Kann ich hier parken?

4 Antworten

Das ist leider nicht eindeutig, weil Behörden das unterschiedlich auslegen.

Vermutlich ist gemeint, dass die Parkscheibenpflicht nur zu den genannten Zeiten gilt, aber auch ein Bezug auf das obere Schild könnte denkbar sein.

Entweder darfst du außerhalb der Zeiten unbegrenzt parken, oder gar nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Inkognito-Nutzer   08.04.2024, 16:02

Ja deswegen es verwirrt mich, weil da ist auch kein Schild zu nem (absoluten) Halteverbot.

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KevinHP  08.04.2024, 16:08
@Inkognito-Fragesteller

Da kommt es darauf an, ob es sich um einen ausgezeichneten bzw. markierten Parkplatz bzw. Parkbuchten handelt, oder ob hier einfach der rechte Fahrbahnrand ist. Sende gerne mal einen Link zur StreetView-Position ein.

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Inkognito-Nutzer   08.04.2024, 16:26
@KevinHP

Es ist einfach nur der rechte Farbahnrand

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KevinHP  08.04.2024, 16:47
@Inkognito-Fragesteller

Dann ist es eindeutig. Das Parken kann hier nicht per Zusatzschild verboten werden, wenn dann müsste das eingeschränkte Haltverbot (Parkverbot) aufgestellt werden.

https://www.kroschke.com/static/img/zoom/11001/0075.png

Also führen beide "Bedeutungen" des unteren Zusatzzschildes zum gleichen Ergebnis:

Entweder die "Parkberechtigung" gilt nur zu den genannten Zeiten, dann ist die gesamte Schilderkombination außerhalb der Zeiten ungültig und man darf normal parken; oder die Parkscheibenpflicht gilt nur zu den genannten Zeiten, dann darf man außerhalb der Zeiten normal parken.

In deinem Fall also – obwohl die Zuordnung nicht eindeutig ist – eindeutig. :)

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Ja.

Die Zeiten beziehen sich auf die Parkscheibenpflicht. Zusatzzeichen sind zwar oft verwirrend oder unklar, aber in diesem Fall ist das die einzig sinnvolle Zuordnung.

Aber selbst, wenn man die Zeiten auf das blaue Schild bezieht, ändert sich nichts. Innerhalb der Zeiten bestünde ebenfalls Parkscheibenpflicht. Außerhalb der Zeiten wäre das blaue Schild dann außer Kraft gesetzt und damit auch die Parkscheibenpflicht. Durch das Außer-Kraft-Setzen ergibt sich aber kein Parkverbot. Es wäre nur so, als stünde da dann gar kein Schild.

Außerhalb der Zeiten kannst du „normal“ parken ohne Parkuhr.

Hi ja darfst Du