Definition und darf man da parken?
Bin jetzt neugierig ? Darf man da parken ?
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Straßenverkehrsrecht
Nein, § 42 Abs. 2; Zeichen 325.1 Nr. 4 (Anlage 3) StVO verbietet das, ausgenommen sind dabei das Parken zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Eine erforderliche gekennzeichnete Parkfläche ist hier jedenfalls nicht erkennbar.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn du insgesamt im verkehrsberuhigten Bereich meinst -NEIN
( es sei denn da ist irgendwo ein Schild, dass es auf einer bestimmten Stelle extra erlaubt)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Meiner Ansicht nach steht auch der blaue falsch. Da scheint ja ein Tor, eine Ausfahrt zu sein. Vom Rest sieht man zu wenig.
Gruß S.