Kündigung nach der Probezeit mit Aufhebungsvertrag?
Hallo Leute, und zwar bin ich gerade in der Ausbildung und möchte den Betrieb wechseln, da ich auch nicht ausreichend ausgebildet werde und mich nicht so wirklich mit einigen Arbeitskolleginnen verstehe also ich hatte bis jetzt keine Probleme aber ich möchte einfach den Betrieb wechseln und weiß auch nicht, wie ich es meinem Chef sagen soll und was ich dann in der Kündigung als Grund hinschreiben soll.
Und die zweite Sache wäre, ich weiß das, wenn ich kündige und um einen Aufhebungsvertrag bitte, es mir entweder genehmigt werden kann oder auch nicht. Das muss mein Arbeitgeber entscheiden. Nur möchte ich wissen was passiert, wenn mein Chef mir keinen Aufhebungsvertrag geben möchte, darf ich dann mit einer ganz normalen Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen, und dann den Betrieb wechseln, oder muss ich den Beruf komplett aufgeben, da ich wirklich nicht weiß, was jetzt so Sache ist. Ich möchte nur wissen wie das jetzt mit dem Betriebswechsel und der Kündigung (auch Kündigungsgrund) abläuft.
Ich bedanke mich schon herzlich im Voraus. 🤍
3 Antworten
Um es kurz zu machen: Nach Ablauf der Probezeit ist ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs nur noch ueber einen Aufhebungsvertrag moeglich, also nur mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs.
Du kannst mit vierwoechiger Kuendigungsfrist kuendigen, wenn du die Berufsausbild ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.
Der Kuendigungsgrund (einer der beiden genannten) muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden. Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.
Mit ,,einem anderen Beruf ausbilden lassen willst“, meinst du doch einen ganz anderen Beruf oder kann ich kündigen und in der Kündigung als Begründung hinschreiben, das ich mich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte. Und dann weiter den selben Beruf fortsetzte. Wäre das machbar? Meine Lehrerin hatte mir das nämlich so erklärt, das ich entweder einen Aufhebungsvertrag am besten machen soll und wenn mir dies nicht genehmigt wird, dann eine ganz normale Kündigung halt mit 4 Wochen Kündigungsfrist und dann in dem anderen Beruf die Ausbildung fortsetzen. Geht das ?
Nein, das geht eben nicht. Nach einer Eigenkuendigung nach Ablauf der Probezeit kannst du nur eine ganz neue Berufsausbildung in einem anderen Beruf beginnen, nicht aber auch das begonnene Ausbildungsverhaeltnis im gleichen Beruf in einem anderen Betrieb fortsetzen.
Es geht aber mit einer fristlosen Kündigung unter bestimmten Gründen, die auch in der schriftlichen Kündigung genannt werden müssen richtig? Zum Beispiel wäre mein jetziger Grund ,,eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten „ , da ich oft einkaufen gehe für meine Chefin und Briefe abgeben muss + Fegen usw. Müsste das alles in der Kündigung drin stehen? Um auch fristlos zu kündigen? Dürfte ich dann auch in dem anderen Betrieb sofort arbeiten ?
Das sind keine Gruende fuer eine fristlose Kuendigung.
Besprich dein Anliegen mit der zustaendigen Kammer. Die kann bei groben Missstaenden im Ausbildungsbetrieb helfen.
Was sind denn Gründe für eine fristlose Kündigung zb. ich habe diese Frage schonmal gestellt und bis jetzt auch keine hilfreiche Antwort erhalten
Sexueller Uebergriff, koerperlicher Angriff und aehnlich schwere Fehlverhalten.
Grundsaetzlich kann man aber wohl sagen: Wer einen Grund fuer eine fristlose Kuendigung sucht, der hat in aller Regel keinen.
Als Arbeitnehmer kannst du auch nach der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen.
Du brauchst doch erstmal einen neuen Ausbildungsbetrieb.
In viele Bereich unterstützt die IHK beim Wechsel während der Ausbildung.
Aber bevor du wechselst…
hoffe du weißt das es in jeder Firma Probleme geben kann, Kollegen die man nicht mag und nicht so tolle Ausbildungstage .
Bei mir wäre es ja in dem Fall die ZÄK, wenn ich der ZÄK als Begründung gebe, das ich nicht ausreichen ausgebildete werde und mit Arbeitskollegen nicht nicht wirklich klarkomme würde ich dann ein OK von der ZÄK bekommen. So das ich dann die Genehmigung für einen Betriebswechsel bekomme ?
Dass du mit den Kollegen nicht zurecht kommst, könnte ja auch genau so gut an DIR liegen.
Und wenn es mir nicht genehmigt wird, darf ich dann komplett kündigen und danach vielleicht in dem neuen Betrieb arbeiten ? Also wie ein Neuanfang.