Pferd?
Hallo Leute ich habe mal eine frage mein Pferd steht bei einer Freundin sie hat den pass da falls mal was ist ich nicht da bin und sie den braucht.
nun da es Stress gibt droht sie mir damit weil sie noch Geld bekommt was aber nicht schriftlich ist das sie Auguri einbehalten wollen bis das bezahlt ist, ich glaube aber das sie das ja nicht machen darf weil ich den Kaufvertrag vom Pferd habe unterschrieben wo ich drinne stehe und vom Pferd die Daten.
wenn ich damit zur Polizei gehe wer steht dann im Recht ich oder sie?
danke schon mal für alles antworten
12 Antworten
Sieh zu, dass du deine Schulden bezahlst, dann kannst du dein Pferd einpacken u. gehen. Solange du ihr was schuldig bist - schriftlich vereinbart oder nicht - kann sie das Pferd zurück behalten. Die Polizei macht hier nichts, es liegt ja auch keine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat deiner "Freundin" vor.
Vllt lässt sie sich ja auf Ratenzahlung ein, ansonsten musst du eben zusehen, wie du die Summe aufbringen kannst.
sie darf das pferd einbehalten, wenn du schulden bei ihr hast.
der kaufvertrag ist relativ egal. wichtig ist die eigentumsurkunde.
und die ist NICHT identisch mit dem pass.
der pass muss IMMER beim pferd sein. ist vorschrift. ist sowas wie der personalausweis, bzw. die ID.
ach so - verkaufen dürfte sie das pferd sowieso nicht. und kann es auch ohne eigentumsurkunde nicht verkaufen.
ps - der name auguri passt irgendwie zu der situtaion. unfreiwillig komisch, aber isso.
auguri... fieeeep.
Also, wenn ich das richtig verstehe hast du irgendwas nicht bezahlt. Daher ist es das gute Recht deiner Freundin, dein Pferd als Pfand einzubehalten, bis alle Schulden bezahlt sind, völlig egal, ob du im KV drin stehst. Den hast du ja sowieso mit dem Verkäufer des Pferdes gemacht und nicht mit deiner Freundin. Was du mit ihr gemacht haben solltest, und zwar schriftlich, ist ein sogenannter Einstellervertrag, der genau festhält, was im Falle einer ausbleibenden Zahlung passiert. Das sind zwei verschiedene Verträge. Habt ihr einen solchen Vertrag lediglich mündlich geschlossen, hast du wohl gelitten. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu bezahlen, was an Schulden offen ist, auch wenn du das Pferd gekauft und seine Papiere hast. Du kannst ja auch nicht einfach ein Auto kaufen, es zum TÜV bringen, den nicht bezahlen und dann behaupten, dass du im Recht bist, weil du das Auto gekauft hast. Der TÜV ist in dem Falle deine Freundin, die eine Dienstleistung erbringt und entsprechende Bezahlung erwartet. Keine Bezahlung = keine Dienstleistung. So einfach ist das.
Ach, da ist ja die Vorgeschichte dazu.
Wenn es dazu keinen Vertrag gibt, der euer Einstellverhältnis regelt, dann steht Wort gegen Wort.
Da Pfand üblich ist, sie.
Vertrag ist Vertrag.
Die E-Urkunde ist im Aussterben begriffen. Immer weniger Landesverbände stellen noch eine aus. Jüngere Pferde haben überwiegend keine mehr.