Probleme mit dem Führerschein aufgrund ungerechtfertigter Punktevergabe?

4 Antworten

Das hättest du mal eher machen sollen, nicht erst Jahre später...

Auf Post vom Amt nicht zu reagieren, bringt dich im Leben nicht sehr weit - Einspruch muss man innerhalb 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens einlegen, wenn zum Beispiel jemand anderes gefahren ist....

Ein Fahrtenbuch wird dir dann sicher auch als Bedingung, aufgebrummt...


nonamepls386 
Fragesteller
 21.05.2024, 02:48

Leider haben die Umstände des sich verschlechternden Geschäfts und andere Faktoren einen großen Einfluss gehabt, zusammen mit sehr begrenzten Sprachkenntnissen.

Haben Sie einen Vorschlag für mich? Oder eine Lösung, wie ich dieses Problem lösen kann?

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Still  21.05.2024, 05:33
@deruser1973

Bei der tadellosen Frage und den Kommentaren, kann ich mir eine schlechte Deutschkenntnis kaum vorstellen. X "Bio-Deutsche" auf dieser Plattform sind viel schlimmer!

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deruser1973  21.05.2024, 08:26
@Still

Die Übersetzungsfunktion von Google funktioniert mittlerweile...

Die hab ich auch schon oft benutzt, wenn ich mal einen englischen Brief brauche...

Aber ansonsten hat du natürlich recht, man glaubt nicht an seine Schwäche...

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Die Fahrerlaubnisbehörde reagiert nur auf die Punkte, die bereits rechtskräftig sind. Sie prüft also nicht mehr nach, ob die Punkte zu Recht erteilt wurden oder nicht.

Aber ich habe eine gute Nachricht für dich: Mit der Neuerteilung werden alle Punkte gelöscht, allerdings nur die, die sich VOR dem Entzug angesammelt haben, nicht die danach. Sollten keine Punkte seit dem Entzug hinzugekommen sein, dann wärst du alle los. Den Antrag kannst du jetzt schon stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

nonamepls386 
Fragesteller
 31.05.2024, 11:19

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe jedoch immer noch einige Fragen, um besser zu verstehen, wie die Punkte auf null reduziert werden können:

  1. Wie ist es möglich, dass alle Punkte so einfach auf null reduziert werden?
  2. Bitte erklären Sie mir genauer, wie es möglich ist, dass alle Punkte, die vor dem Entzug der Fahrerlaubnis gesammelt wurden, bei der Neuerteilung gelöscht werden.
  3. Was ist mit der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)?
  4. Wird eine MPU verlangt, wenn ich den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stelle? Ich finde das Ganze sehr verwirrend, da es im Internet viele verschiedene Informationen dazu gibt.
  5. Was passiert, wenn ich nach dem Entzug der Fahrerlaubnis weitere Punkte bekomme?
  6. Bedeutet das, dass alle Punkte außer dem einen neuen Punkt gelöscht werden?
  7. Muss ich wirklich eine MPU machen oder gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen?
  8. Die MPU wäre eine finanzielle Belastung für mich, und ich würde Schwierigkeiten haben, mich auf Deutsch mit einem Psychologen zu verständigen. Die Kosten für einen Dolmetscher sind ebenfalls hoch und kompliziert.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Klarstellung.

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nonamepls386 
Fragesteller
 31.05.2024, 11:24
@nonamepls386

Aber meine Punkte verfallen am 25. Juni und betragen 7 Punkte. Warum muss ich dann trotzdem eine MPU machen? oder ich muss nicht überhaupt?

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Knochi1972  31.05.2024, 21:16
@nonamepls386

Deine Fragen sind teilweise ziemlich überlappend. Ich will versuchen, das so zu beantworten, dass es dich nicht verwirrt.

Grundsätzlich ist es ja so, dass du mit der Fahrerlaubnis die Punkte gesammelt hast. Deine Fahrerlaubnis ist nun erloschen, damit erlöschen auch die Punkte, das ist so Vorschrift.

Ob du eine MPU machen musst, weiß ich nicht. Das wird dir auch niemand seriös beantworten können, weil es dazu einiger Ermittlungen bedarf. Die können sich hinziehen, du musst auf jeden Fall viel Geduld haben.

Punkte, die du nach dem Entzug bekommst, bleiben bestehen, weil sie nicht mehr im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis stehen.

Weitere Fragen? Nur zu! 🙂

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Dein Ernst?!

Punkte sind immer mit einem empfindlichen Bußgeld belegt, dass DU ja dann wohl an Stelle des wahren Verursachers bezahlt haben musst, damit dir auch die Punkte gut geschrieben wurden.

Wer so naiv handelt/denkt, sollte in der Tat mal aus dem Straßenverkehr genommen werden.

  1. Deine Punkte wurden durch den FE-Entzug gelöscht.
  2. Vor Neuerteilung wirst du eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung bestehen müssen.

nonamepls386 
Fragesteller
 31.05.2024, 11:23

Aber meine Punkte verfallen am 25. Juni und betragen 7 Punkte. Warum muss ich dann trotzdem eine MPU machen?

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nancycotten  01.06.2024, 00:57
@nonamepls386

Die Punkte werden zwar gelöscht, die Delikte selbst bleiben aber bis zu ihrer Tilgung bestehen (da kannst du selbst mal auf dem Auszug schauen den du hier eingestellt hast, da stehen die Fristen drauf).

Davon ab: bei einem Entzug wegen mehr als 8 Punkten, wird idR immer eine verkehrsrechliche MPU angeordnet, bevor ein neue Fahrerlaubnis erteilt wird.

Dies ergibt sich aus §4 Abs. 10 StVG:

(5) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen stufenweise zu ergreifen, sobald sich in der Summe folgende Punktestände ergeben:
1.
Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen;
2.
ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen;
3.
ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
(10) Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Das gilt auch bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis, wenn zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Verzichtes mindestens zwei Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c gespeichert waren. Die Frist nach Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins nach § 3 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit dessen Satz 4. In den Fällen des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde unbeschadet der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html

Du solltest dich somit auf eine MPU vorbereiten...

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