Ach, kommen wir nun wieder mit Klimaschutz?

Mal da erwähnt: wie sieht es denn in vielen Großstädten aus, wenn Ampeln ewig rot sind, obwohl gar kein Querverkehr kommt?

Z. B. Mainz ist da ein gutes Beispiel, Heidelberg ist da auch ganz gut, auch Bad Kreuznach war da mal, sogar mitten in der Nacht, der Burner - aber immerhin haben die gelernt und inzwischen dort viel "gekreiselt".

Die A 61 bei uns ist schon seit Jahrzehnten auf 130 km/h begrenzt. Und bei Einhalten dieser Geschwindigkeit muss ich selbst bei wenig Verkehr links fahren, weil sehr viele rechts langsamer fahren - und nicht nur LKW!

Das diese Langsamfahrer oft ohne Rücksicht auf Verluste plötzlich die Spur wechseln, weil die nen LKW überholen wollen der 10 - 20 km/h langsamer fährt, als die - geschenkt, denn mit solchen intelligenzbefreiten rechnen wir ja.

Aber kommt die nächste Baustelle mit max. erlaubten 80 km/h, fräsen zu oft genau die, die ich vor der Baustelle mit 130 km/h überholt habe, mit 100 - 120 km/h an mir vorbei!

DAS sind die eher die schlimmsten Autofahrer!

Drängler aber natürlich sowieso!

Zwar nerven mich Schleicher auch aber dennoch halte ich meinen Sicherheitsabstand ein.

Übigens: ich erlebe auch viele die schnell von hinten angebürstet kommen, während ich noch überhole (durchaus mal mit 150 km/h und mehr, wenn erlaubt) und dennoch hinter mir ihren Sicherheitsabstand einhalten (ja, auch BMW-Fahrer!😊)

Denen mache ich auch mal schnell zwischen 2 LkW platz (unterhalb der 20 Sek.) - Drängler warten da halt ebbes länger (außer rechts ist alles frei).

Aber: Mit einem Tempolimit von 130 - 150 km/h könnte ich durchaus auch noch gut leben - wenn dann rücksichtslose Spurwechsler auch mit FE-Entzug bestraft werden!😈

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Kostet dich ein Verwarngeld von 20 €.

Aaabäär: ist das Mofa nicht versichert, liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Das ist eine Straftat!

Mal abgesehen davon, dass du dann für verursachte Schäden ggf. bis an dein Lebensende haftest...

Aber selbst wenn das Mofa versichert ist, kann die Versicherung dann mit bis zu 5.000 € in Regress gehen, wenn du zu jung bist, bzw. keine Mofa-Prüfbescheinigung hast.

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Mal davon abgesehen, dass mir keiner Kündigen könnte, wenn ich nachts sauge...😁, ich machs dennoch nicht. Obwohl ich es sogar könnte ohne das es einer mitbekommt.

Denn mein Sauger zieht sich sogar bei der niedrigsten Stufe am Läufer fest... und ist dabei außerhalb der Wohnung kaum hörbar.

Wenn man natürlich nen Sauger hat, der scheinbar im vorherigen Leben mal eine Sirene war und dabei nicht mal ne Erbse richtig einsaugen kann, sollte man es auf jeden Fall lassen.😂

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Ist es wirklich so, wie die Musterlösung sagt, denn laut der Regelung ,,Rechts vor Links,, darf das Motorrad eigentlich als erstes fahren.

Falsch!!

https://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt.php

Wobei bei dem Beispiel des "bis in die Kreuzungsmitte Vorfahren" des Blauen bei den meisten Kreuzungen in Deutschland eher kontraproduktiv ist, weil: zu wenig Platz!

GmV erklärt das...😁

Linksabbieger müssen grundsätzlich den Gegenverkehr durchlassen!

Ausnahme bildet da nur die abknickende Vorfahrstraße!

Würde der Traktor hier nach links abbiegen wollen, so liegt eine Patt-Situation vor - d. h.: es hilft nur noch gegenseitige Verständigung!

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Hat der Friedhof einen eigenen Parkplatz, bzw. war anders zu erreichen? War die Fahrbahn zu eng, so dass nicht mindestens 3,05 m Restbreite zur Verfüung standen?

Dann besser zahlen.

Ansonsten Widerspruch einlegen, denn du warst in dem Moment Anlieger.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/

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Es macht durchaus Sinn. Denn Linksabbieger müssen grundsätzlich den Gegenverkehr durchlassen (Ausnahme nur bei abknickender Vorfahrtstraße)!

Es spielt also in der Tat die eine sehr wichtige Rolle, wohin man will und nicht woher man kommt!

Bei einer generellen 3-2-1-Regel würden so etliche auch bei vorfahrtregelnden Zeichen einfach nach links Abbiegen! D. h.: sie würde eher Verwirrung stiften.

Daher gilt hier: NUR gegenseitige Verständigung!

Da sollten wir einfach mal gesunden Menschenverstand einsetzen...

Ich hoffe, dass diejenigen, die hier der Meinung der 3-2-1-Regel sind, keine FE haben oder bisher nur viel Glück...

Denn Fakt ist: Wenn zwei eins signalisiert, auf seine Vorfahrt zu verzichten und 3 biegt einfach ab und es kracht, hat 3 die A-Karte!

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Nein, ist es ohne explizite Genehmigung nicht!

Kannst allenfalls mal im Herbst (je nach Region ab Ende August bis Ende Oktober) in Weinanbaugebiete gehen - da fällt es dann nicht so auf. Knallt da ja dann ständig.😂

Aber erlaubt ist es für dich da eigentlich auch nicht... aber es wird eher niemanden stören - außer du übertreibst es oder ballerst da nach 19 Uhr.😁

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Ja

Aber natürlich!! Und wir haben sogar noch Druckspüler!

Und dass nachts der Vermieter das Wasser abdreht, geht gar nicht!!

Und ich bin selber Vermieter.

Und mich stört das nächtliche Spülen von anderen nachts nicht im Geringsten.

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4 Wörter:

Das darf man NIE!

Manche halten den Warnblinker scheinbar für den "Park(halt)erlaubnisknopf".

Isser aber nicht, sondern macht die Sache nur teurer.😁

Sehr interessant vor allem dann, wenn dort sogar das Parken eigentlich erlaubt ist - aber die Spezis dennoch den Warnblinker reinhauen. Weil: dann zahlen die wegen missbräuchlicher Benutzung des Warnblinkers ein Verwarngeld.

Ohne wäre alles OK gewesen. Nennt man dann Intelligenzbefreit.😂

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Ums mal vorwegzunehmen: es gibt keinen Mofa-Führerschein sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Für ein 45 km/h Auto benötigst du die Fahrerlaubnisklasse AM. Mit der darfste dann ab 15 Jahren fahren. In der Fahrschule anfangen darfste ein halbes Jahr vorher.

Auch 2-Räder mit max. 45 km/h darfste dann damit fahren.

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du keine 45 km/h Autos fahren - nicht mal mehr 25 km/h Autos...

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Das Foto erklärt es schon ganz gut:

Denn gemessen wird von der Vorderachse des voraus Fahrenden bis zur Vorderachse des Nachfolgenden.

Und da ab unter 5/10 des halben Tachoabstandes kostet es.

Und es wird nicht "geblitzt" sondern gefilmt. Bei Verdachtsfällen speichert die Software diese, welche dann ausgewertet werden.

Aber nie vergessen: Sicherheitsabstand rettet Leben!!

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Nun, da der Winter ja scheinbar genauso plötzlich wie Weihnachten kommt 😁 hat man als Eselsbrücke eingeführt: von O bis O, ergo Oktober bis Ostern.

Dabei gilt in D keine absolute Winterreifenpflicht sondern nur eine Situative - d. h.: nur wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, müssen auch Winterreifen drauf sein.

Fazit: bei winterlichen Verhältnissen sollte ein Auto mit Sommerreifen stehen bleiben - sonst kanns teuer werden...

Mit Weihnachten wirds da scheinbar schwieriger - da es zu plötzlich auftaucht.😊Denn: wenn das 5. Lichtlein brennt, haste Weihnachten verpennt.😂

Kleiner Tipp: mach Ganzjahresreifen drauf, wenn du nicht sehr viel fährst.

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Nicht unbedingt.

Klar ist eine verschneite Landschaft schön - aber für die Fahrt zur Arbeit sind ständig verschneite Straßen alles Andere als schön.

Schüler bekommen dann ja gern mal frei - aber im Arbeitsleben geht das dann nicht mehr. Da MUSS der AN zur Arbeit erscheinen - egal wie! Viel Spaß dann...

Immerhin habe ich da einen Vorteil: Bei mir gilt alles über 30 Min. Fahrtweg (sowohl je Hin- als auch Rückfahrt) dann als Arbeitszeit.😊

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Dann wirste halt 20 Tage warten müssen.

Aber egal, denn mit Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du auch alleine fahren:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

§ 48a FeV, Abs. 2

Allerdings nur im Inland.

Und mal noch dazu als Info:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

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Eine Leitlinie muss auf der BAB in der Tat 6 m lang sein, der Abstand dazwischen 12 m betragen.

Die Leitpfosten außerorts z. B. stehen i. d. R. im Abstand von 50 m - wirkt von der Länge her eher mickrig der Abstand - gehen wir da aber mal in die Höhe, steht vor uns ein Gebäude mit ca. mindestens 15 Etagen!!

Merkste was?😁

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Es IST gesetzlich geregelt!

Wenn ein Fahrsteifen durch Baustelle oder Unfall u. dgl. blockiert wird, so ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Dabei ist bis kurz vor das Hindernis zu fahren - und nicht schon 100-500 m vorher.

§ 7 StVO, Abs. 4

Dies gilt nicht bei Ein- und Auffahrten! (Ok bei Stau oder zähfließendem Verkehr wende ich - und auch viele andere - dies dann doch an und lassen einfädeln - aber erst am Ende der Einfädelspur! - is aber auch logisch - wegen § 1 StVO^^)

Ansonsten muss ein Spurwechsler - der überholen will - den nachfolgenden Verkehr vorbeilassen! Das Blinker setzen ist kein Vorfahrtzeichen!!

Siehe § 5 StVO, Abs. 4, Satz 1 und § 7, Abs. 5.

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Nun, klar nervt es manchmal ebbes, aber sie sind genauso Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch! Mit den gleichen Rechten.

Ergo: ruhig bleiben und wenns dann geht, mit Sicherheitsabstand überholen.

Allerdings gibts da auch § 5 Abs 6, StVO:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Qualle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Und auch Fahrräder gelten als Fahrzeug.

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Viele können es einfach nicht

Um es mal vorweg zu nehmen: jeder macht mal einen Fehler - meine Wenigkeit inklusive - denn das ist nun mal menschlich.

Aber in der Tat können viele scheinbar nicht mehr richtig fahren: denn die produzieren einen Mist - und meinen, sie hätten dabei auch noch recht.

Mal zum Bleistift:

Radikaler Spurwechwechsel auf der BAB mit ihren 105 km/h - egal was mit 130 km/h von hinten kommt... hier bei GF schrieb sogar mal einer: "Wenn ich links blinke müssen die mich die Spur wechseln lassen". Ey man, der fährt doch keinen Linienbus aus ner Haltestelle...! Wenn die denn überhaupt blinken...

Einfädelstreifen (früher Beschleunigungsspur): da schleichen die rein und wechseln brutal auf die Fahrspur, egal was von hinten kommt (Aber Pech, wenn dann mal ein 40-Tonner "anschiebt" - dann heißt es im guten Fall Schnabeltasse für ein paar Wochen - oder mit weniger gutem Fall Rollstuhl - ok die "Holzkiste" interessiert die ja dann nicht mehr...

Oder innerorts: von geparkten Fahrzeugen rechts 2 m Abstand halten - dem Gegenverkehr aber fast den Spiegel abrasieren...

Oder Drängler, wenn einer überholt, bzw.es vorne eh nicht schneller weitergeht.

Oder rüchsichtslose Raser ohne Hirn - nein, ich meine damit nicht alle Schnellfahrer! Ich hatte schon einige die von hinsten angebürstet kamen (ich schon länger links (mit 150 km/h) am Überholen) - dennoch haben die dann den Sicherheitsabstand eingehalten. Bei denen habe ich dann auch kein Problem damit, auch mal unter dem 20 Sek. Abstand zum nächsten Lkw einzuscheren. Drängler "warten" da dann länger...😈

Nunja, ich ich hätte da noch vieles auf Lager, aber irgendwann muss ich ja auch noch die Weihnachtsbeleuchtung aufhängen und noch einiges mehr...😂

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Ja, darfst du, denn das zeigt das P-Schild ja an - aber eben nur dort! Auf der Fahrbahn gilt Halteverbot. Absolut.^^

Denn eine Halte- bzw. Parkverbot gilt ohne entsprechendem Zusatzzeichen nur auf der Fahrbahn.

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