§203 BGB gilt lediglich bei schuldrechtlichen Ansprüchen (Schuldner und nicht Angeklagter).
Fürs Strafrecht muss man in §78c StGB schauen.
Ich frage mich immer, warum Leute glauben, „Deutschsein“ wäre von etwas anderem als der Staatsbürgerschaft abhängig. Es gibt keine Eigenschaften, die jeder „Deutsche“ teilt oder auch nur teilen muss.
Die Klassiker wie Pünktlichkeit, Fleiß oder Genauigkeit sind einfach nur Stereotypen, die schlicht nicht stimmen. Es gibt Deutsche, die komplette Schnarchzapfen sind aber das macht sie ja nicht weniger deutsch.
Selbst Demokratieverbundenheit bzw. Verfassungstreue ist anscheinend nicht mehr im Trend für fast ein Viertel der Wahlberechtigten.
Einfach deswegen, weil man keinen einzigen gemeinsamen Nenner finden wird, was genau „Deutschsein“ eigentlich sein soll, ist die Staatsbürgerschaft das Mittel der Wahl. Macht auch keinen Unterschied, ob man eingebürgert wurde oder die Familie hier seit Generationen lebt. Kaum einer weiß sicher, ob seine Familie nicht doch teilweise vor 200 Jahren aus Frankreich stammt. Macht ihn doch heute nicht weniger deutsch, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Man kann nicht einfach einen Eigentümer aus dem Grundbuch löschen. Auch wenn die Angehörigen gar nicht wissen, dass die Erben sind, sind sie es.
Wenn die Erben nicht kontaktiert werden können, würde mir einfallen, dass ihr eine Abwesenheitspflegschaft für die abwesenden Erben beantragen könntet. Dann könntet ihr bspw. die Teilungsversteigerung beantragen.
Das wäre wahrscheinlich die schnellere Variante, allerdings auch nicht gerade „schnell“.
Jeder hat das Recht zu verwahrlosen, im Extremfall auch bei drohender Lebensgefahr. So ist es speziell im Betreuungsrecht auch geregelt.
Hier haben wir mMn aber einen anderen Fall. Der Betroffene entschließt sich nicht selbst zu verwahrlosen.
Aber um auch mal etwas klarzustellen: Man kommt nicht gesund in die Psychiatrie, wird behandelt und kommt krank wieder raus.
Wenn diese Person zwangsweise in der Psychiatrie eingewiesen wurde, dann weil er eben krank war. Nichts mit Versuchskaninchen.
Auch eine gesetzliche Betreuung ist kein Teufelswerk. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, muss es jemand anderes tun, sonst würde der Betroffene ja nur noch mehr verwahrlosen.
Irgendwann ist bei jedem auch mal der Punkt erreicht, wo ambulante Pflege eventuell nicht mehr ausreicht und man leider Gotte in ein Pflegeheim muss. Dort ist der Platz begrenzt und man kann schlicht nicht den ganzen Hausrat mitnehmen. Auch die Wohnung muss irgendwie verwertet werden, denn sonst zahlt keiner das Pflegeheim.
Zugegeben, einige Betreuer sind leider relativ vorschnell damit, jemanden ins Heim zu stecken. Das allerdings vor dem Hintergrund, dass sie selbst kein Risiko eingehen wollen, dass dem Betroffenen zuhause etwas passiert und sie selbst dafür haftbar gemacht werden und weil sie schlicht überlastet sind. Ein Betreuer erhält nämlich nicht wirklich viel Geld für seine Arbeit und im übrigen sogar noch weniger, wenn die Person im Heim lebt.
Was wäre denn deine Konsequenz, wenn Beweise vorgelegt werden? Nach dem wie du hier schreibst, vermute ich eher, dass du „Fälschung!“ rufst, statt dich von deinen Ansichten abbringen zu lassen.
Zu Höcke: der ist Geschichtslehrer. Wenn einer weiß, was das bedeutet, dann der.
Und natürlich muss alles im Kontext gesehen werden. Jemanden, der Geschichtslehrer war und dem ultrarechtsnationalem Teil einer ohnehin rechten Partei vorsitzt, traue ich zu, dass er ganz genau weiß, was er da sagt. Da braucht man auch nicht sagen „Ups, wusste ich nicht“. Wer das glaubt, ist echt verblendet.
Da es Deutschland als Nation noch gar nicht so lange gibt, würde man im Geschichtsunterricht also nur die Weimarer Republik bzw. deren Grundgedanken durchnehmen können. Nicht mal die Geschichte der Weimarer Republik selbst, weil das Thema Hand in Hand mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus geht.
Vielleicht ist noch positiv die Sozialgesetzgebung von Bismarck. Ansonsten hat Deutschland leider politisch relativ wenig positive Geschichte zu bieten.
Du kannst einen Wechsel beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Für den Wechsel wird aber wahrscheinlich eine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers vorgelegen haben. Dass du ihn einfach nicht mehr als TV haben willst, wird wahrscheinlich nicht ausreichen.
Anspruch im dem Sinne, dass man es einklagen könnte, nein.
Aber wenn du einen Betreuer brauchst und willst, kannst du einfach beim Amtsgericht einen Antrag stellen und dort wird dann geprüft, ob eine Betreuung angeordnet werden kann.
Ich finde gut, dass er im Perso ist. Die Polizei hat die Abdrücke nicht.
Ich denke da ist es einfacher Fingerabdrücke von Wildfremden in der U-Bahn zu bekommen, als einen einzigen aus dem Perso.
Genau deshalb sollte auch die Kreuzpflicht in öffentlichen Gebäuden in Bayern abgeschafft werden. Sowas hat in staatlichen Gebäuden nichts zu suchen.
Also als Beamter auf Widerruf kann ich es mir schwierig vorstellen. Auf Probe schon eher, aber aus meinem Bekanntenkreis hab ich es nur erlebt, dass Teilzeit erst ab Lebenszeitverbeamtung gewährt wurde.
Ich wüsste nicht einmal, dass dort überhaupt Beamte im mittleren Dienst arbeiten.
Der Großteil der bei der Stadt arbeitet ist mittlerweile angestellt.
Wenn man sich an den Tätigkeiten des mittleren Dienstes in anderen Bereichen orientieren kann, dann wohl viel Aktenarbeit und Kontakt mit Bürgern über Telefon und Post.