Nebenkostenabrechnung Kind als halbe Person berechnen?
Meine Tochter hat heute ihre Jahres Nebenkosten Abrechnung vom Vermieter bekommen.Der Vermieter hat ein Kind das 5 Jahre alt ist .Bei einigen Positionen zb. Wasser und Abwasser hat er das Kind als halbe Person angegeben. Bin verwirrt und frage mich gerade ob das 5 jährige Kind dabei als halbe Person angerechnet werden darf?
7 Antworten
Es gibt keine halben Personen. Egal ob Säugling oder Greis, jede Person wird/ist als volle Person angerechnet.
Der Vrmieter schafft sich unzulässigen Vorteil. Ist Personenschlüssel vereinbart gilt der ungeteilt für alle Mieter bzw. Mietparteien im Haus.
Ist es ein Zweifamilienhaus in dem nur du und der Vermieter wohnen?
Es darf, wenn denn Deine Tochter so einen aberwitzigen Verteilerschlüssel vereinbart hat.
Wir oft hat denn der Vermieter kontrolliert, mit wem Deine Tochter im Mietgegenstand lebt?
hmmm, wenn nach Personen abgerechnet wird, FREU dich
hätte er auch als 1 Person rechnen können. wäre dir das lieber gewesen?
wohnt der Vermieter mit im Haus; sonst lässt sich das nicht erklären
ich würde den Vermieter drauf ansprechen, die Rechnung ist zu deinem Nachteil.
Wie hat deine Tochter denn festgestellt das dass Kind des VM als 1/2 Person gezählt wird?
Ist es wirklich das Kind des VM?
Vielleicht ist ja mitten im Jahr eine Person dazu gezogen.
Das hab ich verstanden. Ist aber ganz sicher das sein Kind als 1/2 Person angerechnet wird?
Was hat das Kind des Vermieters mit der NK-Abrechnung Deiner Tochter zu tun???
Es geht hier um eine Abrechnung die durch Personen geteilt wurde ,und dabei wurde das Kind des Vermieters nur als halbe Person berücksichtigt ,z.B beim Wassergeld
Ich verstehe es trotzdem nicht. Lebt denn der Vermieter mit seinem Kind zusammen mit Deiner Tochter in der Wohnung? Du musst das schon etwas näher erläutern bitte.
Der Vermieter und sein Kind wohnen vermutlich mit in dem Haus.
es geht um das Kind des Vermieters