Befristeter Ausbildungsvetrag, Kündigung jetzt schon für nach Ausbildung?
Hallo
Ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer IHK Weiterbildung
. Die Ausbildung endet am 01.02.2024 und der befristete Arbeitsvertrag geht noch bis 01.08.2024.
Es gelten normale Kündigungsfristen nach der Probezeit (4 Wochen).
Ich bin leider tod unglücklich mit dem Job und der Ausbildung, habe aber noch durchgezogen. Würde allerdings gerne direkt nach der praktischen Prüfung, die bei mir am 01.08.2024 ist, nicht mehr wieder in den Betrieb kommen, also gekündigt haben.
Schriftliche Prüfung bereits mit 98 Punkten (1) bestanden.
Zu meiner eigentlichen Frage:
Sollte ich jetzt schon (obwohl ich noch ein Monat in der Ausbildung bin) kündigen? Dann halte ich ja die 4 Wochen Frist ein bis zum 08.02.2024 und habe am 01.02.2024 ja eigentlich erfolgreich meine Ausbildung abgeschlossen.
Oder muss ich warten bis ich die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe, um zu kündigen ?
2 Antworten
- Wenn du selbst kündigst, kannst du beim Alg zunächst eine Sperre bekommen.
- Wenn im Vertrag steht, dass er zu einem gewissen Datum endet, brauchst du zu diesem Datum nicht zu kündigen, er endet einfach. Sonst schaffst du dir ggf. selbst Probleme, siehe 1.
- Ich kenne es bei befristeten Verträgen so, dass die Kündigungsfristen eher länger sind als bei unbefristeten. Sollte z. B. im Tarifvertrag stehen.
- Du solltest dann am besten jetzt schon eine neue Stelle für nach der Ausbildung suchen. Natürlich mit "Abschluss zum ... voraussichtlich im ... 2024".
notting
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können einen befristeten Vertrag im Normalfall nicht vorzeitig kündigen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine ordentliche (normale) Kündigung also ausgeschlossen.
Doch steht im Vertrag ist beidseitig jederzeit kündbar mit Frist von einem Monat