Ich frage mich immer, warum Leute glauben, „Deutschsein“ wäre von etwas anderem als der Staatsbürgerschaft abhängig. Es gibt keine Eigenschaften, die jeder „Deutsche“ teilt oder auch nur teilen muss.

Die Klassiker wie Pünktlichkeit, Fleiß oder Genauigkeit sind einfach nur Stereotypen, die schlicht nicht stimmen. Es gibt Deutsche, die komplette Schnarchzapfen sind aber das macht sie ja nicht weniger deutsch.

Selbst Demokratieverbundenheit bzw. Verfassungstreue ist anscheinend nicht mehr im Trend für fast ein Viertel der Wahlberechtigten.

Einfach deswegen, weil man keinen einzigen gemeinsamen Nenner finden wird, was genau „Deutschsein“ eigentlich sein soll, ist die Staatsbürgerschaft das Mittel der Wahl. Macht auch keinen Unterschied, ob man eingebürgert wurde oder die Familie hier seit Generationen lebt. Kaum einer weiß sicher, ob seine Familie nicht doch teilweise vor 200 Jahren aus Frankreich stammt. Macht ihn doch heute nicht weniger deutsch, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

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Es gibt für das Studium in Bayern einen Studienbegleiter, aber ehrlich gesagt brauchst du nicht wirklich viel Vorbildung. Die Grundlagen lernst du im Studium.
Die wirklichen Basics lernt man allerdings auch schon in der Schule in (Wirtschaft und) Recht :)

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Seit dem 1.1.2023 müssen die Betreuer eine Schlussrechnungslegung (das wird der Ordner bei deinem Freund gewesen sein) nur noch auf das Verlangen des ehemaligen Betreuten hin erstellen. Darüber sollte deine ehemalige Betreuerin dich informiert haben.

Innerhalb von 6 Wochen ab diesem Hinweis kannst du die Erstellung beim Betreuungsgericht verlangen.

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Du kannst die Tochter immer noch adoptieren, wenn ihr das möchtet. Damit wäre das Problem wahrscheinlich gelöst. Insgesamt würde ich dazu raten, zum Notar zu gehen, wenn Immobilien im Nachlass wären.

Mit einem notariellen Testament spart ihr den Erben dann den Erbschein.

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Finde ich tatsächlich sogar etwas kritisch, da die Unterschrift einen „Abschlusscharakter“ hat. Ich würde in so einem Fall die mehreren Seiten zusammentackern und die letzte unterschreiben.

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Bei Google einen Anwalt suchen und ihn beauftragen. Im Betreuungsverfahren ist der Betroffene immer verfahrensfähig und kann wirksam einen Anwalt beauftragen.

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  • Ja, Einkäufe des täglichen Lebens dürfte sogar ein Geschäftsunfähiger machen. Einkaufen gehen gehört überhaupt gar nicht zu den Aufgaben eines Betreuers.
  • Kommt darauf an, ob er die Post zuverlässig an den Betreuer weitergibt, wenn etwas zu regeln ist.
  • Ja.
  • Ja, wenn der Betreuer eine richterliche Genehmigung dafür hat.
  • Wenn du mit Wohnort verlassen einen Umzug meinst, kommt das darauf an, ob der Betreuer die Aufenthaltsbestimmung hat. Wenn ja, muss der Betreute zusätzlich entweder geschäftsunfähig sein oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Dann darf ausschließlich der Betreuer über den Aufenthalt bestimmen.

Grundsätzlich gilt: die Betreuung ändert nichts daran, was der Betreute von sich aus tun kann und darf. Sie schränkt ihn erstmal überhaupt gar nicht in seiner Freiheit ein.

Erst wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird oder der Betreute aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig ist, kann er selbst nicht handeln.

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Für die Eigentumsübertragung sind Auflassungserklärungen notwendig und die müssen beim Notar abgegeben werden. Die Grundbucheintragung kostet übrigens auch nochmal was, das wird aber vom Grundbuchamt und nicht vom Notar geführt.

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Du musst beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Entlassung stellen. Erst wenn du einen entsprechenden Beschluss bekommst, bist du nicht mehr Betreuerin.
Du kannst das Amt und die Tätigkeit bis dahin nicht einfach niederlegen.

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Kennt sich jemand gut mit Erbrecht aus?

Hallo alle zusammen,

ich besitze kein Vermögen, aber würde es trotzdem gut finden zu wissen, was von meinem Erbteil der ganzen Kosten überhaupt übrig bleibt, wenn meine Freundin erbt. Also wenn ich sterbe.

Im letzten Jahr ist mein Mann plötzlich verstorben und habe gesehen, wie all das angelegte Geld binnen kürzester Zeit wesentlich weniger wurde. Ich selbst bin schwer krank und wohl auch nicht mehr so ewig auf Erden bleiben.

Ich habe zwar eine Mutter, einen Bruder und einen Neffen, aber da die mir in den letzten Jahren so wahnsinnig toll beigestanden haben und an Belehrungen wirklich immer den schwachsinnigsten Rat gegeben haben, habe ich meine Freundin (Kindergartenfreundin) als Alleinerbin eingetragen. Sie ist immer für mich da, schon als mein Mann so krank war, war sie täglich im Hospiz und auch jetzt hilft sie die Wohnung umräumen und ich muss nur Hilfe schreien und sie ist mitsamt ihrer Familie hier, obwohl sie nicht gerade um die Ecke wohnt.

Ich hoffe doch mal sehr, dass meine Schwiegerverwandten durch den Tod meines Mannes raus sind, oder? Das wäre wirklich mein Tod, wenn die nach all den Quälereien und Intrigen noch was bekommen würden.

Ich spiele jetzt mal mit einfachen Zahlen:

1. Konto: 10.000,-€

2. Spar-Zins-Konto: 10.000,-€

3. Privatrente: momentan 10.000,-€ (wie gesagt, es geht um Beispiele, läuft erst 2036 ab)

4. Unfallversicherung bei Tod: 50.000,-€

5. Risikolebensversicherung 10.000,-€

6. Eigene Erwerbsminderungsrente mtl. 800,-€. .... diese Zahlen stimmen leider. Ist sogar noch weniger

7. Witwenrente: 300,-€ eine und 100,-€ bei einer anderen Bank ... soviel bekommt man bei 40 Jahre harter Arbeit. Ich bin immer noch überzeugt, dass das nicht stimmen kann, aber es fehlen drei Beitragsjahre, wo niemand weiß, was da war.

Die Vollmachten sind für meine Freundin geregelt, das Testament geschrieben und die Sachen Patientenverfügung usw. auch fertig. Was meine Familie nicht weiß ... es ist keiner von ihnen persönlich bedacht (mein Bruder wird bei ca. 6.000,-€ netto + Vollzeitarbeit seiner Frau schon nicht verhungern), aber was das Inventar und vielleicht ein bisschen Geld angeht, möchte meine Freundin keinen Ärger und da offen verhandeln.

Jetzt meine Fragen dazu:

Gehören die Bestattungskosten auch zum Erbteil oder werden die abgezogen? Dafür hatte ich nämlich das Spar-Zins-Konto gedacht.

Was geht noch alles runter? Wie viel Pflichtteil bekommt evtl. ein Verwandter und habe ich richtig gelesen, dass da wirklich 30% Erbschaftssteuer runtergehen?

Gibt es sonst noch etwas, was ich beachten müsste?.

Wie gesagt, es sind alles nur Schätzwerte (außer dem Geld für die Beerdigung ... so ungefähr hat es bei meinem Mann gekostet, daher rechne ich genauso).

So reich, dass ich mir auch noch einen Notar leisten könnte, bin ich nicht. Alle wichtigen Unterlagen sind in einer feuerfesten Box, meine Freundin weiß, wo sich diese findet und sie hat von allem noch Kopien Zuhause, welche ich als korrekt unterschrieben habe.

Habe ich noch was vergessen?

Sorry für den Roman. Ich möchte, auch aufgrund meiner Erkrankung, vorbereitet sein, denn was dabei herauskommt, wenn Leute all diese Sachen nicht geregelt haben, habe ich erst kürzlich bei Bekannten gesehen.

Mein Mann hatte nur ein Testament auf Gegenseitigkeit, wobei sich zwar niemand gemeldet hat, aber seine Ex-Familie weiß ganz genau, dass sie ihn schon so zusammengequetscht haben, wie sie nur konnten. Alles andere ist meins.

So, ich höre lieber auf, denn ich befürchte, diesen Roman beantwortet sowieso niemand, aber dann ist es eben so.

Es muss ja nicht gleich alles beantwortet werden. Ich wäre nur froh zu wissen, ob ich etwas vergessen habe und wie das mit den Beerdigungskosten ist, ob die vom Erbe abgehen und wie viel überhaupt für sie übrig bleibt. Sie bekommt zwar mein Pflegegeld, aber trotzdem ... soviel Hilfsbereitschaft ist sehr unüblich.

Ich sage schon man Danke an denjenigen, der überhaupt hier unten angekommen ist und natürlich auch für die Hilfe.

Alles Gute allen zusammen! Sorry für den Roman. Ich rede nicht viel, aber schreibe dafür mehr, was nicht alle so toll finden, aber es wird ja hoffentlich niemand gezwungen.

Ich antworte evtl erst in ein paar Tagen. Fahre übermorgen in Reha. Gute Nacht

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Ich würde dir erst einmal raten, zum Notar zu gehen, wenn du wirklich etwas besonderes regeln möchtest oder dich beraten lassen möchtest. So wie du dein Vermögen darstellst, hättest du die Mittel dazu schon.

Abgesehen davon würde ich darauf hinweisen, dass du eine Bestattungsvorsorge abschließen kannst. Nur, weil du das eine Konto für die Bestattungskosten vorgesehen hast, heißt das nicht, dass das auch so gemacht wird. Die Bestattung muss schlussendlich vom Erben gezahlt werden. Dem kannst du einige Arbeit ersparen, wenn du bei einem Bestatter schon alles vorab regelst und auch schon finanziell absicherst.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil deiner Mutter wäre (wenn dein Vater schon verstorben ist) die Hälfte, die anderen Hälfte würde der Bruder bekommen. Pflichtteilsberechtigt ist nur deine Mutter, die also 1/4 bekommen würde, wenn du sie enterbst, indem du deine Freundin als Alleinerbin einsetzen würdest.

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Wenn alles bezahlt ist, kannst du das ja nachweisen und damit die Behauptungen widerlegen. Im Übrigen kannst du auch argumentieren, dass du dich sehr wohl selbst um deine Angelegenheit kümmern kannst. Erstelle bspw. eine Auflistung deiner Schulden, Frage bei deinen Gläubigern (die die Forderungen auch noch verfolgen) den aktuellen Stand an. Wenn du dich selbst darum kümmern kannst, kann und wird das Gericht keine Aufgabenkreiserweiterung gegen deinen Willen machen.

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Betreuung loswerden?

Hallo ich habe mir vor 2 Jahren selbst eine Betreuung geholt da ich mit meinen Schulden nicht klar kam.

So jetzt habe ich diese Betreuerin und sie hat mir zwar geholfen denke ich aber so richtig hilft sie mir auch nicht.

Ich habe schon mehr mals danach gefragt ob wir mal zusammen schauen können wie viel noch zu zahlen ist, naja in diesen 2 Jahren ist es nicht einmal dazu gekommen. Sie meinte immer sie hätte keine Zeit oder sonstiges.

Ich bin echt wütend.

Zumal sie mir diesen Monat mein ganzes Geld überwiesen hatte und ich ihr das bei unserem letzten Gespräch letzte Woche gesagt hatte und lieber nochmal nachgefragt habe wovon sie denn diesen Monat meine laufenden Kosten bezahlt hat.

Kann ja nichts bezahlt haben weil ich ja alles bekommen habe. Zudem hat sie mich dann auf heftigste angeschrieen und mir ja die Schuld dafür gegeben nach dem sie versucht hatte das auch selbst so zu erklären dass sie von jemand anderen das Geld auf mein Konto überweisen hat, ich ihr aber mit dem Kontoauszug belegen konnte dass dort mein Name steht. Die ist mega ausgerastet wo ich dann auch leicht Angst bekommen habe.

Sie wollte an dem Tag eigentlich auch Mal wieder nur ne Unterschrift von iwann vergangenen Checks wovon ich nichts mehr weiß das hat sie jetzt schon 4 mal gemacht. Dieses Mal habe ich gesagt du bekommst von mir nix mehr. Da meinte sie ich bekomme nächsten Monat kein Geld .

Jetzt ist es so ich bekomme zum Leben nur 60€ die Woche.. ich muss fast vegan leben weil ich mir kein Fleisch mehr kaufen kann da alles zu teuer ist.

Zwischendurch flattern auch Mal Inkasso Briefe in meinen Postkasten wo ich mir denke ; hä , sie hat doch alles bezahlt wie sie meint.

Mein Freund und mein Vater sagen dass da echt iwas nicht so ganz richtig läuft.

Was meint ihr ?

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Mir stellt sich hier erstmal die Frage, wozu überhaupt eine Betreuung?

Die Betreuung ist keine Schuldnerberatung und der Betreuer auch nicht nur dafür da, die Schulden abzubezahlen.
Wenn das der einzige Zweck ist, den die Betreuung für dich aktuell erfüllt, sollte es kein Problem sein, diese auf deinen Antrag beim Gericht hin, aufheben zu lassen.

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Du musst natürlich irgendeine Begründung schreiben, weshalb du keinen Betreuer willst. Du wirst ja auch Gründe dafür haben. Einfach hin schreiben, natürlich möglichst verständlich, aber nach deiner Rechtschreibung hier zu urteilen, solltest du das hinbekommen.

Wichtig ist, dass das Gericht deinen Brief auch zuordnen kann. Also wenigstens deinen vollen Namen und Geburtsdatum oder noch besser das Aktenzeichen drauf schreiben.

Einen Anwalt brauchst du nicht. Eine Briefmarke auch nicht, wenn du es selbst einwirfst.

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Wer die Bestattungskosten erstmal tragen muss, ist Ländersache. Jedenfalls in Bayern sind es die Angehörigen, diese werden es sich aber vom Erben wiederholen wegen § 1968 BGB, wonach der Erbe die Bestattung zu bezahlen hat.

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Um was geht es denn genau?

Ein Betreuer ist nicht dein Mädchen für alles. Der wird schon wissen, für was er zuständig ist.

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Also ich vermute, dass die Erbenemittler ihren eigenen Anteil schon abgezogen haben.

Anders kann ich mir einen Anteil von 3/5 für zwei Erben nicht erklären.

Der Bruder deines Vaters ist verstorben. Er hat keine Erben erster Ordnung (Kinder), also sind wir bei den Erben zweiter Ordnung, also den Eltern und deren Abkömmlinge.

Die Eltern sind wohl schon verstorben. Also wären deren Kinder Erben zu gleichen Teilen. Wenn hier nur dein Vater und die Halbschwester erben sollen, sind wohl die 5 Kinder deines Großvaters auch schon verstorben(?)

Dann müssten aber die Anteile je 1/2 sein. In deiner Frage sieht es aus, als ob insgesamt 3/5 auf beide verteilt werden soll (?). Kann ich mir nicht anders erklären, als dass die Erbenermittler schon 2/5 für sich reserviert haben.

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