Ich habe meine Ausbildung nicht bestanden aber möchte das Ausbildungsverhältnis verlängern bekomme ich meine restlichen Urlaubstage zurück?

2 Antworten

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Wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast kannst Du eine Wiederholungsprüfung machen (max. 2 mal).

  • Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich aber nicht automatisch.

Du mußt eine Verlängerung bis zur nächsten Möglichkeit der Nachpüfung verlangen - das sollte dem Ausbildungsbetrieb schriftlich eingereicht werden - der Ausbildungsbetrieb kann das nicht ablehnen.

"Ich verlange gem. § 21 Abs. 3 BBiG (Berufsbildungsgesetz) die Verlängerung der Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung".

Für die Zeit der Verlängerung entstehen natürlich weiter Urlaubsansprüche.

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Verlangst Du keine Verlängerung der Ausbildungszeit, endet Dein Ausbildungsverhältnis zum dem Zeitpunkt, welcher im Ausbildungsvertrag steht.

Die Wiederholungsprüfung kannst Du dennoch machen - dazu mußt Du Dich aber dann selbst fristgerecht anmelden und auch die Kosten tragen.

Im Grunde so viele du willst. Du musst halt schauen, dass du deinen urlaub irgendwie in Einklang bringst was deinen Geschäftsbetrieb/deinen "Verdienst" angeht.

Als Sebständiger kannst du ja zum Beispiel ein sologeschäft haben. Oder eben auch angestellte. Wenn da alles rund läuft wenn du nicht da bist kannst du in der reinen Thorie auch 366 Tage Urlaub machen