt zu Fuß kommt 10 Min. zu spät kommt und du anschließend ein Pflegefall bist...

Fakt ist: es muss eine Restfahrbahnbreite von mindesten 3,05 m verblieben - ansonsten ist dort das Parken verboten!

Überdenke bitte mal deine Antwort!😊

heurekaforyou  22.06.2024, 12:36
@Eichbaum1963
Oder du erleidest in so einem Fall einen medizinischen Notfall da oben - und bist dann sicher "hocherfreut," wenn der Notarzt zu Fuß kommt 10 Min. zu spät kommt und du anschließend ein Pflegefall bist...

Dir detailliert vorzustellen, und dich darüber lustig zu machen, unter welchen Umständen ich zum Pflegefall werde, ist einfach nur niveaulos!

Und wenn es da oben brennt, muss die Feuerwehr auch warten bis das Spiel vorbei ist?
Fakt ist: es muss eine Restfahrbahnbreite von mindesten 3,05 m verblieben - ansonsten ist dort das Parken verboten!

Ich habe weder Behauptet, dass die Feuerwehr warten müsse, bis das Fußballspiel vorbei ist, noch das die Fahrzeuge dort parken dürfen.

Vielleicht solltest du mal überdenken, was dich befähigt, mir das Gegenteil zu unterstellen.

Du kannst mir vorwerfen, Verständnis für die Besucher der Veranstaltung gehabt zu haben. Das ist richtig und daran hat sich auch nichts geändert.

Richtig ist aber auch, dass ich darauf hingewiesen haben, dass widerrechtliches Verhalten im Straßenverkehr Konsequenzen haben kann.

  •  Wer dann trotzdem dort parkt kann ggf. auch kostenpflichtig abgeschleppt werden.
  • Was ist daran falsch, Möglichkeiten anzusprechen, von denen beide Seiten profitieren könnten?
  • Musst du unbedingt in dieser Zeit mit deinem Transporter diese Straße befahren?
  • Sorry, aber da stellt sich doch die Frage, ob man an solchen Tagen nicht etwas früher oder später in die Halle fahren kann? Die Spieltage sind sind sicher lange vorher bekannt, oder?

Ist es tatsächlich schon so weit, dass selbst sich solche Dinge nur noch mit dem Gesetzbuch unterm Arsch und dem Maßband in der Hand geregelt werden?

Das wir selber kurz auf dem Radweg parken, um schnell ein paar Brötchen kaufen wollen, oder uns das Ticket für den Parkscheinautomaten sparen ist natürlich etwas ganz anderes.

Fakt ist: es muss eine Restfahrbahnbreite von mindesten 3,05 m verblieben - ansonsten ist dort das Parken verboten!

Fakt ist auch, dass der vermeidlich bereits mehrfach "Geschädigte" über seine rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wusste.

Ich kann das mit meinem SUV, auch wenn ich mir dabei öfters schon meine Reifen unschön beschädigt habe....
Gemäß Ordnungsamt kann man da maximal die behindernden Parker fotografieren und ans Ordnungsamt weiterleiten. Das ist mir jedoch zu umständlich, ehrlich gesagt.
Die bestmögliche Lösung wäre, dort an Spieltagen Pylonen aufzustellen.

Können persönliche Befindlichkeiten geeignet sein, Selbstjustiz zu rechtfertigen und öffentliche Straßen mach eigenem Ermessen zu blockieren und andere Verkehrsteilnehmer zum Anhalten zu zwingen?

Für mich stellt das den Straftatbestand der Nötigung dar.

.Würdest du dich besser auf die Fakten konzentrieren, als Schauergeschichten zu erzählen, wäre dir noch etwas Wesentliches auffallen müssen.

Wenn du auf deinen 3 Metern herum reitest und dich auf die Rechtsprechung für öffentliche Straßen berufst, steht das im direkten Widerspruch zum Fragenden, der nämlich für sich das alleine Wege-Recht beansprucht.

Da ist das Ordnungsamt aber gegen, da Eingriff in den Straßenverkehr. Sehe ich anders, da die Straße ausschließlich von meinem Nachbarn, der am Wochenende, wenn Spiele sind, gar nicht da ist, und mir genutzt wird.

Man muss es wirklich 2 x lesen!

Die Straße wird ausschließlich von meinem Nachbarn, der aber gar nicht das ist, wenn dort Autos parken genutzt - und mir genutzt.

Ergibt das einen Sinn? - Natürlich nicht.

Rettungswege sind richtig und wichtig. Gar keine Frage. Ich habe selbst Bekannte bei der Freiwilligen Feuerwehr und höre teilweise üble Geschichte.

Doch in dieser Sache geht es dem Betroffenen, weder um Sicherheit, oder Ordnung, sondern einzig und allein um seine eigenen Interessen.

Offensichtlich feiert er auch gerne Karneval. Dabei haben wird erst Juni. Jedenfalls war das sein einziger Kommentar auf meine Fragen.

Es gibt wohl einiges, das du mal überdenken könntest.

Schönes Wochenende

Nee, eine Sache gibt es doch noch.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Urteil vom 08.03.2017 - 5 S 1044/15) hat entschieden:

VGH Mannheim v. 08.03.2017: Teilweise Unwirksamkeit des Parkverbots auf schmalen Straßen

Den Tatbestand, das Urteil und interessante Sichtweisen, findest man hier:

https://verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr9266.php

Da du bereits angekündigt hast, keine langen Texte ohne Absatz zu lesen, weise ich dich vorsorglich darauf hin, dass genau diese bei dem Urteil der Fall sein wird.

Allerdings habe ich nicht verstanden, welchen Zweck dein Statement haben könnte.

Hätte es nicht auch gereicht, auf Fragen anderer einfach nicht zu reagieren?

"Lange" Fragen ohne jeglich bzw. zu lange Absätze, werden von mir in Zukunft nicht mehr beantwortet!! Da is mir die Augenkrebsgefahr zu hoch. :D Also lernt es endlich, Absätze zu machen. Die Rechtschreibung ist mir wurscht - solange der Text noch verständlich rüber kommt. Aber Satzzeichen sind sehr wichtig!
Eichbaum1963  23.06.2024, 21:38
@heurekaforyou

Schöner Roman von dir aber absolut sinnfrei...

Übrigens: dein von dir zitiertes Urteil bezieht sich nur auf das Parken gegenüber einer Einfahrt - nicht aber auf die zu verbleibende Restfahrbahnbreite für den Durchgangsverkehr!

DR2703 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:18

🤡

Lad dir mal die Knölli-App runter, das vereinfacht zumindest die Meldung der Parker erheblich.

Ansonsten vermiss doch mal die verbleibende Durchfahrtsbreite, wenn geparkt wird, ob das hinreichend für Rettungswege ist. Sonst kannst du vielleicht eine Parkverbotszone anstreben.

Pylonen würde ich lassen, damit kriegst du bloß Ärger...

fotografieren und hoffen dass da eine Parkverbotszone eingerichtet wird.

selbst da mit Pylonen arbeiten, nennt sich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr lass das