Parkplatz mit Höchstparkdauer. Nach Ablauf umparken erlaubt?
Hallo liebe Community,
Ich habe mal eine Frage, ich weiß noch das ich in der Fahrschule lernt habe das wenn ich auf einem Parkplatz mit Höchstparkdauer stehe das ich den Platz nach der Zeit verlassen muss. Bzw. ich die Parkscheibe nicht einfach vorstellen darf und das das einfache zurücksetzten und wieder rein fahren nicht rausreicht um die Parkscheibe neu zu stellen.
Nun ist es so das ich alle 2 Wochen einmal in eine Großstadt muss zur Berufsschule, leider habe ich an diesem Tag erst zur dritten Stunde Unterricht(9:35). Wenn ich dort um 9 Uhr ankomme ist natürlich alles schon voll. Sowie an der Schule als auch ein Öffentlicher Parkplatz so gut wie immer.
Nur die Parkplätze die ca. 100m weiter weg vom öffentlichen Parkplatz sind meist noch frei weil man dort max. 2 Stunden parken darf. Mir bleibt dann ja leider nichts anderes übrig als dort zu Parken und eine Parkscheibe auszulegen. Ich weiß aber auch das dieser Parkplatz gerne kontrolliert wird von der Stadt da viele dort gerne drauf ausweichen ohne Parkscheibe.
Nach 2x 45 Minuten Unterricht hätte ich dann Pause und müsste mein Auto darunter holen da ich sonst die Höchstparkdauer überschreite.
Wäre es erlaubt wenn ich dann dort runter fahre einmal auf den großen Öffentlichen Parkplatz fahre in der Hoffnung dort ein freien Parkplatz zu finden.
Und wenn ich kein freien Parkplatz finde wieder zurückfahre zu dem Parkplatz mit Beschränkter Parkdauer und die Parkscheibe neustelle?
Ist das erlaubt? Oder kann ich dafür auch ein Strafzettel bekommen?
Lg
5 Antworten
man darf auch unmittelbar auf einen anderen Parkplatz, ohne einmal um den Block. (da dort wohl alles nur teilweise besetzt ist). Die Höchstparkdauer und die Konsequenzen gelten nur für den einen ursprünglichen Parkplatz, nicht für die gesamte Parkzone.
Wenn die Höchstparkdauer erreicht ist, musst du deine Parklücke komplett verlassen und dadurch anderen Verkehrsteilnehmern die Chance lassen diesen Parkplatz zu besetzen.
Du musst also einen neuen Parkvorgang starten/einleiten.
Kommt in dieser Zeit keiner, kannst du dort wieder parken.
Also am Besten Parkplatz verlassen, 2/3 Minuten warten (oder um den Block fahren) und dann wieder dort parken.
So kannste das machen.
Es ist halt nur wichtig, dass du die Parklücke einmal komplett verlässt, dich von dieser entfernst und dann einen neuen Parkvorgang startest :-)
Umparken auf einen anderen Parkplatz wäre kein Problem.
Wie einer schon schrieb die Ventilstellungen deiner Räder werden kontrolliert ob du dich bewegt hast. Deswegen reichts es evtl. nicht einfach raus- und wieder reinzufahren.
Schieb die Karre 10cm zurück und lass sie stehen.... In der Regel werden, zu Beweiszwecken, die Ventilstände protokolliert.....Dann müssen die beweisen, dass Du das Fahrzeug nicht bewegt hast... Schwer machbar...
MMn ist es erlaubt. Du hast den Parkplatz ja frei gemacht für andere Leute.
Und selbst wenn du nur die Parkscheibe verstellst. Die Beamten gehen da vlt. ein, maximal zwei mal am Tag vorbei. Denen wird das wohl nicht auffallen. Die merken sich ja nun nicht jedes Auto, was irgendwo steht. (Wenn es nicht gerade sehr auffällig ist)
Manche machen sogar Kreidestrich an die Reifen um zu kontrollieren, ob der Wagen bewegt wurde.
Parküberwacher sind da sehr findig; sie notieren sich die Ventilstellung; sollte sie nach Ablauf der erlaubten Parkzeit unverändert sein, bekommst Du bald ein Briefchen, das die festgestellte Ventilstellung auflistet;
Hallo, also ich habe nur 15 Minuten pause. Brauche ca. 7 Minuten für den Weg von der Schule und zurück zur Schule. Der Parkplatz hat dort rund 30 Parkplätze wovon meist nur die Hälfte benutzt wird. Würde dann einmal um den großen Parkplatz fahren und wenn dort nix frei ist. Mich auf einen anderen Parkplatz stellen(Mit Beschränkung).
Lg