Nebenkostenabrechnung, Nachzahlung?

3 Antworten

Naja, nicht alle Vermieter sind rasend schnell bei der NK-Abrechnung. Und wenn Du nachzahlen musst, dann hat er Dir mit seiner Verspätung eigentlich einen kostenfreien Kredit eingeräumt… ist also Dein Vorteil.

Ich würde die Abrechnung auf Richtigkeit überprüfen - da sind schon mal Fehler drin, gerade wenn die Abrechnung erstmalig gemacht wird - und wenn alles ok ist, dann würde ich die Rechnung bezahlen, ohne großes Meckern.

Ich gehe davon aus, dass Euch auch der monatliche Betrag der Nebenkostenvorrauszahlung angehoben wird. Der Einfachheit halber macht man dies i.d.R. mit Wirkung zum 1.Januar…

Wenn ich dich richtig verstehe, geht es um die Nebenkosten aus dem Jahr 2023.

Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate lang Zeit, Mieter/innen ihre Betriebskostenabrechung zukommen zu lassen. Die Frist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums zu laufen.

Kommt die Abrechnung zu spät, musst Du als Mieter eine Nachforderung nicht mehr bezahlen.

Ist das die Abrechnung für 2023? Dann ist sie verjährt.


Melmer42 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 22:19

Hallo, ja es ist für das Jahr 2023