Parksituation Parkschein?

2 Antworten

Ohne Anfangsschild existiert keine Regelung. Ein Endeschild allein hat keine Wirkung. Dort darf also rund um die Uhr ohne Einschränkung geparkt werden.

Allerdings vermute ich, dass viele Behördenmitarbeiter (Polizei, Ordnungsamt, Bußgeldstelle; und auch der ein oder andere Amtsrichter) das nicht wissen. Im Zweifel könnte es also ein mehr oder weniger beschwerlicher Weg sein, sich gegen einen Strafzettel zu wehren.

Hamburg z.B. hatte Ladesäulen-Parkplätze für E-Fahrzeuge nur mit einem Mitteschild beschildert, welches sich in der Mitte von zwei Parkflächen befand. Das OVG Hamburg hat das für unzulässig erklärt, weil eben das Anfangsschild nicht vorhanden ist. Daraufhin mussten alle Parkplätze neu mit Anfangs- und Endschild beschildert werden.

In einer Einbahnstraße gilt die Beschilderung für den ruhenedne Verkehr nur für die jeweilige Straßen-/Fahrbahnseite.

Wenn man den Anfang der Straße betrachtet, gibt es rechts keine Regelung für das Parken, allerdings kommt ja weiter hinten ebenfalls so ein Schild.

Ich würde vermuten, dass es am Anfang der Straße fehlt (und nicht, dass das "Ende"-Schild versehentlich aufgestellt wurde). Wie das letztendlich vor Gericht ausgeht, kann ich dir nicht beantworten. Für mich ist der Sinn jedoch klar, auch wenn rein formal das erste Schild fehlt und somit das Parken unbegrenzt möglich wäre.

Direkt vor dem Ende-Schild würde ich jedenfalls nicht parken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Ankerpvp 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 07:39

Vielen Dank! Aber ja genau es fehlt einfach aber ob ein fehlendes Schild einem Recht gibt ist die magische Frage

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KevinHP  07.06.2024, 08:53
@Ankerpvp

Die Stadt wird das sicherlich nicht so sehen. 😅

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