Nebenkostenabrechnung-Objektpflege?

4 Antworten

Zahlen musst Du erst einmal alles entsprechend der Frist, die Dir gesetzt ist.

Aber zum Nachprüfen hast Du insgesamt 12 Monate Zeit. Wenn Du was zu mecker hast, solltest Du Dir schon die Belege zeigen lassen und zwar nicht nur für die Objektpflege, sondern dann auch für Gartenarbeiten und Winterdienst, denn ganz offenbar vermischen sich hier die Positionen. Belege bedeutet, Rechnungen von Dienstleistern oder auch Stundenaufstellungen mit Stundenlohn, falls der Vermieter selbst Hand angelegt hat. Daraus ergibt sich dann ein Gesamtbetrag und Dein Anteil und natürlich auch, ob die Umlage überhaupt berechtigt war, wenn z. B. Reparaturen enthalten sind.

Wenn der Vermieter sich bockig zeigt, dann dürfte das erst recht ein Grund sein, die Sache umso genauer zu prüfen.

Du solltest zur Position Objektpflrge die Belege beim Vermieter einsehen.

Unter Objektpflege könnte man verstehen: Hausreinigung, Reinigung des Fußweges, Rausstellen der Mülltonnen. Jeder Vermieter deklariert das wohl etwas anders.

Grundsätzlich !!! darf der Vermieter in den Betriebskosten nur Positionen abrechnen , die im § 2 der BtrKVO aufgelistet sind. "Objektpflege" gehört nicht dazu.

Daher hast du ganz richtig gehandelt. Wenn dem Vermieter das nicht gefällt, dann muss er eine neue Abrechnung unter Verwendung der Begriffe des § 2 erstellen. Nachzahlungen musst du dann nicht mehr leisten.

Lass dir die Belege/Rechnungen dazu zeigen.

Sagen kann der Vermieter viel was das sein soll.