In der Tat liegt es wohl daran, dass Bayern hier eine sehr restriktive Schiene fährt und das Kiffen am liebsten ganz verbieten möchte....

Du könntest natürlich versuchen mit einem Anwalt dagegen vorzugehen der sich auf den §13a FEV bezieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13a.html

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läuft dieser Nachweis nun ab

So schnell läuft ein Abstinenznachweis nicht ab. Dein Bruder sollte sich mit der Begutachtungsstelle in Verbindung setzen und dort abklären wie lange der AN akzeptiert wird, bzw., wie groß die Lücke sein darf. IdR ist hier ein Zeitraum von max. 4 Monaten zulässig. Alternativ kann er am Tag der MPU noch eine Haaranalyse abgeben (sofern entprechend lange Haare vorhanden sind).

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die Prüferin

Die "Prüferin" ist idR eine Dipl.-Psychologin. 😉

Ist das jetzt gut oder schlecht?

Lies dir doch deinen eigenen Beitrag nochmal durch. Was soll an den Aussagen der Gutachterin denn schlecht sein? 🤔

Ob es für ein pos. Gutachten ausgereicht hat, kann an dieser Stelle aber leider nicht eingeschätzt werden.

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Warte besser erstmal auf das Ergebnis deiner Begutachtung. Es besteht ja immer noch die Gefahr dass du nicht bestanden hast und von dir Abstinenz (für die nächste MPU) verlangt wird. Wenn du jetzt wieder trinkst könnte das dann den Zeitraum bis zur nächsten Haaranalyse unnötig verlängern...

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Die einzelnen Fragen sind zu individuell als das man sie hier aufführen könnte.

Grds. geht es darum, ob du reif genug bist als Busfahrer die Verantwortung im Straßenverkehr (für dich und deine Fahrgäste) zu tragen. Es werden sicher auch Fragen kommen, wie dein Umgang mit Alkohol und anderen Drogen ist...

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zu Frage 1:

Ich gehe davon aus, dass die Sache als Tateinheit behandelt wird, von daher würdest du "nur" 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot erhalten. Es ist aber wahrscheinlich, dass das Bußgeld dadurch höher als 200 Euro (+ Gebühren) ausfällt.

zu Frage 2:

Wie schon geschrieben wurde ist es deine Sache ob du dich dazu äußerst, verbessern kann du an der Situation nichts, verschlimmern jedoch schon wenn du dich z.B. ungewollt selbst belastest. Wenn du den Bogen also ausfüllen möchtest, bestätige deine Personalien und gut ist.

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Ich beantworte mal 1 und 4, ich denke, das trifft es schon ausreichend:

1. Es sind nun fast 3,5 Wochen vergangen – was geschieht als Nächstes?

Als nächstes wirst du von der FEB die Aufforderung erhalten eine MPU zu machen.

4. Haben Sie Ratschläge, die mir helfen könnten?

Du solltest dir dringend fachliche Hilfe (Verkehrspsychologe) für die Vorbereitung auf die MPU suchen.

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Wenn die Neuerteilung nach deiner Drogen-MPU noch keine 10 Jahre her ist, gilst du als Wiederholungstäter und musst wieder zur MPU*. Da hier "Suchtverlagerung" im Raum steht, solltest du dich fachlich beraten lassen ob in deinem Fall anzuraten ist, Abstinenznachweise für Alkohol und Drogen erstellen zu lassen.

*Erklärung: Hier greift §14 Abs. 2 Nr. 3 FeV (wiederholte Zuwiderhandlungen gegen § 24a StVG). Die Alkoholfahrt ist zwar eine Straftat (§315c StGB), bleibt aber trotzdem tateinheitlich auch ein Verstoß gegen §24a StVG.

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Warum sollte eine Blutabnahme gemacht werden wenn du Urinscreenings machst?

Sofern du deinen Urlaub ordentlich anmeldest, geht nach deiner Rückkehr alles weiter seinen gewohnten Gang...

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Du hast einen Strafbefehl bekommen in dem dir eine BAK von 1,58‰ vorgeworfen wird, oder? Das allein zählt und nichts anderes. Hier wird nichts mehr hoch- oder runtergerechnet wie von anderen Usern hier fälschlicherweise behauptet wird.

Kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, indem sie sich auf die 0,82 mg/l beziehen?

Nein kann sie nicht, denn die AAK hat keine verwertbare Aussagekraft (zumindest nicht die mobilen Atemalkoholgeräte), und du könntest ja kurz vor der Kontrolle und dem Pusten noch den letzten Alkohol getrunken haben sodass sich noch Alk. im Mundraum befunden hat.

Bei dir ist alleine entscheidend ob dir ausreichend "alk.bedingte Ausfallerscheinungen" attestiert wurden um den Alk.missbrauch auszuschließen und somit einer MPU zu entgehen...

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In der Zeit des Entzuges ruhte deine Probezeit, d.h., du hast jetzt noch die normale Restprobezeit die du vor dem Entzug hattest, + 2 Jahre obendrauf.

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Bei ehemaligen "Hardcorekiffern" ist es fast schon Standard, dass Urintests schwanken (also nach einem negativen Test der nächste wieder positiv ist). Das liegt daran, dass sich das THC im Körper nicht linear abbaut (wie beim Alkohol), sondern in den Fettzellen gespeichert wird. Es liegt also nicht an den Tests die du gekauft hast, sondern an deinem ehemaligen Konsumverhalten, und daran dass Cannabis einfach nicht "berechenbar" ist.

Solange dein Tests also immer noch schwanken und nicht durchweg negativ sind, solltest du (da noch in der Probezeit) besser auf das Fahren verzichten um unnötigen "Ärger" zu vermeiden...

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mein Anwalt meinte ich sollte eine Haaranalyse schnell machen, da einmaliger Konsum nicht nachweisbar ist.

Das wird absolut nichts bringen, da:

Ich habe leider bei einem Einzatz damals zugegeben, dass ich Magic Mushrooms zu mir genommen habe

Allein die Aussage dass du "harte Drogen" konsumiert hast, rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis.

Du solltest dich mit Abstinenznachweisen auf die MPU vorbereiten die nach deinem Antrag auf Neuerteilung von dir gefordert werden wird. Und ja, den Konsum von Cannabis solltest du umgehend einstellen.

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oder wird da höchstwahrscheinlich nix passieren?

Davon kannst du nach der derzeitigen Rechtslage ausgehen...

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Ich vermute, du kennst den Unterschied zwischen einem Aufbauseminar und einer MPU (med. psych. Untersuchung) nicht wirklich, denn nichts in deinem Text deutet daraufhin, dass du eine MPU machen musst.🤔

Kannst du das Schreiben der Behörde mal auszugsweise + anonymisiert hier einstellen?

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