Parksituation Parkschein?
ich hätte eine Frage und zwar, wie schaut es hier aus bezüglich des Parkens mit Parkschein? Auf der linken Seite ist dieses Ja mit einem Anfangsschild gekennzeichnet sowie danach mit einem Endschild siehe Fotos. Auf der rechten Seite allerdings ist am Anfang der Straße gar kein Schild zu erkennen. Sprich am Anfang des Gebäudes aber ganz hinten rechts auf der Seite wieder ein End Schild. danach folgt wieder ein Anfangsschild für den darauf folgenden Abschnitt. Jetzt ist allerdings meine Frage am Anfang der Straße auf der rechten Seite ohne Schild Beginn für Parkschein gilt dort unbegrenztes parken ohne Parkschein oder nicht da hier nichts gekennzeichnet ist und es auf der linken Seite auch nicht mit einem Zeichen gekennzeichnet ist, dass es für beide Seiten gilt.
wie verfährt man hier also am besten ist die rechte Seite gratis bis zu dem vorderen Anfangsschild Richtung Ende der Str
oder gilt der Parkschein schon seit Anfang an dann frage ich mich allerdings, wo das Schild dazu zu finden sein soll.
die Rechte Seite müsste doch permanent frei parken sein oder nicht?
2 Antworten
Ohne Anfangsschild existiert keine Regelung. Ein Endeschild allein hat keine Wirkung. Dort darf also rund um die Uhr ohne Einschränkung geparkt werden.
Allerdings vermute ich, dass viele Behördenmitarbeiter (Polizei, Ordnungsamt, Bußgeldstelle; und auch der ein oder andere Amtsrichter) das nicht wissen. Im Zweifel könnte es also ein mehr oder weniger beschwerlicher Weg sein, sich gegen einen Strafzettel zu wehren.
Hamburg z.B. hatte Ladesäulen-Parkplätze für E-Fahrzeuge nur mit einem Mitteschild beschildert, welches sich in der Mitte von zwei Parkflächen befand. Das OVG Hamburg hat das für unzulässig erklärt, weil eben das Anfangsschild nicht vorhanden ist. Daraufhin mussten alle Parkplätze neu mit Anfangs- und Endschild beschildert werden.
In einer Einbahnstraße gilt die Beschilderung für den ruhenedne Verkehr nur für die jeweilige Straßen-/Fahrbahnseite.
Wenn man den Anfang der Straße betrachtet, gibt es rechts keine Regelung für das Parken, allerdings kommt ja weiter hinten ebenfalls so ein Schild.
Ich würde vermuten, dass es am Anfang der Straße fehlt (und nicht, dass das "Ende"-Schild versehentlich aufgestellt wurde). Wie das letztendlich vor Gericht ausgeht, kann ich dir nicht beantworten. Für mich ist der Sinn jedoch klar, auch wenn rein formal das erste Schild fehlt und somit das Parken unbegrenzt möglich wäre.
Direkt vor dem Ende-Schild würde ich jedenfalls nicht parken.
Vielen Dank! Aber ja genau es fehlt einfach aber ob ein fehlendes Schild einem Recht gibt ist die magische Frage