Darf der Vermieter die Heizkosten über die Quadratmeter der Wohnung abrechnen?

5 Antworten

Das liest sich so, als wohnst Du in einem Haus mit mehreren Parteien, also nicht nur zwei. Es gilt die Heizkostenverordnung, die zwingend anzuwenden ist, wenn das technisch möglich ist.

Wird das Haus mit Heizkörpern beheizt und hat keine Fußbodenheizung, dann ist die Verbrauchserfassung mit Messgeräten an den Heizkörpern technisch recht einfach und muss somit auch angewendet werden.

Abrechnung lt. Heizkostenverordnung bedeutet, dass 30 - 50 % der Kosten nach der Wohnfläche verteilt werden können und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch. Darüber hinaus muss auch noch erfasst werden, wie viel Wärmeenergie für die Warmwasserbereitung verbraucht wird, wenn das Warmwasser auch über die Zentralheizung erwärmt wird.

Dein Gefühl trügt Dich also nicht. Zumindest der wesentliche Teil der Energiekosten muss nach Verbrauch verteilt werden.

Habt Ihr Messgeräte an den Heizkörpern? Dann wird wohl alles korrekt abgerechnet. Wenn nicht, musst Du den Vermieter mal darauf ansprechen.


Jerome423 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 13:34

Danke. Also es ist eine Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 Pateien. Die Messgeräte an den Heizungen sollen laut deren Aussage nicht in betrieb sein und deswegen wird pauschal nach Quadratmeter abgerechnet. Das hat die Hausverwaltung heute noch per email geschrieben und so wird auch das Wasser abgerechnet, das wird auf alle Personen die hier leben aufgeteilt.

mein warmwasser läuft über einen Durchlauferhitzer also Strom.

bwhoch2  11.10.2024, 13:41
@Jerome423

Wasseraufteilung nach Personenzahl je Wohnung ist in Ordnung.

Die Energie für Warmwassererwärmung zahlt jeder über seine Stromrechnung. Auch soweit ok.

Wenn die Messgeräte an den Heizungen aus irgend einem Grund nicht in Betrieb sind, müssen sie baldmöglichst in Betrieb gesetzt werden. Es kann schon mal sein, dass ein Messgerät defekt ist. Aber alle? Das hat dann einen anderen Hintergrund.

Jedenfalls tritt dann das ein, was ChristianLE schon geschrieben hat: Unternimmt die Hausverwaltung nichts, sodass wenigstens ein wesentlicher Teil der Heizkosten eines Jahres ordentlich verursachergerecht umgelegt werden können, kann jeder Mieter am Ende 15 % der Heizkosten von der Rechnung abziehen, sodass der bzw. die Vermieter, wenn es mehrere sind, diese Kosten selbst tragen müssen. Das soll dazu anspornen, dass das Problem schnellstmöglich beseitigt wird.

Nein, der Vermieter ist zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet, sofern es sich nicht um ein Zweifamilienhaus handelt, dass der Vermieter selbst bewohnt.

Wenn der Vermieter trotzdem nach Fläche abrechnet, dann hast Du nach § 12 HeizkostenV ein Kürzungsrecht von 15% der Heizkosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Jerome423 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 13:40

Ok danke

In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen wäre das zulässig, wenn vertraglich vereinbart.

Sonst nicht bzw. nur in Ausnahmefällen.

Ein Teil der Heizkosten, 30 - 50 %, müssen gem. Heizkostenverordnung nach Wohnfläche und der Rest, 50 - 70 %, nach Verbrauch umgelegt werden.


Jerome423 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 13:39

Ok danke

es ist vorgegeben bei Vermietung eine Verbrauchs Abrechnung zu erstellen. Gibt es den keinen Heizköper Verbrauchsanzeige / Oder Wärmemengenzähler ?

Wie ist das mit Warmwasser ?

lass dich mal von der Verbraucherzentrale oder Mieterschutzbund beraten.

Ich sehe das wie du wir haben eine 100 Qm Eigentumswohnung 4 Zimmer und sind sehr sparsam und haben weniger mit 3 Personen als so manche 2 Zimmer wohnung


Jerome423 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 13:38

Danke schonmal. Ich habe hier so alte Messgeräte an den Heizkörpern mit den Verdunströhrchen die aber laut der heutigen Aussage der Hausverwaltung nicht in Betrieb sind und die das nach qm abrechnen.
mein warmwasser läuft über Strom mit einem Durchlauferhitzer.
und Abwasser wird auch auf die Personen hier im Haus abgerechnet da gibt es auch nur eine Verbrauchsuhr im Keller. Das sowas überhaupt noch erlaubt ist finde ich schon sehr frech.

Die Heizkosten müssen zumindest Teilweise verbrauchsabhängig abgerechnet werden


Jerome423 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 13:41

Ok danke