Neue Stelle bekomm ich noch Geld vom Arbeitsamt?

5 Antworten

Bekomm ich am 1 noch Geld vom Amt für den halben Monat ?

Das hast du bereits.

Bürgergeld wird im Voraus geleistet. Wenn du also Ende Juni die Leistungen für Juli erhalten hast und dies nicht nur für die 15 Tage bis zur Arbeitsaufnahme berechnet war, wirst du sogar noch Leistungen zurückzahlen dürfen.

Neue Stelle bekomm ich noch Geld vom Arbeitsamt?

Für Juli hast Du bereits Dein Geld erhalten.

  • Wird Dir Dein Juli-Lohn erst im August gezahlt - bleibt es dabei
  • erhältst Du Deinen Juli-Lohn noch bis zum 31.7., dann wird Dein Einkommen - unter Berücksichtigung der Freibeträge - auf Deinen Leistungsanspruch für 07/2024 angerechnet werden.
  • Steht Dir für 07/2024 dann ein geringerer Anspruch auf Bürgergeld zu, darfst Du das zu viel erhaltene Bürgergeld zurückzahlen.

Für die Rückzahlung kannst Du eine Ratenzahlung beantragen.

Es geht nach dem Zuflussprinzip und was dir das Jobcenter schriftlich mitgeteilt hat.

Wenn dein Bewilligungsbescheid vorerst aufgehoben wurde, wirst Du Ende Juli keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten.

Dann musst Du dem Jobcenter erst nachweisen was uns wann Du deinen anteiligen Lohn für Juli erhalten hast.

Bekommst Du diesen noch im Juli aufs Konto, würde dein anteiliger Lohn auf eine bereits erhaltene Leistung für Juli angerechnet, dann käme es zu einer Rückforderung oder späteren Verrechnung mit einem möglichen Anspruch.

Wenn Du den anteiligen Lohn erst im August aufs Konto bekommst, dann wird er entsprechend auf den Bedarf für August angerechnet und nach einreichen der Nachweise in Kopie eine Nachzahlung an dich geleistet, nennt sich Aufstockung.

Ich kapiere dein Darstellung nicht ganz, aber es ist eindeutig: du bekommst vom Amt das Geld bis zum letzten Tag der Arbeitslosigkeit. Ab erstem Tag Arbeitsverhältnis bekommst du kein Geld mehr.

Glückwübsch zum Arbeitsplatz, hoffentlich klappt alles.


isomatte  27.07.2024, 15:32

Deine Antwort ist leider nicht korrekt, da es hier nicht um ALG - 1 nach dem SGB - lll von der Agentur für Arbeit, sondern um Bürgergeld nach dem SGB - ll vom Jobcenter geht.

Da geht es nach dem Zuflussprinzip !

Es kommt also auf den gezahlten Bedarf vom Jobcenter an, was man an Brutto und Nettoeinkommen verdient und wann das erste Erwerbseinkommen auf dem Konto ist, also zugeflossen ist.

Bürgergeld wird Ende des Monats in Voraus für den Folgemonat gezahlt und wenn man nun angenommen im Monat wo man schon Leistungen erhalten hat eine Beschäftigung beginnt, der Lohn aber erst im Folgemonat aufs Konto käme, stünde einem für den Monat der Beschäftigungsaufnahme noch die volle Leistung zu uns die müsste man auch nicht ans Jobcenter erstatten.

Nur wenn der Lohn noch im Monat der Beschäftigungsaufnahme aufs Konto käme, für den man schon Leistungen erhalten hat, würde das Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf die bereits erhaltene Leistung angerechnet und es käme dann zumindest zu einer teilweisen Rückforderung der bereits erhaltenen Leistungen.

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Annika56938 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 15:08

Also bin am 15 angefangen . Dann bekomm ich den halben Monat noch vom Amt bezahlt ?
Weil ne Arbeitskollegin meinte , ich müsste was zurück zahlen

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Wenn Du am 15. Juli angefangen hast zu arbeiten, dann hast Du ja für Juli bereits Ende Juni Dein Bürgergeld erhalten.

Doppelte Kohle gibt es bestimmt nicht.

Deshalb verstehe ich Deine Frage nicht.