Strafzettel obwohl die Parkflächenmarkierung fehlt?
Guten Tag,
vor meiner Haustüre befindet sich eine 30er Zone, bei der die Fahrzeuge nur in den gekennzeichneten Flächen parken dürfen.
Auf der rechten Seite ist ca Platz für ca 7 Fahrzeuge. Das Ordnungsamt ist der Meinung dort sind nur 5 erlaubt. Die letzten beiden erhalten ein Knöllchen.
Es fehlt jedoch die abschließende Markierung, wann die letzte Parkfläche abschließt, was gerne zu Verwirrung führt..
Das letzte sichtbare Symbol ist auf dem angefügten Bild zu sehen. Genau dahinter ist noch Platz für 2 weitere Fahrzeuge.
Lohnt es sich hier gegen die Strafe vorzugehen? Wie ist das rechtlich geregelt?
Muss die Stadt nicht dafür sorgen, dass die Parkflächen ausreichend gekennzeichnet sind?
Danke und LG
Lisa
5 Antworten
Die Parkfläche, in der das blaue Auto steht, ist gekennzeichnet aber der Bereich, in dem das silberne Auto steht, ist nicht als Parkfläche gekennzeichnet und ist somit keine....jedenfalls kann man auf dem Foto nicht erkennen, ob sich am Ende des silbernen Fahrzeuges auch noch eine Markierung befindet....
Das ist richtig. Das T-ähnliche Zeichen hinter dem blauen Auto hat für mich aber die Bedeutung eine weitere Parkfläche zu eröffnen. Hinter dem silbernen Auto kommt auch keins mehr..
dass die Parkflächen ausreichend gekennzeichnet sind?
Sie muss dafür sorgen, dass sie eindeutig gekennzeichnet sind. MM sind sie das nicht. Ob es sich lohnt, ist eine andere Frage. Ich würde da meckern.
"bei der die Fahrzeuge nur in den gekennzeichneten Flächen parken dürfen"
Der silberne Wagen steht dementsprechend nicht innerhalb der markierten Flächen!
Um den Strafzettel wird man also nicht drumherum kommen!
Aber für die Zukunft würde ich das bei der Stadt dennoch vortragen, vielleicht zeigen die sich einsichtig und man hat dann zukünftig zwei Parkplätze mehr!
Was steht denn da genau für eine Beschilderung?
Nur weil da steht "in markierten Flächen" heißt das ja nicht, dass außerhalb Parkverbot besteht. Oder gilt da ein Halte- oder Parkverbot?
Die Markierung auf dem Bild suggeriert eindeutig, dass dahinter auch eine Markierung vorhanden ist. Diese Markierung ist mindestens uneindeutig, wenn nicht sogar bewußt eine angedeutet Parkflächenmarkierung, wie es sonst auch üblich ist.
Was das Ordnungsamt für eine Meinung dazu hat ist unerheblich. Maßgebend ist die Beschilderung.
Daher bitte nochmal die Beschilderung beschreiben oder Foto nachreichen.
bei der die Fahrzeuge nur in den gekennzeichneten Flächen parken dürfen
Machen die beiden Autos aber nicht, Thema erledigt.