Besitzerwechsel beim Pferd?


25.04.2021, 10:41

P.S.: das Pferd hat keine Eigentumsurkunde

3 Antworten

Ja muss man, „ohne schuldhaftes Zögern“! Kann mit Bußgeld belegt werden, ebenso sind Schadensersatzansprüche möglich, die sich ergeben können.

Rechtsgrund VO (EG) Nr. 504/2008 / Durchführungsverordnung (EU) 2015/262.

Abschnitt 4: Eigentümer.

Exkurs Pferderecht: Die Eigentumsurkunde, besagt nicht wer der Eigentümer des Pferdes ist, ebenso nicht der Pass!

Die Eigentumsurkunde gehört dem Eigentümers des Pferdes, dem Besitzer der Eigentumsurkunde steht aber nicht das Eigentum des Pferdes zu!

Der Pass des Pferdes, gehört dem Pferd und ist beim Pferd aufzubewahren, so das Halter, Besitzer ständigen Zugriff auf den Pass haben, diesen auch jederzeit bei ungeplanten Transporten mitführen können.

Nach dem Ableben des Pferdes sind diese zur Vernichtung an die ausgebenden Stellen zurückzugeben. Ausnahmen sind die beglaubigte Unbrauchbarmachung des Passes.(Notar)

Mache eine Kopie vom Kaufvertrag, und sende den Pass mit dem Formular an die benannte Stelle!

PS. Der Pass soll ja das Pferd auch vor Diebstahl schützen. Polizei und Ordnungsbeamten sollen, normalerweise auch die Papiere der Pferde kontrollieren. Ist der Pass nicht dabei, oder der Besitzer nicht gleich dem Eigentümer. Werden Maßnahmen nötig. Kontaktaufnahme zum Eigentümer des Pferdes, ob der Besitzer zur Verbringung des Pferdes berechtigt ist! Ohne Pass darf das Pferd noch nicht mal zur Reithalle in den Nachbarort transportiert werden!

Leider haben da wenige Polizisten Ahnung von und oder Bock drauf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

MilleW  25.04.2021, 11:15

Bußgeld? Wie hoch kann das denn werden? :o

Mein alter Stall hatte diese Betriebs/Halter nummer nicht und hat mich immer vertröstet sie würden diese suchen. Habe meine ja jetzt über ein Jahr und der neue Stall hat diese Nummer. Wusste bis eben nicht das Bußgeld droht... Oh je. :(

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StRiW  25.04.2021, 11:21
@MilleW

Betriebsnummer Halternummer hat jeder Pferdehalter, gibt es von der Seuchenkasse.

Hängt von dem Vetamt ab, was man alles verzapft hat.

Kommt es zur Auseinandersetzung mit der Seuchenkasse , können bis 30 000 Euro sein

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MilleW  25.04.2021, 11:32
@StRiW

Oh je... Da bin ich ja in was rein geraten... Mal sehen wie ich da wieder raus komme :(

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StRiW  25.04.2021, 12:04
@MilleW

Jeder Halter eines Pferdes bekommt von der Seuchenkasse eine Nummer. Muss jeder Pferdehalter vorweisen können. Nicht der Eigentümer des Pferdes!

Selbstversorger, sind was ganz besonderes, da kann es nötig sein, das jeder eine eigene hat. Wenn nicht der Halter der Stalleigentümer ist und alle Pferde anmeldet. Pachtverhältnisse sind da schon mal frei.

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Punkgirl512  25.04.2021, 12:06
@StRiW

Betriebsnummer haben nicht die Pferdehalter, sondern die entsprechenden Stall bzw Grundbesitzer.

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MilleW  25.04.2021, 12:09
@Punkgirl512

Hm okay, ja mein alter Stall hat sie mir nie mitgeteilt. Ich vermute es gab keine, bin denen 1 Jahre hinterher gerannt. Der neue ist FN Mitglied und wird diese Nummer dementsprechend zu 100% haben! Dann mache ich das bald mal!

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Punkgirl512  25.04.2021, 12:14
@MilleW

Ja, werden die ganz bestimmt. Auch einst fast alle, außer ein paar Selbstversorgern, die aber auch eine haben müssen.

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StRiW  25.04.2021, 12:20
@Punkgirl512

Die Pferdehalter sind in der Regel immer die Ställe, Grundbesitz hat nichts mit der Rolle als Halter zu tun.

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Punkgirl512  25.04.2021, 12:56
@StRiW

Danke, für mich las sich das so, dass ich als Pferdehalter nun eine eigene Nummer bekomme. Dann hast du natürlich Recht, umgangssprachlich ist es der Stallbesitzer dann.

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StRiW  25.04.2021, 13:00
@Punkgirl512

Mach Dir nichts raus.

Da die meisten zwischen Eigentümer, Halter, Besitzer, Pfleger nicht unterscheiden können.

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Punkgirl512  25.04.2021, 13:33
@StRiW

Ja, das ist auch gerne irreführend - immerhin heißt es ja auch PferdeHALTERhaftpflichtversicherung ;)

Denke mal, ich bin nicht die einzige, die den Besitzer als Pferdehalter ansieht.

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unverzüglich? Äh ja... mag sein. Bei meinem ersten Araber dauerte das "unverzüglich" allerdings 23 Jahre. Mein Pferd wurde 26, als ich den Pass umschreiben ließ. Ich machte das, weil mit 26 Jahren absehbar war, dass er nicht ewig leben würde und man mir sagte, dass ich zum Einschläfern den aktualisierten Pass vorweisen müsse, bzw. erst recht für die Tierkörperverwertung. Ob das stimmt, weiß ich aber nicht, denn ich habe, als es soweit war, keinen Pass gezeigt. Meine TÄ kannte das Pferd seit langem und die TKV hat auch keinen Pass gesehen.

Und bei meiner jetzigen Stute.... muss ich mal nachgucken, ob ich das gemacht habe. Ich habe sie erst 16 Jahre. Kann sein, hab ich aber vergessen.

Allerdings sind meine Pferde nicht direkt bei der FN gemeldet, sondern beim Araberverband. Und damals war es so, dass man bei verlorenen Papieren keine Ersatzpapiere bekam. Das war mir immer damals zu riskant, da Araber keinen Brand haben, und ein Chip auch noch nicht Pflicht war. Und DNA Analyse auch noch keiner machte. Aber ein Araber ohne Abstammungsnachweis ist keiner.

Fazit ist: dir passiert nichts, wenn du es nicht tust. Ein Pferd ist ja kein Auto.

Ach so, zugegeben, das war damals. Aber ich bin damals jede Menge Distanzritte mit meinem ersten Araber geritten. Das sind ja auch eine Art Turnier. Besitzer war immer noch Olms Hamasa Gestüt. Hat keinen gestört. Ach so, und natürlich war mein Pferd haftpflichtversichert.

Ja musst du.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich reite seit meinem 6.Lebensjahr und habe zwei Pferde