Es ist schon relativ üblich das im öffentlichen Dienst auch andere Ausbildungen als "Ähnlich" akzeptiert werden.
Wenn du den Führerschein selbst bezahlst, wird da niemand was dagegen haben.
Da würde ich zunächst mal schauen, ob seitens des Vermieters eine Information kam, das er ablesen möchte.
Wenn nicht abgelesen wird, wird geschätzt.
Ansonsten kann man hier halt nicht viel zu sagen, wenn man nicht mal die monatlichen Vorauszahlungen kennt.
1. Kriegt man dauerhaft 30% weniger ? Was ist der nächste Schritt :
100% weniger bei nicht Besserung?
Die Kürzungen werden auf 30 % und 3 Monate beschränkt. Wenn du dich nicht besserst, wird entsprechend die Laufzeit verlängert.
Wenn man chronisch krank ist , Schwerkrank, deswegen garkeine Bemühungen macht- was dann?
Dann wird die Erwerbsfähigkeit beim Rententräger überprüft.
Das Jobcenter will einfach eine Bestätigung das er mietfrei wohnt und danach keine Leistungen mehr bezieht. Da reicht ein zwei-Zeiler.
Das kommt auf den anwendbaren Tarifvertrag an. Im TVöD z. B. steigt man dann in Stufe 2 auf.
Sowas gibt es nicht. Für sowas ist die Probezeit da.
Eine Ausbildung findet nicht an einer Hochschule statt.
Außerdem beginnen die meisten Ausbildung zum 01. August oder 01. September jeden Jahres, die geringere Anzahl kann auch zum 01. April begonnen werden.
Das sollst du dann vermutlich ausdrucken und händisch ausfüllen.
Wenn sich der Betrieb darauf überhaupt einlässt, wäre das dann ein Minijob. Aber mehr als 5 Euro die Stunde würde ich da nicht erwarten.
Üblicherweise bildet ein Arbeitgeber solche Stellen, um die Absolventen auch zu halten.
Zuerst wäre zu klären, wieso du so schlecht in der Ausbildung bist. Davon lese ich hier nämlich nichts.
Danach entspann dich und amsuch in Ruhe einen Job der dir mehr liegt.
Fachinformatiker ist ein Ausbildungsberuf in dem Bereich.
Wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht das du diesen Abschluss brauchst, wäre der wichtig. Wenn nicht ist es relativ egal.
ich bin aktuell am Bewerbungen schreiben. Allerdings fällt mir vermehrt auf, dass bei den meisten Vorlagen im Internet der Punkt „Schulische Laufbahn“ fehlt. Kann ich diesen mit im Punkt „Ausbildung“ einbringen?
Das kommt ganz drauf an in welchem Punkt des Lebens du stehst. Wenn du dich z. B. auf eine (Erst-)Ausbildung bewirbst, ist es sinnvoller den Punkt als "Schulische Laufbahn" zu bezeichnen.
Wenn du dich auf ein Arbeitsverhältnis bewirbst, ist ein Punkt "Bildung" klüger.
Darüber hinaus: könnt ihr gute Vorlagen empfehlen? Alles kostet oder sieht einfach nur 08/15 aus…
Mach etwas eigenes. Die Designs sind meist schrecklich.
Der Besuch einer Abendschule zum Nachholen des Abitur ist förderfähig nach dem BAföG. Erwarte aber aufgrund des Wohnsitzes bei den Eltern keine hohe Summe.
Das kann dir nur dein zuständiges Jobcenter verraten.
Ja, dabei kann durchaus eine erneute Regelung zur Probezeit geschaffen werden, solang Tarifvertrag o. ä. nichts anderes vorsehen.
Die nächsthöhere Aufsichtsbehörde.
Prinzipiell kann jede Ausbildung rein faktisch auch in Teilzeit durchlaufen werden. Ob du ein Unternehmen oder eine Schule dafür findest, ist die schwerere Frage.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen in der Berufsberatung aber gern.