Führerschein Sperre und trotzdem mit einer 125er fahrendürfen?

4 Antworten

Sowohl Fahrverbot als auch Sperre können auf bestimmte Fahrzeugarten begrenzt werden.

§25 StVG:

(1) Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1, die sie unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.

§69a StGB:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
(2) Das Gericht kann von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird.

In den Genuss dieser Ausnahmeregelung kommen selbst manche Berufskraftfahrer nicht, deren Existenz vom Besitz der Fahrerlaubnis abhängt.

Hier steht eine derart schwerwiegende Tat im Raum, dass es dafür eine vierjährige(!) Sperrfrist gab. Die Wahrscheinlichkeit, dass man ihn danach zur Belohnung weiterhin Moped fahren lässt, halte ich für verschwindend gering.

Warum sprichst du nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde vor und lässt dir den genauen Sachverhalt erklären? Als Erziehungsberechtigte musst du über derart wichtige Entscheidungen informiert sein.

Halte ich für unwahrscheinlich, kann es aber sachlich nicht belegen.


Mareikje 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 15:47

Wie meinen Sie es?

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T3Fahrer  09.07.2024, 15:48
@Mareikje

Ich denke er darf natürlich nicht fahren. Was macht die Sperre für einen Sinn, wenn er das Zweirad weiter bewegen dürfte?!

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Comp4ny  09.07.2024, 16:27
@T3Fahrer

Weil es durchaus möglich sein kann und auch z.B von einem Gericht bestimmt werden darf, welche Fahrzeugklassen bzw hier spricht man von Kraftfahrzeugen von dieser Sperre eingeschlossen oder ausgeschlossen sind.

Ist man aufgrund der bisherigen Taten aber generell nicht fähig genug ein Kraftfahrzeug zu führen, wird ein generelles Fahrverbot ausgesprochen und damit darf man auch keinerlei Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr befahren

Im Umkehrschluss bedeutet das also auch dass es durchaus möglich sein kann, dass nur z.B ein Pkw von der Sperre eingeschlossen ist aber andere Kraftfahrzeuge nicht

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Wenn das Gericht ganz klar angeordnet hat dass die Führerscheinsperre nur für PKW gilt, dann darf er bis dahin andere Fahrzeugklassen führen, die nicht innerhalb der Sperre eingeschlossen sind.

Wenn gewisse führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge nicht ausgeschlossen wurden, z.B Motorrad, dann dürfen diese unabhängig von der Sperre des Pkw gefahren werden.

Wurde ein generelles Fahrverbot ausgesprochen, wie gesagt dann zählt es für alle Kraftfahrzeuge

Um die Frage endgültig zu beantworten, müsste man wissen, weshalb das Fahrverbot auferlegt wurde, und wie der Richterspruch lautet.

Desweiteren ist es wichtig, ob er seine Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad aktuell vorlegen kann. Wenn nicht, ist es definitiv so, das er keinerlei Kraftfahrzeug fahren darf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung