Muss ich den Fahrradfahrer Vorfahrt gewähren?
Hallo, mein Freund und ich haben uns gerade die Frage gestellt, wenn wir aus dem Kreisverkehr rausfahren und die Ausfahrt nehmen und Ort ein Fahrradfahrer die Insel überqueren möchte, ob wir ihn rüber lassen müssen. Wir haben beide schon lange unseren Führerschein und uns wurde immer gesagt im Kreisverkehr nicht anhalten außer es ist Stau im Kreisverkehr. Wenn wir IN den Kreisverkehr fahren lassen wir immer jeden rüber weil die ja Vorrang haben aber wie ist es denn korrekt beim rausfahren eines Kreisverkehrs ?
4 Antworten
Im Prinzip kann man sich einen Kreisverkehr wie eine normale Vorfahrtstraße vorstellen, von der hintereinander mehrere Einmündungen nach rechts abgehen. Die Regeln beim Verlassen des Kreisverkehrs sind dieselben wie beim rechts Abbiegen an einer ganz normalen Einmündung.
Radfahrer auf einem straßenbegleitenden Radweg muss man also beim Verlassen des Kreisverkehrs durchlassen. Es sei denn, die Radfahrer haben ein "Vorfahrt gewähren"-Schild.
Auf Fußgänger muss beim Abbiegen besondere Rücksicht genommen werden, auch die muss man also durchlassen. Wenn ein Fußgängerüberweg vorhanden ist sowieso.
ein Fahrradfahrer steht und zufuss die Insel überqueren möchte
Ein Radfahrer, der sein Rad schiebt, ist keine Radfahrer mehr, sondern ein Fußgänger. Es gelten dann die Regeln bezüglich Fußgängern.
uns wurde immer gesagt im Kreisverkehr nicht anhalten außer es ist Stau im Kreisverkehr.
Richtig ist, dass im Kreisverkehr nicht gehalten werden darf. Damit ist aber das gewollte Halten gemeint, also wenn du z.B. hältst, um etwas aus dem Handschuhfach zu holen. Ein verkehrsbedingtes Halten, also z.B. um jemandem Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren, ist ein ungewollter Vorgang und nennt sich rechtlich nicht halten, sondern warten. Das ist im Kreisverkehr erlaubt.
Das ist rechts abbiegen. Wenn da gerade Fussgaenger oder gar Radfahrer auf Radwegen gerade aus wollen, muss man diese durchlassen.
Wenn du blinken musst, was du ja musst, ist es eine Richtungsänderung. Somit musst du den geradeaus fahrenden Verkehr queren lasse
Was ist aber wenn an der Ausfahrt ein Fahrradfahrer steht und zufuss die Insel überqueren möchte?
Dann ist er a) kein Radfahrer, sondern ein Fußgänger und b) musst du ihn natürlich trotzdem Vorrang geben.
Ja, wer rein/raus fährt, ist wartepflichtig.
Alle Verkehrsteilnehmer im Kreisverkehr haben Vorfahrt.
Ist ein Radfahrer im Kreisverkehr, hat also außen schon knapp ein Viertel oder mehr am Kreisverkehr teilgenommen, so ist er vorfahrtsberechtigt.
wer rein/raus fährt, ist wartepflichtig.
Beim Reinfahren allerdings auch nur im Abbiegevorgang und nicht davor. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Radfahrer auf die Mittelinsel des Kreisverkehrs möchte, ist ziemlich gering. 😅
Wenn ich aus dem Kreisverkehr rausfahre sagen wir mal dritte Ausfahrt dann blinke ich und fahre Ordnungsgemäß aus dem Kreisverkehr. Was ist aber wenn an der Ausfahrt ein Fahrradfahrer steht und zufuss die Insel überqueren möchte???? Muss ich ihn rüberlassen? Weil ich stehe ja dann im Kreisverkehr und halte den Verkehr auf.