Neubau 3 RH mit Luftwärmepumpe und PV Anlage für Mieter was beachten?
Hallo Leute,
wir wollen schlüsselfertig ein 3 Reihenhaus bauen. Ich suche nun vergebens seit mehreren Stunden bei Immobilienscout einen Neubau zur Miete mit Luftwärmepumpe und einer PV Anlage. Kein einziger Vermieter hat einen Neubau mit einer PV Anlage für Mieter sondern NUR die Luftwärmepumpe oder Gasbrennwerttherme. WARUM?
Ich will eine 7 bis 10 kwp für die Mieter auf den Dach haben. Weder will ich was mit dem Finanzamt zu tun haben auch will ich nicht den Mietern ein Mietstrom verkaufen müssen.
Jedes Reihenhaus ist für sich und hat seinen eignen Stromzähler, seine eigene Wärmepumpe und eine eigene PV Anlage. So zumindest der Plan. Geht sowas? Was muss ich beachten?
Ich hätte jetzt einfach nur einmalig die Kaltmiete höher kalkuliert und das wars.
Danke für eure Antworten
3 Antworten
Das ist betreffend der PV so ziemlich genau das Geschäftsmodell der Anlagenvermieter.
Die Anlage bleibt Eigentum des Vermieters, wird also vermietet, genau wie der Rest vom Haus, um das Finanzamt kommst Du also nicht herum.
In die Miete einkalkuliert = Einnahmen = Finanzamt. Gegenfinanzierung = Abschreibung = Finanzamt.
Und die Regelung der Kleinreparaturen dürfte nicht greifen, wenn einmal etwas mit der PV oder WP ist = Kosten der Mietsache = Finanzamt.
Also wo ist der Fehler in der Annahme?
Ich baue schlüsselfertig und im Bauvertrag steht dann nur eine Summe. Das Reihenhaus würde schon bei der Errichtung die PV Anlage + Speicher bekommen. Der Mieter zieht ein, kriegt Strom von der PV Anlage + Speicher das wars. Im Inserat steht dann beisoielsweise 1200 Kaltmiete. Da wird nicht stehen 1150 Kaltmiete + PV Strom 50 Euro im Monat. Ich verkaufe keinen Strom. Wenn ich die Einkommensteuerklärung mache dann werde ich aus Vermietung und Verpachtung meine Kaltmiete + Nebenkosten angeben (macht sowiesoe alles der Steuerberater von mir). Ich verkaufe doch keinen Strom. Bin 1.) unter 10kwp und 2.) Fällt 2023 die MWST sowieso auf PV Anlagen weg.
Sollte ich die die LWP Instand setzen ist mir schon klar das ich das nicht auf die Mieter umlegen kann.Aber eine WARTUNG schon
Was habe ich jetzt bitte nicht verstanden? :)
Das ändert an der Sachlage überhaupt nichts, aber wenn das sowieso ein Steuerberater macht, kann es Dir ja auch egal sein.
Hab mich entschieden auf den Dach kommt keine PV sondern höchstens Solarthermie mit 2 Kollektoren. Buderus ist der einzige der einen Solarwärmetausche in seinem Tower hat. Das kombiniert mit einem LWP ist top statt PV. Also jetzt im Mietobjekt meine ich
Für den Mieter wäre die ursprünglich von Dir angedachte Ausstattung sicherlich attraktiver, wenn sie auch auf dem Markt Seltenheitswert hätte.
Der Steuerberater wäre aufgrund der Randbedingungen im Vorfeld sicherlich der beste Ansprechpartner.
Welcher Vermieter gibt tausende Euros für eine PV Anlage für seine Mieter aus wovon er nichts hat. In Immoblienscout sehe ich nicht ein Mietobjekt mit PV sondern nur die Luftwärmepumpe liebe Lisa
Suchst du jemand der einen Neubau macht oder jemand der einen Neubau verkauft?
Oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?
Wäre je basser, daß hie rzu klären, dann kann es jeder lesen und die Frage wird Dir nicht nochmal gestellt.
Ich habe zumidnest in eienm anderen Beitrag TV/Youtube mal gesehen, daß es bei mehreren Wohneinheiten in Form von ETW's - oder DHH's so war, daß der Erbauer mehrere Luft-Wärmepumpen vorgesehen hatte.
Ichkann mir vortsellen, daß es einzig daran liegt, daß eien Luft-Wärmepumpe recht teuer ist und Kapitalanleger sich die Kosten sparen.
Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen bei einem RH auf jedes RH eine PV zu machen, dann käme ich aber auch auf die Idee für jedes RH eine Luft-Wärmepumpe anzubinden und nicht mehrere RH-Einheiten (3) mit eienr Luft-Wärmepumpe.
Ich mach ein 3RH und jedes RH bekommt eine eigene Luftwärmepumpe. Die PV Anlage spare ich mir da eine Ost West Ausrichtung sich nur mit Speicher lohnt und kein Vermieter für Mieter eine PV raushaut. Das Haus muss einfach gut gedämmt sein. Leerohre für eine PV Vorbereitung mache ich aber und auch Platz für einen Speicher also nur falls man nachträglich aufrüsten will. Ich denke das Finanzamt hat auch nichts mit zu tun wenn man unter 10kwp bleibt.
Nein so meine ich das nicht