Welche Verpflichtungen hat ein Unterhaltszahler neben Geldleistungen?

2 Antworten

Geh am Besten zum Jugendamt und lass dich dort beraten. Soweit ich weiß ist das alles gut geklärt. Kann man auch anrufen und ohne Namen zu nennen einfach nachfragen wie das genau ist. Aber soweit mir bekannt ist kann dich die Mutter nicht einfach zwingen das Kind zu nehmen nur weil sie nen Schminktermin hat - äh die Krippe zu is.

Davon abgesehen freut es mich zu lesen wie sie jemand um seine Tochtern kümmern will. Dass dir deine Ex das Leben schwer macht ist nicht ok. Auch nicht fürs Kind. Frauen die sowas machen sind ätzend. Und das sage ich als selbst Mutter und Frau. Ich hoffe du kriegst das geregelt. Deine Tochter wird dir das danken. Vielleicht nicht jetzt - aber sie wirds irgendwann verstehen.

Die Kindsmutter kann alle 2 Jahre die Einkommensunterlagen prüfen (lassen), aber nicht mal so zwischendurch mehr fordern, weil sie denkt, es würde ihr zustehen.

Du zahlst nach Düsseldorfer Tabelle und der Unterhalt ist tituliert oder nicht?

Und hier geht es ja offenbar auch um die Betreuung. Ihr habt Betreuungszeiten ausgemacht? Erwarten kann sie nicht, dass du dann immer einspringst wenn mal was ist. Es wäre schön, wenn die Eltern da irgendwie gemeinsam einen Dreh dran bekommen.

Aber als quasi Alleinerziehende stehen ihr ja auch entsprechende Kinderkrankentage zu. Und bei unangemeldeter Schließung der Kita darf sie freundlich bei dir nachfragen, aber erwarten darf sie es nicht.