Was tun, wenn Vermieter Daten für Nebenkostenabrechnung verloren hat?

5 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass Du auch vergessen hast Dir das zu notieren oder zu fotografieren?

Das war dann natürlich nicht gut.

Wie soll man in Deiner Situation z.B. Betrug durch den Vermieter nachweisen?

Darauf hätte man auch selbst kommen können...

Für die Zukunft: Bei Einzug alle Zählerstände fotografieren und im Mietvertrag notieren, sodass es dokumentiert ist!

Und das gilt auch für den Hauskauf oder den Mietwagen oder ...

Mir fällt folgendes ein: Wenn es kein Neubau Erstbezug war, gab es einen Vormieter. Die Stände bei Auszug werden ja ungefähr die bei Eurem Einzug sein.

Oder man berechnet einen Mittelwert aus dem Durchschnittsverbrauch.

Und bitte: Jetzt sofort alle Zählerstände fotografieren und notieren!


Knallgas227 
Fragesteller
 13.12.2022, 09:28

Leider habe ich das nicht gemacht, nein.

Das Heizungssystem ist hier leider ziemlich kompliziert aufgebaut, sodass es an jedem Heizkörper einen kleinen Zähler gibt. Das war mir damals auch nicht bewusst und ist dann leider untergegangen.

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bwhoch2  13.12.2022, 10:26
@Knallgas227

Das was bei Dir ist, ist normal. Diese Geräte an den Heizkörpern gehören üblicherweise nicht dem Vermieter, sondern einer Abrechnungsfirma, die vielleicht auch rauf steht.

Diese Firmen lesen entweder direkt oder per Funk aus und speichern die Daten. Es ist davon auszugehen, dass diese Daten tatsächlich dort noch vorhanden sind, auch wenn sie mehrere Jahre alt sind.

Was ggf. fehlt, sind die Rechnungen über die Energieeinkäufe. Aber Dein Vermeiter hat sich auf die Zählerstände bezogen.

Mein Vorschlag: Schau doch mal auf die Geräte, ob da ein Name drauf steht.

Z. B. Techem, ISTA, Brunata, Metrona o. ä. Such dann im Internet danach und dort findest Du dann bestimmt irgendwo "Mieterservice" o. ä. und da kannst Du mal anrufen oder hinschreiben.

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Du müsstest doch auch 1 Expl. des Übergabeprotokolls mit den Zählerständen erhalten haben oder selbständig diese notiert haben?

Vom Prinzip her dürfen nur nachweisbare Kosten umgelegt werden. Bei Strom und Wasser sollte/könnte man durch Individualmessung eines konkreten Zeitraumes den Verbrauch in etwa bestimmen und sich einigen, dass der zugrunde gelegt wird.

Allerdings: Du schreibst, Einzug vor 2 Jahren. Da hätte doch schon im Vorjahr eine Abrechnung erfolgen müssen mit aktuellen Daten. Klär mich mal auf...

Dann muss der Vermieter wohl auf die Nebenkostenabrechnung verzichten.

Wenn ihr da schon länger wohnt, könnte er höchstens den DUrschnittswert aus den Jahren davor berechnen.

Hast Du Dir die Zählerstände nicht notiert? Wenn ja: dann kannst Du sie ihm geben. Sonst könnte Dir dein Vermieter auch irgendwas aufschreiben, du könntest es nicht anders beweisen.

Wenn dein Vermieter sie verloren hat, dann könnt ihr dich auf deine Notizen zurückgreifen.