Die Steckdose braucht den Gnadenschuss.😁

Mal Spaß beiseite:

Sicherung sofort raus! Das Knistern resultiert aus einem Lichtbogen darin. Es besteht höchste Brandgefahr!

Frage aber: Steht dein Kühlschrank auch im Woh+nzimmer??

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Nein, es spielt keine Rolle mehr ob die Pfeile oben oder unten sind - einfach nur im Geiste das Schild um 90° zur Fahrbahn hin drehen - dann erschließt es sich ob es um einen Beginn oder Ende des Halteverbotes handelt.

Ergo: steht es auf der rechten Fahrbahnseite mit Pfeil nach links, gilt es ab diesem Schild (wie übrigens auch auch ohne Pfeil) - Pfeil nach rechts bedeutet also: Ende des Halteverbotes (nur bis zum Schild)

In Einbahnstraßen auf der linken Fahrbahnseite gilt dies dann natürlich umgekehrt!

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Nuja, eine Eselsbrücke für die 5 m Abstand vor Fußgängerüberwegen und 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, sowie der 15 m bei Haltestellen davor und dahinter fällt mir nicht ein.

Dabei übrigens auch Zeichen 299 beachten.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat299.htm

Einfach verinnerlichen. Du packst das schon.👍

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Ähm, häää?? Was sollte dir das denn bringen??

Meinste etwa, der Blitzer fliegt dann aufgrund der Schallwellen weg?

Dazu würde nicht mal nen Schiffsnebelhorn reichen 😁- mal abgesehen davon, dass das Foto eh schon im "Kasten" ist.

Und unnötiges Hupen macht die Sache nur sinnfrei ebbes teurer...

Heidewitzka Herr Kapitän, wat ne Frage, da fliegt einem ja glatt dat Blech wech.😂😉

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Jetzt mal vorab: diesbezüglich ist mir dein Alter erst mal egal. Ok, GF ist zwar erst ab 11 erlaubt - und auch dann nur mit Zustimmung deiner Ellis.

Aber dennoch bekommst du eine Antwort:

Die Anmeldung auf allen Verkaufsportalen benötigt die volle Geschäftsfähigkeit - ergo ab 18 Jahren.

Ein Kauf- oder Verkauf ist da also nur mit Hilfe deiner Eltern möglich.

Das ist auch gut so, denn es wimmelt dort nur so von Betrügern (leider) - da sind schon 14-17-jährige reingefallen und selbst manch Erwachsener...

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Ach, kommen wir nun wieder mit Klimaschutz?

Mal da erwähnt: wie sieht es denn in vielen Großstädten aus, wenn Ampeln ewig rot sind, obwohl gar kein Querverkehr kommt?

Z. B. Mainz ist da ein gutes Beispiel, Heidelberg ist da auch ganz gut, auch Bad Kreuznach war da mal, sogar mitten in der Nacht, der Burner - aber immerhin haben die gelernt und inzwischen dort viel "gekreiselt".

Die A 61 bei uns ist schon seit Jahrzehnten auf 130 km/h begrenzt. Und bei Einhalten dieser Geschwindigkeit muss ich selbst bei wenig Verkehr links fahren, weil sehr viele rechts langsamer fahren - und nicht nur LKW!

Das diese Langsamfahrer oft ohne Rücksicht auf Verluste plötzlich die Spur wechseln, weil die nen LKW überholen wollen der 10 - 20 km/h langsamer fährt, als die - geschenkt, denn mit solchen intelligenzbefreiten rechnen wir ja.

Aber kommt die nächste Baustelle mit max. erlaubten 80 km/h, fräsen zu oft genau die, die ich vor der Baustelle mit 130 km/h überholt habe, mit 100 - 120 km/h an mir vorbei!

DAS sind die eher die schlimmsten Autofahrer!

Drängler aber natürlich sowieso!

Zwar nerven mich Schleicher auch aber dennoch halte ich meinen Sicherheitsabstand ein.

Übigens: ich erlebe auch viele die schnell von hinten angebürstet kommen, während ich noch überhole (durchaus mal mit 150 km/h und mehr, wenn erlaubt) und dennoch hinter mir ihren Sicherheitsabstand einhalten (ja, auch BMW-Fahrer!😊)

Denen mache ich auch mal schnell zwischen 2 LkW platz (unterhalb der 20 Sek.) - Drängler warten da halt ebbes länger (außer rechts ist alles frei).

Aber: Mit einem Tempolimit von 130 - 150 km/h könnte ich durchaus auch noch gut leben - wenn dann rücksichtslose Spurwechsler auch mit FE-Entzug bestraft werden!😈

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Kostet dich ein Verwarngeld von 20 €.

Aaabäär: ist das Mofa nicht versichert, liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Das ist eine Straftat!

Mal abgesehen davon, dass du dann für verursachte Schäden ggf. bis an dein Lebensende haftest...

Aber selbst wenn das Mofa versichert ist, kann die Versicherung dann mit bis zu 5.000 € in Regress gehen, wenn du zu jung bist, bzw. keine Mofa-Prüfbescheinigung hast.

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Ist es wirklich so, wie die Musterlösung sagt, denn laut der Regelung ,,Rechts vor Links,, darf das Motorrad eigentlich als erstes fahren.

Falsch!!

https://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt.php

Wobei bei dem Beispiel des "bis in die Kreuzungsmitte Vorfahren" des Blauen bei den meisten Kreuzungen in Deutschland eher kontraproduktiv ist, weil: zu wenig Platz!

GmV erklärt das...😁

Linksabbieger müssen grundsätzlich den Gegenverkehr durchlassen!

Ausnahme bildet da nur die abknickende Vorfahrstraße!

Würde der Traktor hier nach links abbiegen wollen, so liegt eine Patt-Situation vor - d. h.: es hilft nur noch gegenseitige Verständigung!

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Hat der Friedhof einen eigenen Parkplatz, bzw. war anders zu erreichen? War die Fahrbahn zu eng, so dass nicht mindestens 3,05 m Restbreite zur Verfüung standen?

Dann besser zahlen.

Ansonsten Widerspruch einlegen, denn du warst in dem Moment Anlieger.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/

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Es macht durchaus Sinn. Denn Linksabbieger müssen grundsätzlich den Gegenverkehr durchlassen (Ausnahme nur bei abknickender Vorfahrtstraße)!

Es spielt also in der Tat die eine sehr wichtige Rolle, wohin man will und nicht woher man kommt!

Bei einer generellen 3-2-1-Regel würden so etliche auch bei vorfahrtregelnden Zeichen einfach nach links Abbiegen! D. h.: sie würde eher Verwirrung stiften.

Daher gilt hier: NUR gegenseitige Verständigung!

Da sollten wir einfach mal gesunden Menschenverstand einsetzen...

Ich hoffe, dass diejenigen, die hier der Meinung der 3-2-1-Regel sind, keine FE haben oder bisher nur viel Glück...

Denn Fakt ist: Wenn zwei eins signalisiert, auf seine Vorfahrt zu verzichten und 3 biegt einfach ab und es kracht, hat 3 die A-Karte!

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Ja

Aber natürlich!! Und wir haben sogar noch Druckspüler!

Und dass nachts der Vermieter das Wasser abdreht, geht gar nicht!!

Und ich bin selber Vermieter.

Und mich stört das nächtliche Spülen von anderen nachts nicht im Geringsten.

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4 Wörter:

Das darf man NIE!

Manche halten den Warnblinker scheinbar für den "Park(halt)erlaubnisknopf".

Isser aber nicht, sondern macht die Sache nur teurer.😁

Sehr interessant vor allem dann, wenn dort sogar das Parken eigentlich erlaubt ist - aber die Spezis dennoch den Warnblinker reinhauen. Weil: dann zahlen die wegen missbräuchlicher Benutzung des Warnblinkers ein Verwarngeld.

Ohne wäre alles OK gewesen. Nennt man dann Intelligenzbefreit.😂

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Ums mal vorwegzunehmen: es gibt keinen Mofa-Führerschein sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Für ein 45 km/h Auto benötigst du die Fahrerlaubnisklasse AM. Mit der darfste dann ab 15 Jahren fahren. In der Fahrschule anfangen darfste ein halbes Jahr vorher.

Auch 2-Räder mit max. 45 km/h darfste dann damit fahren.

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du keine 45 km/h Autos fahren - nicht mal mehr 25 km/h Autos...

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Das Foto erklärt es schon ganz gut:

Denn gemessen wird von der Vorderachse des voraus Fahrenden bis zur Vorderachse des Nachfolgenden.

Und da ab unter 5/10 des halben Tachoabstandes kostet es.

Und es wird nicht "geblitzt" sondern gefilmt. Bei Verdachtsfällen speichert die Software diese, welche dann ausgewertet werden.

Aber nie vergessen: Sicherheitsabstand rettet Leben!!

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Nun, da der Winter ja scheinbar genauso plötzlich wie Weihnachten kommt 😁 hat man als Eselsbrücke eingeführt: von O bis O, ergo Oktober bis Ostern.

Dabei gilt in D keine absolute Winterreifenpflicht sondern nur eine Situative - d. h.: nur wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, müssen auch Winterreifen drauf sein.

Fazit: bei winterlichen Verhältnissen sollte ein Auto mit Sommerreifen stehen bleiben - sonst kanns teuer werden...

Mit Weihnachten wirds da scheinbar schwieriger - da es zu plötzlich auftaucht.😊Denn: wenn das 5. Lichtlein brennt, haste Weihnachten verpennt.😂

Kleiner Tipp: mach Ganzjahresreifen drauf, wenn du nicht sehr viel fährst.

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Nicht unbedingt.

Klar ist eine verschneite Landschaft schön - aber für die Fahrt zur Arbeit sind ständig verschneite Straßen alles Andere als schön.

Schüler bekommen dann ja gern mal frei - aber im Arbeitsleben geht das dann nicht mehr. Da MUSS der AN zur Arbeit erscheinen - egal wie! Viel Spaß dann...

Immerhin habe ich da einen Vorteil: Bei mir gilt alles über 30 Min. Fahrtweg (sowohl je Hin- als auch Rückfahrt) dann als Arbeitszeit.😊

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Dann wirste halt 20 Tage warten müssen.

Aber egal, denn mit Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du auch alleine fahren:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

§ 48a FeV, Abs. 2

Allerdings nur im Inland.

Und mal noch dazu als Info:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

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