Also, ich würde mal sagen, die Saite ist hinüber, beim Bespannen bekommst du die Knicke sicher nicht mehr raus. Wenn die Saite nicht sofort reißt, wird sie vermutlich furchtbar klingen.
Ohne damit irgendwelche Erfahrung zu haben, würde ich dir aber empfehlen, die Saite versuchsweise unter leichten Zug zu setzen und an den betroffenen Stellen vorsichtig mit einem Feuerzeug zu erhitzen. Wenn du Glück hast kannst du damit die Knicke rausziehen.
Ich glaube aber, du wirst mehr Spaß haben, wenn du dir im Internet (Thomann, justmusic, amazon etc.) einen neuen Satz bestellst, der kostet nicht die Welt und ist morgen da.

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Ich würde dir empfehlen, erst mal neue Saiten zu kaufen, was du ohnehin bei jeder neuen Gitarre tun solltest. Die aufgezogengen Saiten bei preiswerteren Gitarren sind meistens von niederer Qualität. Dabei kauf dir auch gleich ein vernünftiges Stimmgerät, dann passiert dir das Malheur mit der B-Saite nicht nochmal. Die verbauten Stimmgeräte sind nämlich oft von gleicher Qualität, wie die Saiten ;-)

Das Besaiten der Gitarre solltest du dir von einem Gitarristen zeigen lassen. Im Prinzip ist es kinderleicht, wenn man einige Dinge beachtet. Es gibt auch zahlreiche Online-Tutorials dazu.
Im Internet, auch auf der Seite von Thomann, findest du übrigens auch Tutorials, wie du den Hals richtig einstellen kannst.
https://www.thomann.de/de/onlineexpert_page_gitarrenpflege_die_einstellung_der_halskruemmung.html

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Der blutige Anfänger wird sich mit einem Barré (egal mit welchem) immer schwer tun. Am sinnvollsten ist, wenn man sich zunächst langsam zum wichtigsten Barré-Akkord, nämlich dem F-Dur hinarbeitet.
Erst mal spielst du das F-Dur als Halb-Barré mit drei Fingern, also Zeigefinger 1. Fret auf B- und e-Saite, Mittelfinger 2. Fret G-Saite und Ringfinger 3. Fret D-Saite. Dieses Halb-Barré bedeutet für die meisten Anfänger bereits eine mehr oder weniger große Herausforderung!
Wenn das sitzt, übst du das 4-Finger-F-Dur im Halb-Barré ein. Dabei bleiben Zeige- und Mittelfinger wie gehabt, der Ringfinger rutscht jedoch im 3. Fret nach oben auf die A-Saite, dafür übernimmt der Kleine Finger die Position des Ringfingers im 3. Fret auf der D-Saite.
Wenn das auch klappt, hast du dein erstes Barré schon in Sichtweite, denn nun musst du den Zeigefinger nur noch ganz strecken und mit entsprechendem Druck über alle Saiten legen. Die Finger 2 bis 4 bleiben, wo sie sind.
Sobald du einen Barré-Akkord beherrschst, lassen sich die anderen eigentlich ganz leicht erarbeiten.

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Aus der Ferne kann man die Ursache natürlich nicht erkennen. Grundsätzlich kann das Schnarren an der Gitarre selbst oder am Spieler liegen.

Zu tiefe Sattelkerben und unregelmäßige Bundstäbchen kann man bei einer neuen Gitarre wohl eher ausschließen.

Zunächst musst du daher sicherstellen, dass der Hals richtig eingestellt ist, d.h. der Abstand der Saiten zu den Bundstäbchen korrekt ist. Dazu findest du im Internet reichlich Anleitungen.

Weiterhin ist es nie verkehrt, auf eine neu gekaufte Gitarre erst mal neue Saiten aufzuziehen. Bei Gitarren aus dem niedrigen oder mittleren Preissegment sind in aller Regel ab Werk Billig-Saiten aufgezogen, die man erst mal durch hochwertigere Saiten ersetzen sollte.

Andere Ursachen sind beim Gitarristen selbst zu finden. So könnte es z.B. daran liegen, dass du unsauber greifst, z.B. mit zu wenig Druck oder zu weit entfernt vom Bundstäbchen. Natürlich kann es auch an einem unsauberen bzw. zu starkem Anschlag liegen.

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Da Handgepäck im Flugzeug ein Maß von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten darf, sieht es für deine Gitarre eher schlecht aus. Die wirst du wohl im Hardcase aufgeben müssen. Für den Motorradhelm sehe ich allerdings ähnlich schwarz, denn nach meiner Einschätzung dürfte das kleinste Maß eines Helmes auch über 23 cm liegen.

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Du bekommst wegen einer verspäteten Tram natürlich kein Attest. Du kannst zwar zum Arzt gehen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Attest erschleichen, da du aber kein normales Attest, sondern eine Testatunfähigkeitsbescheinigung benötigst, an die hohe Anforderungen geknüpft sind und die nicht nachträglich ausgestellt werden darf, wird dir das auch nicht viel helfen.

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Da für die HP-Überprüfung keine Ausbildung vorgeschrieben wird, kannst du auch als Autodidakt antreten. Du musst nur mindestens 25 Jahre alt sein, einen offiziellen Schulabschluss und ein unauffälliges Führungszeugnis haben.
Mach dir aber keine allzu großen Hoffnungen, die Überprüfung zu bestehen. Im Multiple-Choice-Teil mag das noch funktionieren, im mündlichen Teil eher nicht.

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Normalerweise bedeutet das X, dass die Saite entweder gar nicht oder nur gedämpft angeschlagen wird. Dämfung bedeutet, dass du den Finger zwar auflegst, die Saite aber nicht niederdrückst.
Wahrscheinlich soll das X in deinem Beispiel eine "Dead Note" sein, die keinen definierten Ton fordert und eher dem Rhythmus dient. Ich würde mal ausprobieren, wie das Stück ohne A und mit gedämpfter A-Saite klingt und mir aussuchen, was mir besser gefällt.

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Das ist schon ein Strumming-Rhythmus, allerdings werden die Chords hier doppelt angezeigt. Die Zahlen bezeichnen nicht die Reihenfolge des Anschlags, sondern den Fret, auf den du die Finger setzt, also zuerst F-Dur als Barré, danach das G-Dur mit vier Fingern (3. Finger auf B-Saite im 3. Fret) E-moll und E-moll7.

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Das kommt mit der Zeit von alleine, du solltest aber auch ganz bewusst auf den "Kontrollblick" verzichten, sobald du die einzelnen Akkorde sicher greifen kannst.
Bei jedem neuen Akkord muss der Kontrollblick natürlich erst mal sein, doch sobald das Kleinhirn die motorische Abfolge "gespeichert" hat und sich somit ein Automatismus entwickelt hat, stört die Augenkontrolle nur noch.

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Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Es gibt m. W. kein Gesetz, welches einem Arbeitgeber verbietet, wesentliche, für die Berufsausübung notwendige Dokumente des Arbeitnehmers zu kopieren. Möglicherweise ist der Arbeitgeber im Rahmen der Sorgfaltspflicht sogar dazu verpflichtet. Ebensowenig gibt es für dich einen vernünftigen und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbaren Grund, den Führerschein nicht kopieren zu lassen.

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Das ist ja ein ganz genialer Trick, auf den vor dir bestimmt noch niemand gekommen ist ...
Im Ernst, wenn sich jemand als Privatpatient anmeldet, wird er als Privatpatient behandelt und bekommt eine Privatrechnung. Wenn du an der Anmeldung aber ganz überraschend deine ECard herausziehst und das Unschuldslamm mimst, werden dir zwei Möglichkeiten aufgezeigt: entweder du gehst wieder und bekommst einen Termin für die Kassensprechstunde oder du unterschreibst die Anmeldung für Privatpatienten. Die Arzthelferinnen kennen solche Tricks nur zu gut und außerdem bekommst du nach deiner Terminvereinbarung üblicherweise eine SMS oder eine Email, in der nochmals unmissverständlich steht, ob du die als GKV- oder Privatpatient angemeldet hast.

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Es kommt darauf an, wieviele Punkte du schon auf dem Konto hast. Wäre es dein achter Punkt, würde dir nämlich die Fahrerlaubnis entzogen und du bekämst sie erst nach einer Sperrfrist und einer positiven MPU wieder. In diesem Fall würde sich also ein anwaltlicher Widerspruch eventuell lohnen, sonst eher nicht.

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Du schreibst nicht, weshalb du eine MPU auferlegt bekommen hast, daher ist es nicht einschätzbar, ob du eine Chance hast, die Frist zu bedienen. Bei Alkohol oder Drogen hast du keine Chance, bei anderen Delikten, bei denen die MPU nicht an einen Abstinenznachweis gebunden sind, könnte es klappen.
Natürlich kannst du einen Antrag auf eine Fristverlängerung stellen, die jedoch nur selten gewährt wird. Wenn du keine Möglichkeit siehst, eine positive MPU bis zum Ablauf der Frist zu erhalten, musst du deinen Antrag auf jeden Fall zurückziehen, da andernfalls von der FEB deine Uneignung zum Führen eines Kfz festgestellt wird, was dir eine zukünftige MPU sehr erschweren würde.

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Und ich wollte fragen ob ich noch wenn ich Montag zum Arzt gehe die mir noch ein Attest geben für Mittwoch, weil sonst kann ich die Klausur nicht nachschreiben .

Ich sehe in meine Glaskugel ... uuuh ... ich sehe ... ähh ... puh ... NEIN! Du bekommst kein Attest mehr und kannst die Klausur nicht nachschreiben, weil du sofort hättest zum Arzt gehen müssen. Wer so krank ist, dass er eine Klausur nicht mitschreiben kann, müsste sich eben sofort in Behandlung begeben, und wenn der Arzt der Meinung sein sollte, dass eine Prüfungsunfähigkeit besteht, wird er sicher ein Attest ausstellen. Da meine Glaskugel aber nur eine Erfindung ist, und kein Arzt darüber verfügt, wirst du kein nachträgliches Attest bekommen - schon gar nicht vier Tage später.

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Du benötigst nicht irgendein "Arztzeugnis", sondern ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit am 16 Mai. Eine Prüfungsunfähigkeit kann naturgemäß nicht rückwirkend bescheinigt werden, sondern muss spätestens zum Zeitpunkt der stattfindenden Prüfung vom Arzt festgestellt werden. Da du am Dienstag morgen eben nicht beim Arzt warst, wirst du rückwirkend keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung bekommen.

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Das ist ganz normal. Das Screening bzw. der Abstinenznachweis dauert meistens 12 Monate. Die Frist zum Einreichen der positiven MPU bei der FSSt ist somit grundsätzlich zu kurz, um eine MPU (mit Abstinenznachweis) bestehen zu können. Du solltest dringend darauf achten, dass du vor Ablauf der Frist freiwillig auf deine Fahrerlaubnis verzichtest. Andernfalls stellt die FSSt automatisch deine Nichteignug zum Führen eines Kfz fest und zieht deine Fahrerlaubnis ein, was zusätzliche Kosten verursacht und das Bestehen einer MPU deutlich erschwert.
Wenn du allerdings freiwillig auf deine Fahrerlaubnis verzichtest, bleibt deine Fahreignung ungeklärt, was dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf.

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Natürlich gibt es mindestens Fahrverbot, Punkte und eine empfindliche Geldstrafe. Möglich wäre allerdings auch eine Anklage nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB (verbotenes Kraftfahrzeugrennen) - und dann wird es ganz heftig.

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"Arzt" darf sich nur nennen, wer als Arzt approbiert ist. Die Approbation als Arzt setzt immer ein abgeschlossenes Medizinstudium voraus, die Approbation wird anschließend auf Antrag von der unteren Verwaltungsbehörde erteilt. Wer sich dagegen Arzt nennt, ohne als solcher approbiert zu sein, begeht eine Straftat. Das gilt auch für alle Kombinationen, in der das Wort "Arzt" vorkommt, also auch Hausarzt, Landarzt, Arzt für Homöopathie u.s.w.

Jeder approbierte Arzt ist verpflichtendes Mitglied einer Landesärztekammer - üblicherweise in jener, die für den Ort, an dem er ärztlich tätig ist, zuständig ist.

Ein Arzt kann natürlich auch einen fachfremden akademischen Titel oder Grad führen, wenn er diesen von einer (Fach-)Hochschule verliehen bekommen hat. So kann ein Arzt also durchaus auch Diplomingenieur sein, wenn er ein entsprechendes Studium absolviert und/oder eine Diplomarbeit in einem technischen Fach verfasst hat.

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