mein Führerschein dann knapp 1 Jahr beschlagnahmt wurde
Den FS hast du vermutlich vom Richter zurück bekommen da dieser bereits 1 Jahr "entzogen" war.
Wenn im Urteil explizit gestanden hätte dass deine Fahreignung wiederhergestellt ist, wäre die FEB daran gebunden und dürfte keine MPU fordern. Steht dies nicht drin, ist die MPU-Aufforderung der Behörde rechtmäßig.
Hier gilt:
(4) Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__3.html