Nebenkostenerhöhung mitten im Jahr? Gibt es eine Frist zum Widerspruch?
Ich habe mitte Oktober eine Nebenkostenerhöhung im Briefkasten gehabt. Nun hab ich mich etwas belesen und musste feststellen,das dies einseitig nur nach einer Nebenkostenabrechnung rechtens ist. Gibt es eine Frist die Abrechnung abzulehnen? Ist ja somit eher als Vorschlag zu sehen oder nicht?
4 Antworten
Nein.
Du musst zustimmen. Unterbleibt die Zustimmung muss der Vermieter diese einklagen.
Voraussetzung ist jedoch immer eine Jahresverbrauchsberechnung.
Das träfe für eine Mieterhöhung zu, nicht für die Erhöhung der Vorauszahlung für Betriebskosten .
Der Vermieter ist unterjährig nicht berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlung anzuheben. Das hast du richtig erkannt. Er dürfte das nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters. Da diese hier wohl nicht vorliegt, musst du der Forderung nicht nachkommen und darfst
deshalb in bisheriger Höhe weiter Miete zahlen.
Das BGB sagt eindeutig, nach einer korrekten Abrechnung ist ab übernächstem Monat seit Zustellung der Abrechnung eine Anpassung möglich bzw. zulässig.
Da die Forderung unrechtmäßig ist, ist sie unwirksam und damit ist auch kein Widerspruch nötig.
Das ist durchaus umstritten - einerseits darf die Nebenkostenvorauszahlung nur als Folge einer Abrechnung angepasst werden, andererseits ist der Vermieter aber gehalten, eine Vorauszahlung in angemessener Höhe einzufordern. Rein formal musst Du das wohl nicht akzeptieren, andererseits dann später um so höhere Nachzahlungen leisten ...
Was bringt dir der Widerspruch? Die Kosten sind real da, werden eh an dich durchgereicht und wenn du jetzt nicht die Nebenkosten erhöhst, musst du halt zum Ende vom Abrechnungszeitraum in einem Schlag nachzahlen.
Die meisten Leute haben sich mit ihrer Finanzdisziplin etwas leichter, wenn der Abschlag nah an den realen Kosten ist.
Die Gaspreise sinken und es gibt eine Erstattung für Dezemberabschlag und ab Januar gilt die Preisbremse. Deshalb wird hier nicht wie z.Z. kolportiert witrd die Energie in dem Maße teurer.