Eine Parkscheibe muss so liegen, dass man sie ordentlich sehen kann. Gilt das für LKWs?
Oft parken LKWs auf Seitenstreifen, wo eine Parkscheibe Pflicht ist. Wie sieht man denn, ob der Fahrer eine benutzt?
3 Antworten
Beim Be-und Entladen von LKWs ist diese mit Sicherheit nicht nötig, entweder wird in einer Lieferzone geparkt oder es ist von außen ein arbeiten erkennbar. Ein Lkw-Fahrer stellt für gewöhnlich sein Fahrzeug auch nicht in der Innenstadt ab, oder auf irgend einer anderen Fläche, die eine Parkscheibe erfordern. Die Parkplätze hier sind übrigens oftmals nur für Fahrzeuge unter 7,5 zugelassen.
Fairerweise sollte der LKW-Fahrer die Parkscheibe an die (vertikale) Frontscheibe stellen/lehnen, sodass sie auch von unten lesbar ist.
Die Vorschrift, dass sie "von außen gut lesbar" sein muss, ist aber m.E. unabhängig von der Höhe. Wenn der Mitarbeitende vom Ordnungsamt mit einer Leiter die Parkscheibe ablesen kann, ist sie ja auf jeden Fall lesbar.
Aber interessante Frage! :)
Die StVO macht da keine Ausnahme für LKW. Es gibt z.B. Parkscheiben mit Saugnapf, die an den Seitenscheiben oder der Frontscheibe angebracht werden können und somit die Anforderungen an die StVO erfüllen.