Probezeit bei Übernahme?
Guten Tag.
Wir lernen gerade ein bisschen was über Verträge und ich frage mich gerade ob wie das mit der Probezeit läuft. Wenn man ja neu anfängt hat man Probezeit. Wenn der Vertrag verlängert wird aber nicht mehr. Wie ist es denn wenn man bei einer anderen Firma ist, also Leiharbeiter und dann wird man nach einigen Monaten vom Betrieb übernommen für den man die ganze Zeit als Leiharbeiter tätig war. Darf der Betrieb dann nochmal eine Probezeit machen, obwohl man da ja schon einige Monate gearbeitet hat?
2 Antworten
Ja, dabei kann durchaus eine erneute Regelung zur Probezeit geschaffen werden, solang Tarifvertrag o. ä. nichts anderes vorsehen.
Nach der Probezeit muss der Vertrag nicht verlängert werden, der läuft einfach weiter, wenn er nicht gekündigt wird. Die Probezeit bewirkt eigentlich nur eine kürzere Kündigungsfrist (14 Tage). Kündigungsschutz, gibt es auch ohne vereinbarte Probezeit, in den ersten 6 Beschäftigungsmonaten nicht.
Wenn du von der Einsatzfirma übernommen wirst, bekommst du ja einen neuen Vertrag. Da gelten die ersten 6 Monate wiederum, (wie) Probezeit. Dabei ist es unerheblich, ob man dich dort bereits kennt.
Aber bei einer Verlängerung ist das nicht so? Also wenn ich beispielsweise einen Vertrag über 1 Jahr erhalte und der wird dann nochmal um 1 Jahr verlängert dann wäre das ja auch ein neuer Vertrag.
Nein bei einer Verlängerung eines BEFRISTETEN Vertrages, bleibst du ja im GLEICHEN Unternehmen.
Ja das ist logisch aber das wäre ja in meinem Beispiel mit der Leiharbeit auch so. Man würde ja die ganze Zeit im gleichen Unternehmen arbeiten aber könnte so 1 Jahr lang Probezeit haben und jederzeit gekündigt werden.
Nein. Du hast bei einer Übernahme einen NEUEN Arbeitgeber. Da gilt meist ein ganz anderer Tarifvertrag.
Ja ich hab es schon verstanden aber das klingt für mich halt schon nach einer unfairen Regelung zum Nachteil des Arbeitnehmers. Ein weiterer Grund dafür Leiharbeit abzuschaffen.
Danke aber das war nicht die Frage.