Zusammenhang zwischen Cum cum, Cum-Ex & Wirecard in Verbindung zu Scholz?

1 Antwort

Zurzeit des Wirecard-Skandals war er Finanzminister des Bundes. Der eigentliche Skandal fand im Bundesamt für Finanzaufsicht und den in den Fall verwickelten Staatsanwaltschaften statt, die einen whistle-blower verfolgten statt bei Wirecard mal intenisv nachzuschauen.

Die Hamburger Warburg-Bank hatt Cum-Ex-Geschäfte abgewickelt. Nach Änderung der Rechtsprechung/Rechtsauffassung hierzu forderte die Finanzverwaltung in Hamburg ca. 41 Mio € an KapESt von der Warburg-Bank zurück. Christian Olearius, Sprecher der Gesellschafter der Bank, meinte, die Forderung würde die Insolvenz der Bank bedeuten. Angeblich meinte man im FA, er solle sich damit an die Politik wenden. Es gab Besprechungen mit Scholz, der damals Oberbürgermeister von Hamburg war, an die dieser sich nicht erinnern kann (oder will). Das FA ließ die Steuerrückforderung verjähren.


User829163 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 15:10

Gute Antwort, aber wofür steht FA und wie genau fand Cum cum statt?

Also die Verbindung von Cum Cum zum Olaf.

Gudrun76  01.12.2024, 15:24
@User829163

FA heißt Finanzamt.

M. W. lieg ein Cum-Cum-Geschäft vor, wenn vor der Dividendenauszahlung eine Aktie mit Dividendenanspruch an einen Dritten übertragen wird, der die Dividende einzieht, einen Anspruch auf Erstattung der KapESt hat und Dividende einschließlich dem Wert des KaESt-Erstattungsanspruch (abzüglich einer Gebühr) an den ursprüngiiche Eigentümer nebst Aktie zurücküberträgt. Das wird gemacht, wenn der Aktieneigentümer keinen Anspruch auf Erstattung/Anrechnung der KapESt hat, z. B. weil er in einem Drittland, z. B. USA, beheimatet ist.

Cum-Ex bedeutet, dass wieder Aktien kurzfristig übertragen werden aber der Alteigentümer und der Neueigentümer sich die KapESt auf die Dividende auszahlen/anrechnen lassen, weil der Alteigentümer wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien ist und der Neueigentümer tatsächlicher Innehaber der Aktien ist, so die gedankliche Konstruktion einer am Wortlaut des EStG angelehnten Auslegung, die schließlich vom BFH und BGH verworfen wurde.