Nachbar hat das Schloss vom Keller beschädigt, welche Rechte habe ich?


02.12.2024, 14:19

Bei dem Schloss handelt es sich um einen Schlüsselloch Sperrer. Dieses sitzt in der Tür und lässt sich durch die Beschädigung nicht mehr entfernen. Erst durch das entfernen kann der normale Schlüssel der Tür verwendet werden

4 Antworten

Da du nur vermutest, dass ein bestimmter Nachbar das verursacht hat, würde eine Anzeige wie folgt bearbeitet:

knicken, lochen, abheften


Keezo789 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 14:38

Es geht hier mehr um den Vermieter/Verwaltung. Soll meine Wäsche da Wochen eingesperrt bleiben? Und die Vermutung: mal nachgedacht? Jemand bricht ins Haus, geht dann in den Keller um den Trockenraum aufzubrechen? Logik?

Still  03.12.2024, 07:39
@Keezo789

Das die Indizien für einen Mitbewohner sprechen, ist offensichtlich. Das ist aber kein BEWEIS.

Tia, da Du die Tür blockiert hast, wirst Du auch den Schaden an der Tür erstmal bezahlen müssen! Auch den Arbeitseinsatz des Hausmeisters.

Der Hausmeister, wird vermutlich die Tür ausbohren oder ausschneiden müssen, um die Tür zu öffnen.

Es steht Dir frei, einen Schlüsseldienst zu beauftragen, die Kosten der Öffnung und Instandsetzung wirst Du auch hier tragen müssen!

Ob Du die Kosten von dem Verursacher ersetzt bekommst, wenn es jemanden gibt dem man den Schaden nachweisen kann, wird wohl das Gericht entscheiden!


Keezo789 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 17:48

Wieso sollte ich das bezahlen wenn ich die Erlaubnis dazu habe? Ich darf auch meine Haustüre abschließen, wenn die dann beschädigt wird muss ich das auch zahlen?

FordPrefect  02.12.2024, 17:50
@Keezo789
wenn die dann beschädigt wird muss ich das auch zahlen?

Wenn sich sonst kein Schuldiger findet, natürlich.

StRiW  02.12.2024, 17:52
@FordPrefect

Nee wenn Du keinen juristisch habhaften Schuldigen findest.

Wenn der andere auch nö sagt, musst erst Du den Schaden bezahlen, kannst dann bei Gericht dich einigen.

Keezo789 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 17:53
@FordPrefect

Leider gibt es immer wieder Schäden an und in Wohnungsgebäuden durch Graffiti Verunreinigungen auf Wänden, Umwerfen von Blumenkübeln, eingeworfene Fensterscheiben oder mutwillig zerstörten Briefkästen.

Wer muss für diese Schäden aufkommen?

Die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden wie zuvor genannt gehen zu Lasten des Vermieters, denn diese Kosten gelten als Instandsetzungskosten und dürfen daher nicht als Betriebskostenumgelegt werden.

Selbstverständlich steht Dir, als bravem typisch deutschem Bürger das Recht zu, ein Dir angetanes Unrecht anzuzeigen und dabei Beweise für Deine Beschuldigungen vorzulegen. Du kannst ohne Weiteres auch Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung erstatten. Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob Ermittlungen eingeleitet werden oder ob der Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.


Keezo789 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 14:20

Vielen Dank für keine Hilfe.

Erst einmal solltest Du herausfinden, wer den Raum jetzt abgesperrt hat, ggf. mit Hilfe der Hausverwaltung. Im Moment hast Du nur einen Verdacht.

Dann kannst Du die Herausgabe der Wäsche verlangen. Fünf Arbeitstage sind als Frist absolut angemessen und ausreichend.

In dieser Zeit kannst Du Dich beim Mieterbund über Deine Rechte informieren.

Giwalato


Keezo789 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 18:02

Habe doch geschrieben das dass mein Schloss ist

Giwalato  02.12.2024, 19:10
@Keezo789

Das Schloss ja, aber den Schlüssellochsperrer hat doch wohl jemand anders angebracht?! Sonst solltest Du problemlos an Deine Wäsche kommen.