Leiharbeiter Übernahme - Arbeitszeugnis?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Beantrage das Zeugnis 100%
Mach es lieber nicht 0%

5 Antworten

Beantrage das Zeugnis

Nach § 109 Gewerbeordnung, hat ein AN bei Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Das bedeutet, der AG ist verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen und die Zeitarbeitsfirma war/ist ja der AG, bei dem das Arbeitsverhältnis endet.

Verlange ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis", sonst bekommst Du nur ein einfaches Arbeitszeugnis und hast danach keinen Anspruch mehr auf das ausführlichere Zeugnis.

Auch bei einer Leihfirma hast Du ein ganz normales Anrecht auf ein Arbeitszeugnis . Das solltest Du dann auch ganz einfach beantragen , wenn sie es Dir nicht schon von sich aus ausstellen .

Da ist auch nichts "komisches" dran , sondern es ist letztlich ja nur ein Nachweis nebst Beurteilung Deiner zurückliegeden Tätigkeit bei der ZAF .

Beantrage das Zeugnis

Von jedem Arbeitgeber sollte man ein Zeugnis verlangen.

Ein fehlendes Zeugnis ist wie eine Lücke im Lebenslauf!

Sie sind sogar dazu verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen,.

Da muss man nichts beantragen.

Beantrage das Zeugnis

Es kann ja sein, dass du es später nochmal benötigst. Ein Arbeitszeugnis solltest du immer verlangen.