Parken auf Bussspur außerhalb Betrieb erlaubt?

ascii0815  27.11.2024, 09:22

Sind die Zeiten auf einem Zusatzzeichen angegeben?

DerCoole51 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 11:50

Ja, aber auf einem weiteren Schild wird nur halten sowie Be- und Entladen erwähnt

4 Antworten

Auf Bussonderfahrstreifen gilt ein absolutes Halteverbot. Das Halten und Parken ist auf Bussonderfahrstreifen ist nach StVO grundsätzlich untersagt. Halten sich Kfz-Fahrer nicht daran, so kann das ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro nach sich ziehen.

Quelle : Google

Hallo!

Erstmal keine Sorge. Ja, in der Regel ist Parken auf der Busspur außerhalb der Betriebszeiten erlaubt. Busspuren sind meist nur während bestimmter Zeiten für Busse reserviert, und außerhalb dieser Zeiten gelten andere Verkehrsregeln. Allerdings solltest du auf Schilder achten, weil es auch Ausnahmen geben kann, wie zum Beispiel durch lokale Parkverbote oder zusätzliche Einschränkungen.

LG Jonas


MenschDNA  27.11.2024, 01:34

LG GPT

KevinHP  27.11.2024, 06:27
@verreisterNutzer

Wie hast du ihn durchgecheckt, wenn es keine Quelle dazu gibt? Ein Sprachmodell kann hilfreich sein, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei Themen rund um Gesetze eher falsche Angaben herauskommen.

Ich würde sagen nein.

Wenn der Bussonderfahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie abgegrenzt ist, darf man zwar außerhalb der auf dem Zusatzzeichen angegebenen Zeiten darauf fahren, aber man darf dort m.E. nicht halten oder parken, da es sich nicht um einen Seitenstreifen handelt und auch nicht 3 Meter zur Fahrstreifenbegrenzung frei bleiben.

Wenn der Busstreifen mit einer gestrichelten Leitlinie abgegrenzt ist, sieht es anders aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Hallo,

da du keine weiteren Informationen zur Verfügung stellst, gehe ich davon aus, dass die Busspur mit folgendem Zeichen 245 beschildert ist.

Bild zum Beitrag

Ist dieses Zeichen aufgestellt, gilt nach Anlage 2 lfd. Nr. 25 StVO unter anderem:

"Anderer Fahrverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs dürfen Bussonderfahrstreifen nicht benutzen."

Man darf den Fahrstreifen also mit dem Privatfahrzeug nicht befahren und entsprechend auch nicht darauf halten oder parken. Ob der Busverkehr gerade in Betrieb ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Mit Zusatzzeichen kann sich die Bedeutung ändern. Ohne nachvollziehbare Informationen kann dazu aber keine Aussage getroffen werden.

 - (Auto, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)