Nachbar hat das Schloss vom Keller beschädigt, welche Rechte habe ich?
Hallo,
ich leben aktuell in einem 8 Parteien Mehrfamilienhaus. Im Keller gibt es einen Raum um die Wäsche aufzuhängen. Die Nutzungszeiten sind vorgegeben. Ich habe die Erlaubnis der Verwaltung, diesen Raum in meiner vorgegebenen Zeit, mit einem separaten Schloss abzuschließen. Nun hat ein Mieter in das Schloss gebohrt. Das war letzten Freitag. In dem Raum hängt meine Wäsche. Laut Mietvertrag und Hausverwaltung ist das Trocknen der Wäsche über Leinen nicht erlaubt. Ich habe Freitag leider nur auf die Mailbox sprechen können. Heute dann nochmal morgens angerufen und darüber informiert. Es wurde nicht wirklich ernstgenommen da aktuell andere Notfälle behandelt werden. Auch wurde mein Verdacht ignoriert. Auch habe ich berichtet das die selbe Person meinen Wäscheständer zerknickt hat. Wir haben hier also 2 unterschiedliche Sachbeschädigungen von einer Person. Wie lange muss ich auf den Hausmeister warten? Bald ist meine Zeit dort vorbei und ich habe nichts waschen können. Ich fühle mich nicht ernstgenommen und war schon am überlegen mich vertreten zu lassen. Bringt eine Anzeige bei der Polizei etwas? Der Wäscheständer und das Schloss haben zusammen ca. 40 Euro gekostet ist aber dennoch eine Straftat?
Danke.
Bei dem Schloss handelt es sich um einen Schlüsselloch Sperrer. Dieses sitzt in der Tür und lässt sich durch die Beschädigung nicht mehr entfernen. Erst durch das entfernen kann der normale Schlüssel der Tür verwendet werden
4 Antworten
Da du nur vermutest, dass ein bestimmter Nachbar das verursacht hat, würde eine Anzeige wie folgt bearbeitet:
knicken, lochen, abheften
Tia, da Du die Tür blockiert hast, wirst Du auch den Schaden an der Tür erstmal bezahlen müssen! Auch den Arbeitseinsatz des Hausmeisters.
Der Hausmeister, wird vermutlich die Tür ausbohren oder ausschneiden müssen, um die Tür zu öffnen.
Es steht Dir frei, einen Schlüsseldienst zu beauftragen, die Kosten der Öffnung und Instandsetzung wirst Du auch hier tragen müssen!
Ob Du die Kosten von dem Verursacher ersetzt bekommst, wenn es jemanden gibt dem man den Schaden nachweisen kann, wird wohl das Gericht entscheiden!
Wieso sollte ich das bezahlen wenn ich die Erlaubnis dazu habe? Ich darf auch meine Haustüre abschließen, wenn die dann beschädigt wird muss ich das auch zahlen?
wenn die dann beschädigt wird muss ich das auch zahlen?
Wenn sich sonst kein Schuldiger findet, natürlich.
Nee wenn Du keinen juristisch habhaften Schuldigen findest.
Wenn der andere auch nö sagt, musst erst Du den Schaden bezahlen, kannst dann bei Gericht dich einigen.
Leider gibt es immer wieder Schäden an und in Wohnungsgebäuden durch Graffiti Verunreinigungen auf Wänden, Umwerfen von Blumenkübeln, eingeworfene Fensterscheiben oder mutwillig zerstörten Briefkästen.
Wer muss für diese Schäden aufkommen?
Die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden wie zuvor genannt gehen zu Lasten des Vermieters, denn diese Kosten gelten als Instandsetzungskosten und dürfen daher nicht als Betriebskostenumgelegt werden.
Selbstverständlich steht Dir, als bravem typisch deutschem Bürger das Recht zu, ein Dir angetanes Unrecht anzuzeigen und dabei Beweise für Deine Beschuldigungen vorzulegen. Du kannst ohne Weiteres auch Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung erstatten. Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob Ermittlungen eingeleitet werden oder ob der Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Erst einmal solltest Du herausfinden, wer den Raum jetzt abgesperrt hat, ggf. mit Hilfe der Hausverwaltung. Im Moment hast Du nur einen Verdacht.
Dann kannst Du die Herausgabe der Wäsche verlangen. Fünf Arbeitstage sind als Frist absolut angemessen und ausreichend.
In dieser Zeit kannst Du Dich beim Mieterbund über Deine Rechte informieren.
Giwalato
Es geht hier mehr um den Vermieter/Verwaltung. Soll meine Wäsche da Wochen eingesperrt bleiben? Und die Vermutung: mal nachgedacht? Jemand bricht ins Haus, geht dann in den Keller um den Trockenraum aufzubrechen? Logik?