Ums mal vorwegzunehmen: es gibt keinen Mofa-Führerschein sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Für ein 45 km/h Auto benötigst du die Fahrerlaubnisklasse AM. Mit der darfste dann ab 15 Jahren fahren. In der Fahrschule anfangen darfste ein halbes Jahr vorher.

Auch 2-Räder mit max. 45 km/h darfste dann damit fahren.

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du keine 45 km/h Autos fahren - nicht mal mehr 25 km/h Autos...

...zur Antwort

Das Foto erklärt es schon ganz gut:

Denn gemessen wird von der Vorderachse des voraus Fahrenden bis zur Vorderachse des Nachfolgenden.

Und da ab unter 5/10 des halben Tachoabstandes kostet es.

Und es wird nicht "geblitzt" sondern gefilmt. Bei Verdachtsfällen speichert die Software diese, welche dann ausgewertet werden.

Aber nie vergessen: Sicherheitsabstand rettet Leben!!

...zur Antwort

Nun, da der Winter ja scheinbar genauso plötzlich wie Weihnachten kommt 😁 hat man als Eselsbrücke eingeführt: von O bis O, ergo Oktober bis Ostern.

Dabei gilt in D keine absolute Winterreifenpflicht sondern nur eine Situative - d. h.: nur wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, müssen auch Winterreifen drauf sein.

Fazit: bei winterlichen Verhältnissen sollte ein Auto mit Sommerreifen stehen bleiben - sonst kanns teuer werden...

Mit Weihnachten wirds da scheinbar schwieriger - da es zu plötzlich auftaucht.😊Denn: wenn das 5. Lichtlein brennt, haste Weihnachten verpennt.😂

Kleiner Tipp: mach Ganzjahresreifen drauf, wenn du nicht sehr viel fährst.

...zur Antwort

Nicht unbedingt.

Klar ist eine verschneite Landschaft schön - aber für die Fahrt zur Arbeit sind ständig verschneite Straßen alles Andere als schön.

Schüler bekommen dann ja gern mal frei - aber im Arbeitsleben geht das dann nicht mehr. Da MUSS der AN zur Arbeit erscheinen - egal wie! Viel Spaß dann...

Immerhin habe ich da einen Vorteil: Bei mir gilt alles über 30 Min. Fahrtweg (sowohl je Hin- als auch Rückfahrt) dann als Arbeitszeit.😊

...zur Antwort

Dann wirste halt 20 Tage warten müssen.

Aber egal, denn mit Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du auch alleine fahren:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

§ 48a FeV, Abs. 2

Allerdings nur im Inland.

Und mal noch dazu als Info:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

...zur Antwort

Eine Leitlinie muss auf der BAB in der Tat 6 m lang sein, der Abstand dazwischen 12 m betragen.

Die Leitpfosten außerorts z. B. stehen i. d. R. im Abstand von 50 m - wirkt von der Länge her eher mickrig der Abstand - gehen wir da aber mal in die Höhe, steht vor uns ein Gebäude mit ca. mindestens 15 Etagen!!

Merkste was?😁

...zur Antwort

Es IST gesetzlich geregelt!

Wenn ein Fahrsteifen durch Baustelle oder Unfall u. dgl. blockiert wird, so ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Dabei ist bis kurz vor das Hindernis zu fahren - und nicht schon 100-500 m vorher.

§ 7 StVO, Abs. 4

Dies gilt nicht bei Ein- und Auffahrten! (Ok bei Stau oder zähfließendem Verkehr wende ich - und auch viele andere - dies dann doch an und lassen einfädeln - aber erst am Ende der Einfädelspur! - is aber auch logisch - wegen § 1 StVO^^)

Ansonsten muss ein Spurwechsler - der überholen will - den nachfolgenden Verkehr vorbeilassen! Das Blinker setzen ist kein Vorfahrtzeichen!!

Siehe § 5 StVO, Abs. 4, Satz 1 und § 7, Abs. 5.

...zur Antwort

Nun, klar nervt es manchmal ebbes, aber sie sind genauso Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch! Mit den gleichen Rechten.

Ergo: ruhig bleiben und wenns dann geht, mit Sicherheitsabstand überholen.

Allerdings gibts da auch § 5 Abs 6, StVO:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Qualle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Und auch Fahrräder gelten als Fahrzeug.

...zur Antwort
Viele können es einfach nicht

Um es mal vorweg zu nehmen: jeder macht mal einen Fehler - meine Wenigkeit inklusive - denn das ist nun mal menschlich.

Aber in der Tat können viele scheinbar nicht mehr richtig fahren: denn die produzieren einen Mist - und meinen, sie hätten dabei auch noch recht.

Mal zum Bleistift:

Radikaler Spurwechwechsel auf der BAB mit ihren 105 km/h - egal was mit 130 km/h von hinten kommt... hier bei GF schrieb sogar mal einer: "Wenn ich links blinke müssen die mich die Spur wechseln lassen". Ey man, der fährt doch keinen Linienbus aus ner Haltestelle...! Wenn die denn überhaupt blinken...

Einfädelstreifen (früher Beschleunigungsspur): da schleichen die rein und wechseln brutal auf die Fahrspur, egal was von hinten kommt (Aber Pech, wenn dann mal ein 40-Tonner "anschiebt" - dann heißt es im guten Fall Schnabeltasse für ein paar Wochen - oder mit weniger gutem Fall Rollstuhl - ok die "Holzkiste" interessiert die ja dann nicht mehr...

Oder innerorts: von geparkten Fahrzeugen rechts 2 m Abstand halten - dem Gegenverkehr aber fast den Spiegel abrasieren...

Oder Drängler, wenn einer überholt, bzw.es vorne eh nicht schneller weitergeht.

Oder rüchsichtslose Raser ohne Hirn - nein, ich meine damit nicht alle Schnellfahrer! Ich hatte schon einige die von hinsten angebürstet kamen (ich schon länger links (mit 150 km/h) am Überholen) - dennoch haben die dann den Sicherheitsabstand eingehalten. Bei denen habe ich dann auch kein Problem damit, auch mal unter dem 20 Sek. Abstand zum nächsten Lkw einzuscheren. Drängler "warten" da dann länger...😈

Nunja, ich ich hätte da noch vieles auf Lager, aber irgendwann muss ich ja auch noch die Weihnachtsbeleuchtung aufhängen und noch einiges mehr...😂

...zur Antwort

Ja, darfst du, denn das zeigt das P-Schild ja an - aber eben nur dort! Auf der Fahrbahn gilt Halteverbot. Absolut.^^

Denn eine Halte- bzw. Parkverbot gilt ohne entsprechendem Zusatzzeichen nur auf der Fahrbahn.

...zur Antwort

Von der Sturmfrisur her könnte auch ich das sein.😂😉

Aber evtl. hilft dir das hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/passbild-schablone-erwachsene.pdf?__blob=publicationFile&v=4

...zur Antwort

Der Bobbel...😂

Nennen sich WC-Sitz-Abstandshalter oder WC-Sitz-Puffer.

Und nein ist in der Regel nicht normal, wenn die Klobrille nicht gerade 20+ Jahre alt ist.

Gibts aber als Ersatzteil im Baumarkt oder Sanitär Fachhandel.

Oder wenn noch unter 2 Jahre alt = Gewährleistungsfall!

Bei meinem Ersatzteil musst ich allerdings ein neues Loch bohren - dabei aber vorsichtig sein, sonst hat man oben im Sitz nen zusätzliches "Alblaufloch" ...😅

Bei einfachen Kunstoffsitzen: besser ne neue Poppes Ablage holen...😁

...zur Antwort
  1. Wir haben schon Herbst
  2. Und ja, ähnliches hatten wir schon z. B. 2022: da verabschiedete sich er September mit morgendlichen 4 - 6° C. Selbst die 5 letzten Tage im Oktober waren da mit 6 - 11° C milder.

Mal als so als Anmerkung: Bezeichnend der 2. November 2020; 23,9° C, plus wohl gemerkt, bei uns hier in Worms (wärmster Ort an diesem Tag).

Selbst abends um 20 Uhr konnten wir da noch draußen sitzen, ohne zu frieren - weils eben immer noch seeehr mild war...

Ergo: nichts ist unmööööglich...😂

...zur Antwort
Ich bin dagegen

Wenns frei und das Wetter gut ist, auch mal gut rollen lassen dürfen.😊

Ärgerlich sind eigentlich eher rücksichtslose Spurwechsler, sie mit ihren 100 km/h einfach nach links rüberziehen - selbst wenn da nur jemand mit 130 km/h von hinten kommt. Kann aber auch mal teurer für die werden...

Auch ein seehr goßes Ärgernis: die Drängler! Obwohl wir zügig überholen, weil rechts faktisch ein Güterzug fährt, fahren die einem gefühlt in die Katakomben unseres Kofferraums oder gar Auspuffs - am Besten noch Lichthupe im Discotakt gebend (klar, im Kofferraum/Auspuff isses ja auch dunkel..😂).

Scheinbar unwissend dabei, das sie damit ggf. den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Werden leider zu wenige von diesen Hohlbirnen erwischt...😡

Aber mit Limit 130 km/h könnte ich auch gut leben - aber nicht mit grundsätzlich nur 100 km/h auf freien gut ausgebauten Strecken - da pennen wir irgendwann nämlich ein...😁

...zur Antwort

"einpfänden"; da hat wohl die Autokorrektur mal wieder ne Stilblüte geliefert.😂

In der Tat: bis zum Ende der Einfädelspur fahren und dort auf einen freudlichen Autofahrer hoffen - denn das Reißverschlussverfahren findet dort rechtlich keine Anwendung!

Allerdings sind die allermeisten Fahrer freundlich und lassen da - im Reißverschluss - einfädeln. So wie ich auch - allerdings mache ich vorher dicht > logisch, denn wenn sich zu viele vorher schon reinquetschen - und andere logischerweise weiter vorfahren, stehen die auf der rechten Spur ewig...

...zur Antwort
Ja

Eher jein.

Auf Einfädelstreifen (früher Beschleunigungsspur genannt) ja! Denn dort zu langsam einzufädeln ist gefährlich, weil: der durchgehende Verkehr hat uneinschränkt Vorfahrt! Er muss also nicht abbremsen, etc.!!

Daher dort übrigens auch genügend Abstand zum Vordermann einhalten und nicht aufgereiht wie ne Perlenkette einfädeln wollen...

Anderseits darf auf dem Einfädelstreifen zum Einfädeln auch schneller als auf den durchgehenden Fahrbahnen gefahren werden.

An Ampeln usw. beschleunige ich, wenn möglich (also meist wenn ich der Erste bin 😊) so zügig, dass ich möchglichst schnell im höchsten Gang bin - denn das spart in der Tat Energie nicht aber das langsame hochschleichen, wie so manche meinen.

Allerdings immer auch dem Verkehrsfluss angepasst.

...zur Antwort

Och, erstmal sind das nur 20 € Verwarngeld.

Verursachst du allerdings einen Unfall, so wird die Versicherung einen Fremdschaden zwar zahlen aber bei DIR mit bis zu 5.000 € in Regress gehen!

Und ganz ohne Versicherung zu fahren wäre die dämlichste Idee. Weil: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = Straftat.

Wird mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Bei dir dann eher erst mal nur Sozialstunden. Im Wiederholungsfall aber auch mal Arrest...

Also lass es in jedem Fall besser sein!

...zur Antwort
Ich fahre normal weiter

Was auch sonst, wenn ich nicht schneller fahren darf und z. B. auf der BAB gerade am Überholen bin?

Und ein Schleicher bin ich sicher nicht!

Denn mich nerven Schleicher auch aber dennoch halte ich meinen Sicherheitsabstand ein.

Übigens: ich erlebe auch viele die schnell von hinten angebürstet kommen, während ich noch überhole (durchaus mal mit 150 km/h) und dennoch hinter mir ihren Sicherheitsabstand einhalten (ja, auch BMW-Fahrer!😊)

Denen mache ich auch mal schnell zwischen 2 LkW platz (unterhalb der 20 Sek.) - Drängler warten da halt ebbes länger (außer rechts ist alles frei).

...zur Antwort