Ich habe meine Ausbildung nicht bestanden aber möchte das Ausbildungsverhältnis verlängern bekomme ich meine restlichen Urlaubstage zurück?
Hallo zusammen,
ich habe meine Ausbildung nicht bestanden und möchte das Ausbildungsverhältnis verlängern. Die nächsten Prüfungen wären im Winter. Kann die Firma mich einfach kündigen? Und wenn die mich übernehmen würden bis zur nächsten Prüfung , hätte ich meine restlichen Urlaubstage noch bekommen, die mir für das ganze Jahr zustehen. Und meine Eltern wollen im August in den Urlaub, denkt ihr ich könnte trz mitgehen (habe keine Urlaubstage mehr, hatte 15 von 30)? Mein Betrieb sagt, die ganze Zeit wir müssen das besprechen aber es bedrückt mich sehr
kennt sich da jemand aus ?
danke im Voraus
3 Antworten
Wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast kannst Du eine Wiederholungsprüfung machen (max. 2 mal).
- Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich aber nicht automatisch.
Du mußt eine Verlängerung bis zur nächsten Möglichkeit der Nachpüfung verlangen - das sollte dem Ausbildungsbetrieb schriftlich eingereicht werden - der Ausbildungsbetrieb kann das nicht ablehnen.
"Ich verlange gem. § 21 Abs. 3 BBiG (Berufsbildungsgesetz) die Verlängerung der Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung".
Für die Zeit der Verlängerung entstehen natürlich weiter Urlaubsansprüche.
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Verlangst Du keine Verlängerung der Ausbildungszeit, endet Dein Ausbildungsverhältnis zum dem Zeitpunkt, welcher im Ausbildungsvertrag steht.
Die Wiederholungsprüfung kannst Du dennoch machen - dazu mußt Du Dich aber dann selbst fristgerecht anmelden und auch die Kosten tragen.
Die Firma ist sogar verpflichtet, dein Ausbildungsverhältnis um ein halbes Jahr zu verlängern, bis du die Prüfung wiederholen kannst.
Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Ausbilder er hat mir gesagt, dass mein Betrieb mich wegen „wirtschaflichen Gründen“ nicht übernehmen wird
ähm, Quelle, Herr Experte??????
der Azubi MUSS dies beim Arbeitgeber BEANTRAGEN!
wenn der Azubi keinen Antrag stellt, endet die Ausbildung in der Firma mit Ende Ausbildungsvertrag, also OHNE Prüfung!
wüßte aber jemand, der Experte für Ausbildung ist!
Ja Sie haben Recht aber so ein Fall wurde nie behandelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__37.html
Und ja, dir stehen dann auch noch weitere Urlaubstage zu.
Im Grunde so viele du willst. Du musst halt schauen, dass du deinen urlaub irgendwie in Einklang bringst was deinen Geschäftsbetrieb/deinen "Verdienst" angeht.
Als Sebständiger kannst du ja zum Beispiel ein sologeschäft haben. Oder eben auch angestellte. Wenn da alles rund läuft wenn du nicht da bist kannst du in der reinen Thorie auch 366 Tage Urlaub machen
Vielen Dank. Ich bekomme leider keine Infos vom Arbeitgeber.