Nebenkostenabrechnung für 2022 versäumt wie läuft es 2023 ab?
Hallo,
meine Hausverwaltung hat damals keine Nebenkostenabrechnung für 2022 genacht. Somit wurden auch keine Zählerstände abgelesen. Habe sie auch Ende 2022 darauf hingewiesen, da meinten sie nur Glück gehabt.
In dem Jahr war auch ein kompletter Eigentümerwechsel, eventuell auch deswegen haben sie die Abrechnung versäumt.
Für 2023 wollen sie eine Abrechnung machen, aber anhand von welchen Werten?
Es gibt ja keinen Vergleichswert zu 2022 sondern nur zu 2021. Diese Frage habe ich auch gestellt, da kam keine richtige Antwort. Für beide Jahre dürfen sie ja nicht abrechnen, die Frist für 2022 ist ja abgelaufen. Darf in so einem Fall geschätzt werden?
3 Antworten
Keine Abrechnung der BK bekommen innerhalb der gesetzmäßigen Frist? Fordere alle BK-Vorauszahlungen zurück. Ist das Kalenderjahr der 12-monatige Abrechnungszeitraum, dann fotografiere die Armaturen mit den Messwerken am Jahresende und sende die Fotos an den Vermieter . Eine Abrechnung der verbrauchsbedingten Betriebskosten aus 2024 geht dann zu Lasten des Vermieters, denn der vermieter hat keine Ausgangswerte vom Ende 2023.
Es gibt ja keinen Vergleichswert zu 2022
das nicht, aber es gibt Rechnungen und es gibt Zählerstände, wenn dann muß man die Zählerstände nun für die 2 Jahre teilen und bekommt den Mittelwert für das Jahr 2023, und die Rechnungen vom Schornsteinfeger Müllabfuhr und anderen Nebenkosten sind ja vorhanden und können eingerechnet werden.,
Das entspricht nicht den Vorgaben der HKVO. Da ist in §9 genau geregelt, wie eine Schätzung zu erfolgen hat.
In der Heizkostenabrechnung §9 ist geregelt, wie in zwingenden Fällen eine Ersatzwertbildung zu erfolgen hat.
Nicht abgelesen gilt als zwingender Grund. Allerdings steht Dir dann das Kürzungsrecht i.H von 15% zu, da nicht nach Verbrauch abgerechnet werden kann.
VG