Nach Ausbildung Urlaubstage?

4 Antworten

Auf alle Faelle steht dir der gesamte gesetzliche Jahresurlaub von 4 Wochen zu. Wie es sich mit einem darueber hinausgehenden vertraglichen Anspruch verhaelt, richtet sich nach deinem Vertrag.

Sieht dieser im Austrittsjahr nur einen zeitanteiligen Anspruch vor, besteht auch nur ein zeitanteiliger Anspruch. Ist der aber geringer als der gesetzliche Anspruch auf 4 Wochen, muss er auf die 4 Wochen aufgefuellt werden. Enthaelt der Vertrag aber keine derartige Klausel. erstreckt sich dein Anspruch auch auf den vollen vertraglichen Jahresanspruch.

Nur die Urlaubstage von Januar bis Juli stehen die zu.

Den Rest gibt es beim neuen AG.

Wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst, wird er ausgezahlt.


DerCaveman  03.07.2024, 12:09
Nur die Urlaubstage von Januar bis Juli stehen die zu.

Denken viele, ist aber falsch.

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Wie bitte

Du hattest das Glück übernommen zu werden und möchtest gleich wieder kündigen?

Dein Urlaubsrecht bzgl neuem Urlaub ist abhängig von deiner Probezeit


DerCaveman  03.07.2024, 12:10

Die Probezeit ist doch laengst vorbei. Aber selbst wenn eine neue vereinbart wurde, hat die keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch.

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NackterGerd  03.07.2024, 19:27
@DerCaveman

Ob Ausbildung automatisch die Probezeit ersetzt weiß ich nicht.

Wenn dem so sei, dann ist das so.

Aber selbst wenn eine neue vereinbart wurde, hat die keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch

Eigentlich hat die Probezeit schon einen Einfluss

Zum Ende der gesetzlich maximalen Probezeit, hat man den vollen Urlaubsanspruch.

Davor doch eigentlich nur den Anteiligen.

Aber womöglich hast du recht, dass die Ausbildung hier eine Probezeit unmöglich macht und damit der volle Anspruch ab dem 1. Tag besteht.

ABER trotzdem gilt:

Kündigt ein:e Mitarbeiter:in bis zum 30.06. eines Jahres, kann er/sie ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat im laufenden Jahr beanspruchen. Kündigen Mitarbeiter:innen nach dem 30.06., haben sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche).
Nur paar Tage arbeiten und einfach 30Tage Urlaub bekommen geht natürlich nicht

Und Achtung ⚠️

Mögliche Ausnahme mit der „Pro Rata Temporis“-Regelung

D.h. es kann im Arbeitsvertrag auch die Anteilige Anrechnung im Vertrag stehen.

Dann gibt's noch nichtmal die 20 Tage

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DerCaveman  04.07.2024, 01:26
@NackterGerd
Zum Ende der gesetzlich maximalen Probezeit, hat man den vollen Urlaubsanspruch.

Nur weil die Hoechstdauer der gesetzlichen Probezeit zufaellig auch der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG entspricht. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Probezeit und dem Urlaubsanspruch besteht jedoch nicht. Der Urlaubsanspruch entsteht voellig unabhaengig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht und wenn ja, von welcher Dauer.

Mögliche Ausnahme mit der „Pro Rata Temporis“-Regelung [...] Dann gibt's noch nichtmal die 20 Tage

Doch, beim Ausscheiden in der 2. Jahreshaelfte gibt es die nach erfuellter Wartezeit auch bei einer Pro Rata Temporis Vereinbarung. Der gesetzliche Mindestanspruch kann vertraglich nicht wirksam beschnitten werden. Eine Pro Rata Temporis Klausel kann sich immer nur auf einen ueber dem gesetzlichen Mindestanspruch liegenden vertraglichen Teil des Urlaubsanspruchs auswirken, nicht aber auch auf den gesetzlichen Mindestanspruch.

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NullChecker007 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 10:02

Ja ich hab eine neue Stelle gefunden. Ich verdiene das doppelte mehr…

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