Nebenkostenabrechnung?
Hallo zusammen,
Jemand externes von einer Firma wo Ablesungen macht, hat bei mir Heizung und Wasser abgelesen im Januar. Ich werde am 31. Juli aus der Wohnung ausziehen und die Maklerin sagte mir>
Die Kaution wird Ihnen mit der Nebenkostenabrechnung 2024 im Jahr 2025 ausgezahlt.
Erste Frage wäre> ist das rechtens?
Und die nächste Frage wäre zu der Ablesung im Januar. Dort meinte die Maklerin, dass diese Nebenkostenabrechnung im Herbst erfolgen wird.
Ist das auch rechtens? Sollte ja Mal wissen ob ich etwas für 2023 bekomme, oder nachzahlen muss...
Grüße
3 Antworten
- Kaution einbehalten: Wenn keine anderen Forderungen vohanden sind, dann darf nicht die gesamte Kaution einbehalten. Erlaubt ist eine Sicherheitsleistung von ca. dem doppelten der letzten Betriebskostennachzahlung. Der Rest muss ausbezahlt werden
- Die Ablesung im Januar war vermutlich die Jahresablesung für 2023. Für diese Abrechnung hat der Vermieter 12 Monate Zeit. Also (noch) ist alles in Ordnung
Beides ist rechtens und womöglich anders gar nicht möglich.
Das liegt daran, wann es der Verwaltung möglich sein wird, die Jahresabrechnung fertig zu stellen. Dazu müssen alle Rechnungen für Lieferungen und Leistungen in 2023 vorliegen und gerade bei Strom- oder Gasversorgern hat man darauf nur wenig Einfluss.
Die Kaution wird mit der NK-Abrechnung 2024 ausgezahlt, das stimmt.
Die NK Abrechnung sollte längst da sein. Das Finanzamt braucht ja die Zahlen der Eigentümer. Bei uns (ich bin Verwalter) liegen die Abrechnungen spätestens im April vor.
Wenn der Wohnungseigentümer damit einverstanden ist, dann ist das eben so. Seltsam, aber mich wundert auf diesem Sektor nichts mehr
Da meinte sie ja, dass das erst im Herbst kommt. Soll ich da was sagen? Also die Nebenkostenabrechnung 2023