Nebenkostenabrechnung?

3 Antworten

  1. Kaution einbehalten: Wenn keine anderen Forderungen vohanden sind, dann darf nicht die gesamte Kaution einbehalten. Erlaubt ist eine Sicherheitsleistung von ca. dem doppelten der letzten Betriebskostennachzahlung. Der Rest muss ausbezahlt werden
  2. Die Ablesung im Januar war vermutlich die Jahresablesung für 2023. Für diese Abrechnung hat der Vermieter 12 Monate Zeit. Also (noch) ist alles in Ordnung
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Beides ist rechtens und womöglich anders gar nicht möglich.

Das liegt daran, wann es der Verwaltung möglich sein wird, die Jahresabrechnung fertig zu stellen. Dazu müssen alle Rechnungen für Lieferungen und Leistungen in 2023 vorliegen und gerade bei Strom- oder Gasversorgern hat man darauf nur wenig Einfluss.

Die Kaution wird mit der NK-Abrechnung 2024 ausgezahlt, das stimmt.

Die NK Abrechnung sollte längst da sein. Das Finanzamt braucht ja die Zahlen der Eigentümer. Bei uns (ich bin Verwalter) liegen die Abrechnungen spätestens im April vor.


Neuhier19892 
Beitragsersteller
 07.05.2024, 13:02

Da meinte sie ja, dass das erst im Herbst kommt. Soll ich da was sagen? Also die Nebenkostenabrechnung 2023

turalo  07.05.2024, 13:02
@Neuhier19892

Wenn der Wohnungseigentümer damit einverstanden ist, dann ist das eben so. Seltsam, aber mich wundert auf diesem Sektor nichts mehr