Nebenkostenabrechnung zu hoch?

6 Antworten

Wo kann ich mich hinwenden zwecks Widerspruch.

An Deinen Vermieter. Von dem hast Du ja wohl die Abrechnung bekommen.

Wo kann ich mich hinwenden zwecks Widerspruch.

Erstmal an den Absender der Abrechnung. Du hast darauf ja ein Zahlungsziel und solltest die Abrechnung vorher reklamieren, damit die nicht in den Mahnprozess kommt. Sollte keine Einigung möglich sein, dann über einen Rechtsanwalt oder Mieterverein.

Bei mir war nie einer und hat Heizung oder kalt und warmwasserzähler abgelesen.

Das ist evtl. alles digital, fern- oder per Funk ablesbar. Dazu muß keiner in die Wohnung.

Eh Du an Widerspruch denkst solltest Du die Abrechnung erstmal prüfen bzw. prüfen lassen und Einsicht in die Belege beim Vermieter verlangen.

Nicht selten sind einfach nur die Vorauszahlungen zu gering.

Wie hoch waren die denn und wie groß ist die Wohnung?

2023 sind ja Kosten, vor allem für Heizenergie, noch mal kräftig gestiegen.


Borisesa 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 20:27

Meine aktuellen zählerstände stehen auf der Abrechnung drauf. Aber wie kann das sein wenn der Rechnungszeitraum 1.1.23 - 31.12.23 ist. Wie können die damals schon die zählerstände von heute gewusst haben.

Auch die heizkosten sind viel zu hoch. Und meine Heizung schaltet über nacht ab. Von 2 uhr bis 8 uhr geht sie garnicht an. Da ich von 10 uhr bis 19 uhr arbeiten muss und danach meistens noch in meiner Werkstatt bin und vllt 1 mal in der woche daheim schlafe sonst bei meiner freundin, kommt mir das alles sehr komisch vor...

anitari  03.12.2024, 20:33
@Borisesa

Du schreibst immer viel zu hoch, viel hoch.

Was ist denn in deinen Augen viel zu hoch? Wie hoch waren deine Vorauszahlungen?

Heizkosten werden zum Teil ja auch nach Wohnfläche umgelegt. Da speilet es keine Rolle aob man geheizt hat oder nicht.

Borisesa 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 20:19

Bei mir ist das noch nicht digital, und laut Gesetz, wenn man zähler in der Wohnung hat für warm oder kaltwasser dann müssen die abgelesen werden.

Meine Wohnung hat 65 Quadratmeter.

anitari  03.12.2024, 20:27
@Borisesa

Und wie hoch waren die Vorauszahlungen?

Das die Zähler nicht digital sind weißt Du woher genau?

Aber die zahlen in der Rechnung stimmen nicht mit der am zähler überein. Die am zähler ist niedriger als die auf der Rechnung, und da liegt ja das jahr 2024 noch dazwischen...

Es gibt Zähler die setzen sich am Jahresanfang au 0 und fangen dann von vorn an zu zählen.

Also nutzt dir der Zählerstand von Ende 2024 gar nichts.

Borisesa 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 20:30
@anitari

Weil ich ja sehe was in meinem warmwasser und kaltwasserrohr dranhängt und das ist zu 100% nicht digital...

anitari  03.12.2024, 20:48
@Borisesa

Die Zähler sehen genau so aus wie nicht Digitale. Aber egal. Verlang erst mal Einsicht in die Belege beim Vermieter und lass die Abrechnung fachlich prüfen. Für einen evtl. Widerspruch hast Du ja ab Zugang der Abrechnung fast 12 Monate Zeit. Widersprechen mit dem Grund "ist viel zu hoch" ist Unsinn. Man schon genau begründen was an der Abrechnung falsch ist.

schleudermaxe  03.12.2024, 20:50
@Borisesa

Naja, wenn der Mieter bzw. Nutzwer die Ableser reinlässt, macht ja auch nicht jeder.

anitari  03.12.2024, 20:52
@schleudermaxe

An diese Möglichkeit habe ich auch schon gedacht. Also das eine Ablesung nicht möglich war weil der Mieter nie angetroffen wurde.

Elektroheizer  04.12.2024, 09:31
@anitari

Bei Wasserzählern ist das nicht zutreffend. Die müssen weiterzählen.

Elektroheizer  04.12.2024, 09:33
@anitari

Ja genau. Konkrete Begründung mit Fehler ist wichtig!!! Einsprüche mit "ich war nie da" oder "ist falsch weil zu hoch" werden direkt im Rundordner abgelegt.

Mieterschutzbund!


schleudermaxe  03.12.2024, 20:51

Wirklich nicht, die kennen nicht einmal die Urteile vom BGH und den Unterschied zwischen Mietshaus und Eigentumswohnung meist auch nicht.

Insomnia12345  03.12.2024, 20:54
@schleudermaxe

Kann ja bei dir so sein. Mich haben die immer sehr kompetent beraten und notfalls auch juristisch erfolgreich vertreten.

Elektroheizer  04.12.2024, 09:28
@schleudermaxe

Ja Mieterschutzbund hat oft keine Ahnung. Da trifft aber auch auf viele 0815 Anwälte zu. Musste mal als Zeuge aussagen. Da kannten alle Anwälte und der Richter das MessEG nicht. Und die verhandeln über Betriebskosten. Den musste ich das erstmal erklären.

Was steht denn bei den Zählerständen? Wurden die geschätzt?

Heute ist es üblich, dass Zähler über Funk ausgelesen werden. Da muss niemand mehr in die Wohnung. Hast Du mal die Zählernummern verglichen?

Einspruch schickst Du an die Verwaltung. Die Adresse sollte auf der Abrechnung stehen.

Bitte genau angeben, was falsch ist. Formulierungen, dass Du oft nicht da bist oder ähnliches interessiert die nicht. Das ist kein Argument.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Firma, die Nebenkostenabrechnungen macht.

Borisesa 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 20:21

Warum ist das kein Argument wenn ich selten zu hause bin.

Elektroheizer  03.12.2024, 20:34
@Borisesa

Weil das niemanden interessiert. Und das beeinflusst nur indirekt den Verbrauch. Geheizt wird ja trotzdem. Und Wasser kannste in der Zeit wo Du da bist trotzdem ordentlich verplempern.

Also nur die Fakten die eventuell fehlerhaft sind. Ist tatsächlich was falsch, was ja passieren kann, dann wird das korrigiert oder Du bekommst eine Gutschrift. Ist nix falsch, dann ist das eben so. Da kannst noch so sehr behaupten nicht dagewesen zu sein.