mein Führerschein dann knapp 1 Jahr beschlagnahmt wurde

Den FS hast du vermutlich vom Richter zurück bekommen da dieser bereits 1 Jahr "entzogen" war.

Wenn im Urteil explizit gestanden hätte dass deine Fahreignung wiederhergestellt ist, wäre die FEB daran gebunden und dürfte keine MPU fordern. Steht dies nicht drin, ist die MPU-Aufforderung der Behörde rechtmäßig.

Hier gilt:

(4) Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__3.html

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Die Frage ist hier, warum man denn zur MPU muss.

Sollte es wegen schwerem Drogenmissbrauch oder gar Abhängigkeit sein, sollte der Konsum vom Alkohol auf jeden Fall verneint werden und dies sollte dann sogar der Wahrheit entsprechen...

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Wie hoch war denn deine BAK? Wenn sie bei 1,6‰ oder mehr lag musst du in jedem Fall zur MPU. Lag sie darunter, kommt es darauf an, ob es bei dir Ausfallerscheinungen gab, bzw. es Hinweise auf Alkoholmissbrauch gibt...

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Der Bußgeldkatalog gilt deutschlandweit.

ich habe Bußgeldbescheid bekommen aber da steht nicht Entzug obwohl es mein 3. A Verstoß ist.

Das Entzugsschreiben kommt nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde...

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Ich gehe davon aus, dass es sich hier nicht um eine MPU handelt, sondern um ein fachärztliches Gutachten wegen psychischer Auffälligkeit.

Ich bin mir jetzt nur unsicher, ob ich nach all den Jahren diese Untersuchung noch brauche oder ob die Sperre von alleine aufgehoben ist.

Wieso sollte sich etwas geändert haben? Die Behörde hat ja nach wie vor keine neuen Informationen über deine "geistige Eignung".

Falls ich um die Testung meiner geistigen Eignung nicht drumherumkomme, auf was muss ich mich da einstellen?

Auf eine Untersuchung durch einen Psychiater. Drogentests werden dabei idR nicht gemacht...

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Ja habe auch mpu usw. Gemacht aber es ist eine Katastrophe klar eindeutig

Es wäre insofern eine Katastrophe, da sehr wahrscheinlich eine erneute MPU-Aufforderung (mit verkehrsrechtlicher Fragestellung) folgen dürfte, sofern es sich wirklich um einen A-Verstoß gehandelt hat... :/

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Wenn ich künftig wieder einen Antrag stellen sollte, wird dann wieder ein MPU Gutachten von der Behörde verlangt.

Ja, zumindest so lange bis das Delikt im FAER getilgt ist (die Eintragungen dort gibt es auch wenn man noch nie einen FS besessen hat). Du kannst dir selbst einen kostenlosen Auszug beim KBA in Flensburg besorgen, da steht das Tilgungsdatum drin.

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Droht mir nun eine MPU?

Kurz und knapp: nein.

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Kontrolliertes Trinken im Sinne einer MPU wären 4 Bier an einem Tag sicher nicht sofern es sich um jeweils 0,5l handelt... ;)

Ernsthaft: wie groß sind denn diese Biere jeweils? 0,2l, 0,33l oder sogar mehr?

Es geht beim "KT" zwar auch um die Häufigkeit, aber in erster Linie darum, dass keine größeren Mengen zu einem Anlass getrunken werden. Gerade um einen Rausch zu vermeiden und so immer "Herr oder Frau seiner Sinne" zu bleiben sollte die getrunkene Menge nicht dazu führen, dass man den Alkohol spürt...

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Wenn dir die Fahrerlaubnis wegen Drogen entzogen wurde, ist die Fragestellung der FEB in der Tat seltsam, da es hier rein um eine MPU-Aufforderung wegen erhöhtem Aggressionspotenzial geht. Für diese Fragestellung ist grds. keine Abstinenz nachzuweisen und es wird auch bei der MPU selbst keine entsprechenden Untersuchungen wie z.B. Blutabnahme oder Urinprobe geben.

Abstinenzforderungen stehen übrigens nie in Schreiben der Behörden (oder sollten zumindest nicht drinstehen), da die Behörde keine Kompetenzen in diesem Bereich hat. Hier entscheidet alleine der Gutachter was für ein pos. Gutachten notwendig ist.

Bleibt zu hoffen, dass du dich auf die Fragestellung gut vorbereitet hast (z.B. mit einem Anti-Aggressionskurs). Wenn es darauf hinausläuft dass das Amphe dich aggressiv gemacht hat kannst du natürlich freiwillig im Vorfeld noch ein Haarscreening machen lassen, vorausgesetzt du bist clean und deine Haare sind lang genug...

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Die Grenze von 3,5 ng gilt deutschlandweit, also auch für Bayern.

Sofern keine anderen (harten) Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren, es sich um eine Erstauffälligkeit handelt und es auch sonst keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit gibt, sollte man die Sache einem Anwalt übergeben (und möglichst eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben)...

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Im schreiben steht, dass ich keinen abstinenznachweiß erbringen muss

In welchem Schreiben steht das? In dem von der FEB? Darauf solltest du dich auf keinen Fall verlassen, denn die Behörde hat keine Ahnung davon was der Gutachter von dir verlangt um ein pos. Gutachten ausstellen zu können. 2,1‰ zeugen schon von einer erheblichen Alkoholgewöhnung die durchaus eine Abstinenzpflicht nach sich ziehen könnte.

Es kommt allerdings immer auf die Vorgeschichte und den Trinkhintergrund an. Darum solltest du dir auf jeden Fall eine fachliche Einschätzung über die Tiefe deiner Problematik geben lassen.

Das problem ist, ich kann mir keinen vorbereitungskurs leisten, da ich finanziell sehr schlecht da stehe.

Kurse sind nicht vorgeschrieben. Die Hauptsache ist, dass du bis zur MPU deine Trinkmotive aufgearbeitet hast, und wie du nun sicherstellen kannst dass das nicht wieder passiert. Du kannst alternativ erstmal in eins der kostenlosen MPU-Foren im Netz schauen, auch da bekommst du prof. Hilfe, da auch dort Verkehrspsychologen ehrenamtlich helfen.

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Die MPU dürfte fest gebucht sein.

Illegale Straßenrennen gehören zu den erheblichen Verstößen im Straßenverkehr die idR eine Begutachtung vor Neuerteilung nach sich ziehen.

Nachzulesen im § 11 Abs. 3 Nr. 4

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

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Dein Wert ist zwar "gerade so" positiv - aber er ist positiv. Somit taugt die Haarprobe nicht für einen Abstinenznachweis.

Es mag sein, dass du durch dein Umfeld kontaminiert wurdest, jedoch ist es einem MPU-Probanden zuzumuten, dass er sich von einem Umfeld fernhält, in dem konsumiert wird (das ist nicht meine Sichtweise, sondern steht so in den Beurteilungskriterien für Fahreignung). Möglicherweise bist Du auch anderweitig mit Kokain in Kontakt gekommen, ohne dass du es wahrgenommen hast.

Es ist daher möglich, dass eine weitere Haarprobe (ggf. bei einem anderen Institut) negativ ausfällt. Wenn nicht, weißt du definitiv, dass Du Kontakt hattest...

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Dir scheint nicht bewusst zu sein wie das Urinscreening funktioniert.

Du wirst nicht in regelmäßigen Abständen dazu aufgefordert, sondern spontan (alles andere würde auch keinen Sinn machen). Da kann mal 3 Monate gar keine Einbestellung erfolgen und dann 2 innerhalb weniger Tage.

Und die Einstellung "Ich habe bald einen Abstinenznachweis zu entrichten" und "Ich werde in der Zeit 7 Tests machen müssen", zeigt ja, dass du gar nicht bereit bist den Konsum einzustellen. Da bleibt die Frage, ob es in deinem Fall möglich wäre die MPU mit "kontrolliertem Kiffen" anzugehen...

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Bei einer Haaranalyse auf Alkohol wird das Konsumverhalten der letzten 3 Monate untersucht. Wenn du Abstinenz nachweisen musst, die Analyse bereits nächsten Monat ist, du aber bis vor Kurzem noch recht viel oder regelmäßig Alkohol getrunken hast, wird die Probe positiv (für dich negativ) ausfallen.... :/

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Die TF aus 2007 dürfte getilgt sein.

Die Sache von vor 12 Jahren und das FoF stehen vermutlich noch im FAER.

erwischt wegen fahren ohne Führerschein

Nope, das war kein Fahren ohne Führerschein, sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis, somit eine Straftat die zusammen genommen mit der anderen Sache eine MPU-Aufforderung wegen Straftaten nach sich ziehen dürfte.

Oder sollte man den Führerschein gleich neu machen

Wozu neu machen? Wenn du eine MPU-Auflage erhältst könntest du den FS nicht einfach an anderer Stelle "neu machen". Aber selbst wenn es keine Auflage mehr gibt und du die Neuerteilung beantragen könntest würden nach so langer Zeit ohne Fahrpraxis sowieso neue Prüfungen von dir verlangt werden.

Am besten besorgst du dir einen Auszug aus dem KBA, da stehen deine Delikte samt Tilgungsfristen drin.

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Es gibt sehr viele verschiedene Anlässe, weswegen eine MPU angeordnet werden kann.

Das wären neben Alkohol, Drogen oder Medikamenten z.B. MPU-Aufforderungen wegen zu vieler Punkte, Straftaten, oder auch wegen erhöhtem Aggressionspotenzial. Aber auch wegen der Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter, oder bzgl. der Fahrgastbeförderung kann eine Begutachtung anstehen...

Erfahrungswerte sind da eher schwierig weiterzugeben da jede MPU individuell verläuft. Was bei dem einen gut lief kann bei dem anderen ganz anders gelaufen sein und ist somit in den seltensten Fällen auf einen selbst übertragbar...

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Die Bescheinigung über deinen Erste-Hilfe-Kurs wird in deiner FS-Akte liegen.

Es kann jedoch sein, dass dieser nicht mehr gilt da es neue Bestimmungen gibt.

So muss der damals gemachte Kurs 9 Einheiten a 45 Minuten betragen haben.

Hier kannst du die entsprechenden Infos nachlesen:

https://www.drherzog.de/nochmal-neuer-erste-hilfe-kurs-nach-entzug/

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