§203 BGB gilt lediglich bei schuldrechtlichen Ansprüchen (Schuldner und nicht Angeklagter).
Fürs Strafrecht muss man in §78c StGB schauen.
Ich frage mich immer, warum Leute glauben, „Deutschsein“ wäre von etwas anderem als der Staatsbürgerschaft abhängig. Es gibt keine Eigenschaften, die jeder „Deutsche“ teilt oder auch nur teilen muss.
Die Klassiker wie Pünktlichkeit, Fleiß oder Genauigkeit sind einfach nur Stereotypen, die schlicht nicht stimmen. Es gibt Deutsche, die komplette Schnarchzapfen sind aber das macht sie ja nicht weniger deutsch.
Selbst Demokratieverbundenheit bzw. Verfassungstreue ist anscheinend nicht mehr im Trend für fast ein Viertel der Wahlberechtigten.
Einfach deswegen, weil man keinen einzigen gemeinsamen Nenner finden wird, was genau „Deutschsein“ eigentlich sein soll, ist die Staatsbürgerschaft das Mittel der Wahl. Macht auch keinen Unterschied, ob man eingebürgert wurde oder die Familie hier seit Generationen lebt. Kaum einer weiß sicher, ob seine Familie nicht doch teilweise vor 200 Jahren aus Frankreich stammt. Macht ihn doch heute nicht weniger deutsch, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Es gibt für das Studium in Bayern einen Studienbegleiter, aber ehrlich gesagt brauchst du nicht wirklich viel Vorbildung. Die Grundlagen lernst du im Studium.
Die wirklichen Basics lernt man allerdings auch schon in der Schule in (Wirtschaft und) Recht :)
Meiner Ansicht nach nur, wenn die schulischen Belange auch zu seinem Aufgabenbereich gehören. Und selbst dann kann er dich dabei anleiten, das selbst zu machen.
Wenn du hier eine Frage stellen kannst, kannst du auch eine Mail an eine Nachhilfe schicken.
Seit dem 1.1.2023 müssen die Betreuer eine Schlussrechnungslegung (das wird der Ordner bei deinem Freund gewesen sein) nur noch auf das Verlangen des ehemaligen Betreuten hin erstellen. Darüber sollte deine ehemalige Betreuerin dich informiert haben.
Innerhalb von 6 Wochen ab diesem Hinweis kannst du die Erstellung beim Betreuungsgericht verlangen.
Du kannst die Tochter immer noch adoptieren, wenn ihr das möchtet. Damit wäre das Problem wahrscheinlich gelöst. Insgesamt würde ich dazu raten, zum Notar zu gehen, wenn Immobilien im Nachlass wären.
Mit einem notariellen Testament spart ihr den Erben dann den Erbschein.
Finde ich tatsächlich sogar etwas kritisch, da die Unterschrift einen „Abschlusscharakter“ hat. Ich würde in so einem Fall die mehreren Seiten zusammentackern und die letzte unterschreiben.
Bei Google einen Anwalt suchen und ihn beauftragen. Im Betreuungsverfahren ist der Betroffene immer verfahrensfähig und kann wirksam einen Anwalt beauftragen.
- Ja, Einkäufe des täglichen Lebens dürfte sogar ein Geschäftsunfähiger machen. Einkaufen gehen gehört überhaupt gar nicht zu den Aufgaben eines Betreuers.
- Kommt darauf an, ob er die Post zuverlässig an den Betreuer weitergibt, wenn etwas zu regeln ist.
- Ja.
- Ja, wenn der Betreuer eine richterliche Genehmigung dafür hat.
- Wenn du mit Wohnort verlassen einen Umzug meinst, kommt das darauf an, ob der Betreuer die Aufenthaltsbestimmung hat. Wenn ja, muss der Betreute zusätzlich entweder geschäftsunfähig sein oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Dann darf ausschließlich der Betreuer über den Aufenthalt bestimmen.
Grundsätzlich gilt: die Betreuung ändert nichts daran, was der Betreute von sich aus tun kann und darf. Sie schränkt ihn erstmal überhaupt gar nicht in seiner Freiheit ein.
Erst wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird oder der Betreute aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig ist, kann er selbst nicht handeln.
Für die Eigentumsübertragung sind Auflassungserklärungen notwendig und die müssen beim Notar abgegeben werden. Die Grundbucheintragung kostet übrigens auch nochmal was, das wird aber vom Grundbuchamt und nicht vom Notar geführt.
Das heißt Maßregelvollzug.
Du musst beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Entlassung stellen. Erst wenn du einen entsprechenden Beschluss bekommst, bist du nicht mehr Betreuerin.
Du kannst das Amt und die Tätigkeit bis dahin nicht einfach niederlegen.
Ich würde dir erst einmal raten, zum Notar zu gehen, wenn du wirklich etwas besonderes regeln möchtest oder dich beraten lassen möchtest. So wie du dein Vermögen darstellst, hättest du die Mittel dazu schon.
Abgesehen davon würde ich darauf hinweisen, dass du eine Bestattungsvorsorge abschließen kannst. Nur, weil du das eine Konto für die Bestattungskosten vorgesehen hast, heißt das nicht, dass das auch so gemacht wird. Die Bestattung muss schlussendlich vom Erben gezahlt werden. Dem kannst du einige Arbeit ersparen, wenn du bei einem Bestatter schon alles vorab regelst und auch schon finanziell absicherst.
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil deiner Mutter wäre (wenn dein Vater schon verstorben ist) die Hälfte, die anderen Hälfte würde der Bruder bekommen. Pflichtteilsberechtigt ist nur deine Mutter, die also 1/4 bekommen würde, wenn du sie enterbst, indem du deine Freundin als Alleinerbin einsetzen würdest.
Wenn alles bezahlt ist, kannst du das ja nachweisen und damit die Behauptungen widerlegen. Im Übrigen kannst du auch argumentieren, dass du dich sehr wohl selbst um deine Angelegenheit kümmern kannst. Erstelle bspw. eine Auflistung deiner Schulden, Frage bei deinen Gläubigern (die die Forderungen auch noch verfolgen) den aktuellen Stand an. Wenn du dich selbst darum kümmern kannst, kann und wird das Gericht keine Aufgabenkreiserweiterung gegen deinen Willen machen.
Mir stellt sich hier erstmal die Frage, wozu überhaupt eine Betreuung?
Die Betreuung ist keine Schuldnerberatung und der Betreuer auch nicht nur dafür da, die Schulden abzubezahlen.
Wenn das der einzige Zweck ist, den die Betreuung für dich aktuell erfüllt, sollte es kein Problem sein, diese auf deinen Antrag beim Gericht hin, aufheben zu lassen.
Du musst natürlich irgendeine Begründung schreiben, weshalb du keinen Betreuer willst. Du wirst ja auch Gründe dafür haben. Einfach hin schreiben, natürlich möglichst verständlich, aber nach deiner Rechtschreibung hier zu urteilen, solltest du das hinbekommen.
Wichtig ist, dass das Gericht deinen Brief auch zuordnen kann. Also wenigstens deinen vollen Namen und Geburtsdatum oder noch besser das Aktenzeichen drauf schreiben.
Einen Anwalt brauchst du nicht. Eine Briefmarke auch nicht, wenn du es selbst einwirfst.
Wer die Bestattungskosten erstmal tragen muss, ist Ländersache. Jedenfalls in Bayern sind es die Angehörigen, diese werden es sich aber vom Erben wiederholen wegen § 1968 BGB, wonach der Erbe die Bestattung zu bezahlen hat.
Ja, in der Regel mit PZU, weil ein Nachweis gebraucht wird, wann die Rechtsmittelfristen begonnen haben.
Um was geht es denn genau?
Ein Betreuer ist nicht dein Mädchen für alles. Der wird schon wissen, für was er zuständig ist.
Also ich vermute, dass die Erbenemittler ihren eigenen Anteil schon abgezogen haben.
Anders kann ich mir einen Anteil von 3/5 für zwei Erben nicht erklären.
Der Bruder deines Vaters ist verstorben. Er hat keine Erben erster Ordnung (Kinder), also sind wir bei den Erben zweiter Ordnung, also den Eltern und deren Abkömmlinge.
Die Eltern sind wohl schon verstorben. Also wären deren Kinder Erben zu gleichen Teilen. Wenn hier nur dein Vater und die Halbschwester erben sollen, sind wohl die 5 Kinder deines Großvaters auch schon verstorben(?)
Dann müssten aber die Anteile je 1/2 sein. In deiner Frage sieht es aus, als ob insgesamt 3/5 auf beide verteilt werden soll (?). Kann ich mir nicht anders erklären, als dass die Erbenermittler schon 2/5 für sich reserviert haben.