Kennt sich jemand mit Nebenkostenabrechnungen aus und kann mir weiter helfen?


11.10.2024, 16:47

Danke für die Hilfe! mir erklärt sich nun nicht warum ich nur 35 VZ geleistet haben soll, obwohl ich natürlich die volle Warmmiete gezahlt habe.

6 Antworten

Nachzahlen muss man immer dann, wenn man nichts oder zu wenig vorausbezahlt hat.

Auf dem Blatt steht am Ende "Gesamtkosten". Es müsste doch dann noch ein Blatt geben, auf dem steht, wie viel Du im Dezember vorausbezahlt hast und wohin und bis wann der Nachzahlungsbetrag zu zahlen ist.

Zudem: Deine Vermutung, Monatsbetrag * 12 wird dann in etwa der Jahresbetrag für 2024 ist nicht richtig. Die Heizkosten betragen im Dezember rund 90 € in den warmen Monaten gehen sie hingegen in Richtung 0, bzw. Kosten nur für Warmwasserbereitung.

Wie viel zahlst du für jeden Monat im voraus lt. Mietvertrag?


Hello020416 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:31

Hallo! Danke für deine Antwort.

Also meine Miete setzt sich wie folgt zusammen:

Miete: 415€

BK: 90€

HZ: 65€

Geamt: 570€

Auf der Zweiten Seite steht ich hätte eine Betriebskosten VZ von 35€ im Dezember 2023 geleistet.

bwhoch2  11.10.2024, 16:34
@Hello020416

Dann prüf doch mal nach, wie viel Du in 2023 an Miete und BK/Hz an ihn gezahlt hast. Warum nur 35,- €. Diese 35 € könntest du aber auf jeden Fall schon mal von der Gesamtsumme abziehen.

Hello020416 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:38
@bwhoch2

Mich wundern die 35€ tatsächlich auch gerade. Ich habe die volle Miete, also 570€ im Dezember gezahlt. Dann müssten das ja mehr als 35€ VZ sein

bwhoch2  11.10.2024, 16:51
@Hello020416

Dann hast Du 155 voraus bezahlt und die kannst Du von der Summe abziehen. Es schadet aber nicht, den Vermieter mal zu fragen, wie er auf die 35 kommt.

Im Übrigen ist es völlig normal, dass man nachzahlen muss, wenn man nur in den kalten Monaten in einer Wohnung gewohnt hat. Es fehlen dann die warmen Monate fast ohne Heizkosten, die das ausgleichen würden.

Hello020416 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 16:54
@bwhoch2

Alles klar, ich werde mich da mal Montag hinter klemmen und nachfragen :)

In der Betriebskostenabrechung finde ich Fehler, die aber nicht von Relevanz sind. Grundlage meiner Kritk ist die Betriebskostenverordnung § 2 :

Vorholservice? ist da nicht aufgeführt, Dachrinnenreinigung muss im Mietvertrag explizit vereinbart sein, genauso wie Rauchwarnmelderwartung, denn diese Kosten rangieren unter "Sonstige Betriebskosten" im § 2. Fehlen diese Vereinbarungen im Mietvertrag, dann trägt der Vermieter diese Kosten.

Die Heiz- und (Warmwasser) kosten werden hier nicht unter Bezug auf die m² Wohnfläche nach Anteilen 50:50 oder 30:70 berechnet. Es ist aus der Abrechnung nicht zu ersehen. Auch hier müsste sich ein entsprechender Hinweis im Mietvertrag befinden. Siehe Heizkostenverordnung. Warum werden die variablen Heizkosten als "Festbeträge" bezeichnet? Gibt es es dazu eine separate Abrechnung? Die Heizkosten sind in der Heizperiode die Kostentreiber der Betriebskosten, da ihnen der Ausgleich der Sommermonate fehlt.

Soweit ich das beurteilen kann, sind die Kosten fair aufgeteilt. 90 EUR für 1 Monat heizen ist sogar wenig. Der Rest läppert sich eben und es sind ja auch Posten dabei, die nur 1 x im Jahr fällig werden, von denen Du aber quasi noch gar nichts bezahlt hattest..

Der Gesamtbetrag wird durch Deine Wohnungsgröße geteilt und einige ggf. durch Personenzahl mal Monate.

Für mich ist das richtig, die Beträge kannst du alle durch den Faktor teilen, mit dem Wohnungsanteil multiplizieren, dann durch 12. Damit kommst du auf diese Beträge.

Das ist die Summe für einen Monat.


Hello020416 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 15:55

Vielen Dank! Dann will ich nicht wissen was nächstes Jahr auf mich zukommt wenn 2024 abgerechnet wird :(

anitari  11.10.2024, 16:50
@Hello020416

Dein Nutzungszeitraum war nur ein Heizmonat. Du hattest keine "angesparten" Vorauszahlungen aus heizfreien Monaten. Da ist eine Nachzahlung normal.

Allerdings sind es keine 190,74 € Nachzahlung, sondern nur 35,74 €.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Aus der Abrechnung geht aber nicht hervor, was Du für diesen Monat (Dezember 2023) als Nebenkostenvorauszahlung neben der Kaltmiete geleistet hast.

Das müsste dann evtl. mit der Summe aus der Abrechnung noch verrechnet werden.