Nebenkostenabrechnung - Wie muss der Schornsteinfeger abgerechnet werden?

3 Antworten

Zu den Heizkosten, die nach der Heizkostenverordnung aufzuteilen sind, gehören alle Kosten, die notwendig sind, um Wärme zu produzieren und zu verteilen, sowie am Ende abzurechnen.

Grob gesagt kommen zu den reinen Energiekosten auch die Kosten für die Wartung und Reinigung, die Kaminkehrerkosten und ggf. die Kosten der Abrechnungsfirma.

Der Gesamtbetrag ist dann zu mindestens 30 % nach Wohnfläche (max 50 %) und maximal 70 % nach tatsächlichem Verbrauch (mind. 50 %) umzulegen.

Somit wäre der Verteilerschlüssel mit 4:1 nicht ganz richtig, aber im Prinzip ist es so, dass der, der mehr verbraucht, auch mehr zu zahlen hat.

Wenn Ihr Euch bei der Verteilung an die Heizkostenverordnung haltet, wäre das also die korrekte Umlage.

Allerdings muss die HKV in einem Haus mit nur zwei Wohnungen, von denen eine vom Eigentümer bewohnt wird, nicht zwingend angewendet werden. Das müsst Ihr dann unter Euch ausmachen. Nun streitet mal schön!

Übrigens: Wir machen es bei einem MFH mit 4 gleich großen Wohnungen immer so, dass wir die Kaminkehrergebühren und die Wartung durch die 4 Wohnungen teilen, weil sie nun mal für alle notwendig sind, egal ob sie viel heizen oder wenig. Bisher hat das noch nie jemand beanstandet.

Die Schornsteinfegerkosten zählen zu den Heizkosten und müssen zusammen mit den anderen Kosten der Heizungsanlage umgelegt werden. Gemäß Heizkostenverordnung.

Die Arbeiten des Schornsteinfegers haben doch absolut nichts mit dem Verbrauch zu tun, der wirkt sich nur auf die Heizkosten aus. Und die errechnen sich nach Verbrauch.

Der Schornsteinfeger liest die Werte (Abgas etc.) der einen Heizung ab, und fegt ggf. den entsprechenden Kamin, das bleibt immer gleich.