Wer hat am Kreisverkehr Vorfahrt (Auto vs. Radfahrer)?

schleudermaxe  15.06.2022, 16:43

Radweghinweis gilt für die Abfahrt, die danach kommt, denn da kommen die Radfahrer von rechts und haben somit Vorfahrt.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 16.06.2022, 09:31

Verstehe ehrlich gesagt nicht was du meinst. Eine ausführlichere Antwort wäre nett.

7 Antworten

Es ist ganz einfach: überquert der Radfahrer hinter dem Kreisverkehr-Schild Deine Fahrbahn, dann gehört der Radweg zum Kreisverkehr und Du musst Vorfahrt gewähren. Kreuzt der Radweg vor dem Schild, gehört er auch nicht zum Kreisverkehr und somit hast Du Vorfahrt.

Alle weiteren, ausschweifenden Überlegungen sind für die Tonne.

Wenn man das mal kapiert hat ist es auch in der Praxis ganz einfach. Nur für die Radler nicht, die glauben immer, Vorfahrt zu haben.


Smartass67  16.06.2022, 12:44

P.S. : von 85Mio Deutschen scheinen mindestens 80 Mio schlichtweg zu blöd für Kreisverkehr zu sein.🙄

Neeru  19.08.2022, 10:59

Du vergisst beim ausfahren das der Radfahrer Vorrang hat. Den das verlassen gilt als abbiegen und wer abbiegt hat engegenkommenden und nachfolgenden Verkehr Vorrang zu gewähren. Auch wenn Radwege neben der Fahrbahn verlaufen.

Paragraph 9 zum selbst nachlesen.

Oder liege ich irgendwo falsch?

Ja.

Radfahrer haben an Zebrastreifen keinen Vorrang.

Ganz genau. Da geht es um einen Zebrastreifen. Der ist nur für Fußgänger relevant. Auf deinem ersten Foto befindet sich neben dem Zebrastreifen aber auch ein Radweg. Darauf hat der Radfahrer, genau wie der Fußgänger auf dem Zebrastreifen, Vorrang.

Auf dem zweiten Foto läßt sich der Vorrang nicht beurteilen, weil man nur einen Ausschnitt der Situation sehen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LigHisLigH  18.08.2022, 19:40

Im ersten Fall ist es eine "Kombinierte Querungsanlage für Fahrräder und Fußgänger", wie die Wikipedia es in den Artikeln für "Kreisverkehr", "Fußgängerüberweg" und "Querungsanlage" mit Bildbeispiel betitelt.

Diese kombinierten Überwege sind im Entwurf einer der Novelle der StVO von 2019 in §26 aufgenommen worden. Es kann aber sein, dass diese wegen rechtlichen Problemen rund um gewisse Vorfälle im Verkehrsministerium noch nicht in Kraft ist.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 15.06.2022, 16:07
Auf deinem ersten Foto befindet sich neben dem Zebrastreifen aber auch ein Radweg. Darauf hat der Radfahrer, genau wie der Fußgänger auf dem Zebrastreifen, Vorrang.

Aber doch wie beschrieben nur, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlässt (das ergibt sich übrigens aus §9 Abs. 3 StVO). Wenn der Autofahrer in den Kreisverkehr einfährt, biegt er nicht ab und somit muss er keinen Vorrang gewähren. Egal ob dort ein Radweg ist oder nicht. So jedenfalls mein Verständnis?!

Und beim 2. Bild ist es ein geteilter Weg, also Fuß- und Radweg, wie das Schild dahinter zumindest stark vermuten lässt. Deswegen wahrscheinlich auch keine rote Markierung, aber gestrichelte Linien.

ronnyarmin  15.06.2022, 16:13
@paulfragtgf
Aber doch wie beschrieben nur, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlässt

Das bezieht sich darauf, dass es keinen Zebrastreifen gibt. Wie im Satz darüber steht 'An den meisten Kreisverkehren sind Zebrastreifen. Fußgänger haben Vorrang.' gilt ein Zebrastreifen immer, nicht nur beim Verlassen eines Kreisverkehrs. Analog dazu haben dann auch Radfahrer auf dem Radweg Vorrang.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 16.06.2022, 09:30
@ronnyarmin
 Analog dazu haben dann auch Radfahrer auf dem Radweg Vorrang.

Das ist mir vollkommen neu und ergibt für mich auch keinen Sinn. Wir sind uns einig, dass Radfahrer an Zebrastreifen keinen Vorrang haben, wenn sie nicht absteigen. Seit wann ist ein dahinterliegender Radweg, der vor allem mal so mal so gekennzeichnet ist und nicht selten auch beinahe unerkennbar ist (aufgrund alter Markierungen), ausschlaggebend für den Vorrang von Radfahrern? In welchem Paragraphen steht, dass Radfahrer dann analog dazu auch Vorrang haben?

ronnyarmin  16.06.2022, 11:55
@paulfragtgf

Lies mal hier:

https://www.wa.de/lokales/werne/radfahrer-werne-vorfahrt-haben-rote-markierung-neben-zebrastreifen-10021905.html

Die farbliche Markierung allein gewährt den Radlern noch keinen Vorrang, doch in Kombination mit den ebenfalls aufgestellten Verkehrszeichen „Radfahrer Vorfahrt gewähren“ vor den Überwegen ist die Situation rechtlich eindeutig. Der Autofahrer muss den Radler queren lassen.

Sofern der Artikel stimmt, müssen Schilder aufgstellt werden, damit der Radfahrer Vorrang hat. Hier steht was Anderes, da ist nicht von einer Beschilderung die Rede:

https://www.runtervomgas.de/ratgeber-und-service/artikeluebersicht/sicher-durch-den-kreisverkehr/

Im Kreisverkehr haben Radfahrer Vorfahrt vor dem ein- und ausfahrenden Verkehr, sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg.

Ich mache es so, dass ich querende Radfahrer wie Fußgänger ansehe, die Vorrang haben. Es ist ja nicht verboten, Jemandem Vorfahrt zu gewähren, der keine hat.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 16.06.2022, 12:31
@ronnyarmin

Danke für die Quellen!

Allerdings bin ich da nach wie vor sehr misstrauisch. Mal davon abgesehen dass wa.de hier nur eine halbwegs gute Quelle ist, ist es mir eben vollkommen neu, dass das Zeichen mit dem Rad Auswirkungen auf die Vorfahrt hat. Für mich war es immer nur ein Zeichen, um auf Radfahrer bzw. den Radweg hinzuweisen. Andererseits gibt es dazu das dreieckige Schild mit rotem Rand. Ich habe jetzt mal recherchiert und in der Tat finde ich für das Schild folgende Bedeutung:

Folgendes Schild [hier Punkt 18] bedeutet: „Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!“

Quelle: radfahren.de

Ebenso finde ich zu dem Zeichen 1000-32 aber z.B. bei dvr.de nur die Beschriftung:

Radverkehr kreuzt von links und rechts

Genau das war für mich bisher immer die Bedeutung des Schildes. Nicht mehr und nicht weniger. Ebenso steht bei einigen anderen Quellen nichts davon, dass es etwas mit der Vorfahrt zu tun hätte. Man findet nur entsprechende Hinweise, dass das Schild oft in Kombination mit einem Vorfahrt gewähren Schild auftaucht. Das ist klar und genau so kennt man es besonders. Es ist für mich wie gesagt nur ein Zusatzschild gewesen, um darauf hinzuweisen. Ganz besonders, weil der Autofahrer eigentlich nur damit rechnet, dass Radfahrer eben rechts entlang der Fahrtrichtung fahren. Das Schild mit 2 Pfeilen weist eben speziell darauf hin, dass sie aus beiden Richtungen kommen.

Aber um mal zum Punkt zu kommen:

Wie auf dem Bild bei wa.de ist das Schild ja klar ein Zusatzzeichen im Kombination mit Vorfahrt gewähren. Das kann ich mir dann schon vorstellen, dass sie dann auch in der Tat Vorfahrt haben. So bin ich bisher sowieso immer vorgegangen, wenn das z.B. beim Rechtsabbiegen an einer Kreuzung passierte. Dann macht es nur Sinn, dass das beim Kreisel auch so ist. Aber ich kenne ehrlich gesagt spontan keinen Kreisel mit dieser Zeichenkombination. Dafür kenne ich halt etliche, wo einfach keine Schilder stehen außer ggf. für den Zebrastreifen.

Nach wie vor finde ich es eine sehr komplexe Angelegenheit für eine solch eigentlich einfache und alltägliche Situation.

Vielen Dank jedenfalls für deine Hilfe zur Beantwortung meiner Frage, auch wenn ich nach wie vor nicht zu 100% Bescheid weiß bzw. sicher bin, was in manchen Situationen nun Phase ist. Schönes Wochenende!

ronnyarmin  16.06.2022, 12:47
@paulfragtgf

Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen, wer wann fahren darf.

Als Autofahrer läßt du einfach die Radfahrer kreuzen. Bei Fußgängern hälst du ja auch an.

Als Radfahrer schaust du, ob ein Auto anhält. Wenn du rechtzeitig Handzeichen gibst, und den Autofahrer anschaust, wird er wahrscheinlich anhalten. Aber das siehst du ja.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 16.06.2022, 21:18
@ronnyarmin

Mache ich sowieso. Ich interessiere mich einfach dafür und will nie in der Situation sein nicht zu wissen, was eigentlich dort gilt. Und ich will auch einem Bekannten mit dem ich für seinen Führerschein übe nicht irgendeinen Mythos erzählen, den er dann weiterverbreitet oder der ihm in der Prüfung womöglich noch Probleme bereitet.

Waaas3  04.10.2022, 15:48
@paulfragtgf

Nun, in dem fall ist das einfachste das ganze mal den Fahrlehrer zu fragen, der muss das wissen und Nachfragen ist ja wichtig. Ich versteh da ehrlich das Problem nicht, ich sehe das so das du da mehrere Sachen miteinander kombiniert die so nichts miteinander zu haben. Kann mich aber auch irren und bin auch einfach nur verwirrt .

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 13.10.2022, 18:49
@Waaas3
Nun, in dem fall ist das einfachste das ganze mal den Fahrlehrer zu fragen, der muss das wissen und Nachfragen ist ja wichtig. 

Schön wärs. Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass mein Fahrlehrer an mehreren Punkten selbst keine Ahnung hatte und mir Mythen beigebracht hat.

Klassischer Mythos Nr 1.:

Ohne festes Schuhwerk fahren ist verboten.

Mythos Nr. 2 - und das finde ich bis heute verheerend:

Nach einer Kreuzung ist das Tempolimit automatisch aufgehoben, wenn nicht anders beschrieben durch Wiederholung oder sonstiges.

Und gerade das was ich hier frage, ist schon wirklich sehr speziell. Natürlich recht unproblematisch, weil man hier einfach defensiv agieren kann. Aber spätestens bei einem Unfall ist das halt entscheidend. Auch, wenn man einen Radfahrer mal nicht gesehen hat. Kommt schließlich jeden Tag vor.

 Ich versteh da ehrlich das Problem nicht, ich sehe das so das du da mehrere Sachen miteinander kombiniert die so nichts miteinander zu haben.

Kann natürlich sein - ich frage ja hier nun einmal, weil ich es selbst nicht genau weiß. Aber so richtig beantwortet ist meine Frage nicht. Ich sehe hier eben immer noch die Konflikte.

acy6877  07.02.2023, 18:44
@paulfragtgf

Der einfahrende Straßenverkehr hat beim ersten Foto ein VORFAHRT GEWÄHREN SCHILD, also VZ 205 und muss Vorfahrt gewähren!!!

acy6877  07.02.2023, 18:45
@paulfragtgf

Du bist unwissend

VwV StVO zu §2 RN. 38.

Der Radfahrer hat beim ersten Foto Vorrang und Vorfahrt!

Radfahrer haben Vorrang wenn das Auto den Kreisverkehr verlässt. Das gleiche gilt den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen.

Ich halte es so (korrigiert mich, falls es falsch ist):
Bei Einfahren in den Kreisverkehr habe ich Vorfahrt zum Querverkehr VOR dem Kreisel, aber keine Vorfahrt zu Fahrzeugen IM Kreisel. (Blinker bleibt aus, da es ohnehin immer rechts herum geht).
Bei Ausfahren rechter Blinker an, damit Einfahrende weiter fahren können UND Vorfahrt zum Querverkehr NACH dem Kreisel gewähren, egal ob Fußgänger oder Radfahrer.
Zebrastreifen fordern IMMER zum Vorfahrt gewähren (Fußgänger) auf, egal ob vor oder nach dem Kreisel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ohne Beschilderung würde rechts vor links gelten.
Das klappt aber im Kreisverkehr nicht, wenn alle rein dürfen, aber nicht rauskommen, deswegen wird dem Kreisverkehr Vorrang eingeräumt.

Fußgängern wird mit Zebrastreifen Vorrang eingeräumt, sowohl beim betreten als auch beim verlassen des Kreisverkehrs. Das wissen im allgemeinen auch die meißten und halten sich dran.
Fahrräder die über den Zebrastreifen fahren wollen, haben keinen Vorrang, aber sie radeln trotzdem gerne und glauben das es ihr Recht ist.
Die genaue Regelung wann Fahradfahrer vorrang haben, bei welchen Zeichen oder Bodenbelag ist mir nicht bekannt. Ich achte einfach beim betreten und verlassen des KV ob jemand quer rüber will und verzichte notfalls auf meinen Vorrang.
Ich hasse Beulen auf der Motorhaube und will nicht die Zeit mit warten auf die Polizei verbringen.
Als Fahrradfahrer bin ich beim überqueeren von KV ebenfalls vorsichtig und fahre so, das ich anhalten kann, wenn der PKW es nicht tut.
Schieben finde ich unrealistisch, je schneller ich drüben bin, desto eher können auch die anderen weiterfahren.

Ich halte es also mehr mit gegenseitiger Rücksichtnahme und den Fehlern anderer zu rechnen.


paulfragtgf 
Beitragsersteller
 16.06.2022, 09:27
Die genaue Regelung wann Fahradfahrer vorrang haben, bei welchen Zeichen oder Bodenbelag ist mir nicht bekannt. Ich achte einfach beim betreten und verlassen des KV ob jemand quer rüber will und verzichte notfalls auf meinen Vorrang.
Ich hasse Beulen auf der Motorhaube und will nicht die Zeit mit warten auf die Polizei verbringen.

Das machen auch die meisten so. Und ich möchte auch niemanden schlechtreden, der auf seinen Vorrang auch mal verzichten kann. Dennoch ist die Realität, dass hier viel Unwissenheit herrscht und ich schon wieder im Internet mehrere Videos gesehen habe, wo sich ein Radfahrer aufregt, dass die Autofahrer ihn fast anfahren und er sich darüber lustig macht, dass wenige User schreiben, dass er keine Vorfahrt hätte. M.M.n. ist aber genau das wie geschildert auch hier der Fall.

Und das zeigt ziemlich gut, dass es eben auch immer wieder gefährlich ist, denn sicherlich sind viele diese Videos durch unaufmerksame Autofahrer entstanden, aber einige vmtl. auch, weil die Personen sich besser mit der StVO auskannten als der eigentlich gut informierte Radfahrer selbst.

acy6877  07.02.2023, 18:42

Im ersten Foto ist eindeutig eine knallrote Radwegefurt zu erkennen. Hier hat der Radfahrer nach §9 Abs 3 der StVO Vorrang vor dem ausfahrenden Straßenverkehr und nach §8 der StVO Vorfahrt vor dem einfahrenden Straßenverkehr.

im zweiten Foto ist der Radweg nicht straßenbegleitend und auch nicht Teil des Radweges. Eine Radwegefurt ist verboten und der Radverkehr muss ein VZ 205 haben. Dann haben nur Fußgänger vor ausfahrenden Straßenverkehr Vorrang