Muss man bei einer Maßnahme mitmachen?

13 Antworten

In SGB II Unterabschnitt 5 Sanktionen  § 31 Pflichtverletzungen heißt es dazu:

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1. sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.
Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

Wenn eine Maßnahme nach Nr. 3 zumutbar ist und man sich so verhält, dass man rausfliegt, greifen SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen  § 31b Beginn und Dauer der Minderung.

Ausnahme: Diese Person kann "einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Was "wichtig" ist, bedarf der Auslegung des Jobcenters, und im Streitfall am Ende des Sozialgerichts. Denn "wichtiger Grund" ist ein "unbestimmter Rechtsbegriff". Dazu heißt es etwa hier:

Vor der Rechtsanwendung bedarf der unbestimmte Rechtsbegriff der Auslegung, um seinen rechtlich maßgeblichen Inhalt zu ermitteln.

Eine demonstrative Missachtung der Maßnahme, des Dozenten oder der Mit-Betroffenen könnte ein "Anlass für den Abbruch" der Maßnahme durch Rausschmiss sein.

Ein wichtiger Grund für ein solches Verhalten müsste wohl von einem Arzt attestiert werden ;-).

Dezentes Zeitunglesen wird hingegehen eher nicht als störend empfunden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Freunde und Familie sind nicht immer die besten Ratgeber, wenn es um externe Dinge geht.

Laß die Maßnahme doch erst mal auf Dich zukommen und versuche, daraus mitzunehmen, was geht. Ich meine das natürlich bildlich.

ich brauche weder Unterricht, noch Bewerbungstraining

Sicher?

Hast Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben?

aber ich brauche weder Unterricht, noch Bewerbungstraining.

Ich finde die Aussage immer sehr lustig.
Den am Ende sind es bisher IMMER die Leute gewesen, die so argumentiert haben, die am meisten Hilfe brauchten. Das wird auch bei dir der Fall sein, egal was du da sagst. Es gibt immer Verbesserungsvorschläge.

Du hast schon mal einen guten Ansatz, wenn du weißt, dass du an dieser Maßnahme teilnehmen musst, weil es sonst Ärger gibt.

Wenn du aber schon mal da bist, dann kannst du auch gleich mitmachen anstatt nur bräsig herumzusitzen. Du sitzt ja nicht alleine in dieser Gruppe, sondern da sind auch Leuten, denen vielleicht DU die eine oder andere Anregung geben kannst.

Mach einfach das beste draus anstatt die Zeit totzuschlagen. Das ist nämlich langweilig.


Leon230600 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 16:15

So wirklich Lust darauf habe ich nicht, weiß aber, dass es zu Sanktionen kommen kann, wenn ich es nicht mache. Bis jetzt muss ich auch nur 5 Monate machen.

Ich werde mir das Ganze einfach anschauen und wenn es wirklich kinderleicht erscheint, werde ich denen definitiv zeigen, dass ich nichts mehr Neues da lernen kann ;)

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Leon230600 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 16:31
@Altersweise

Würde ich machen, aber meistens lassen die sich nicht helfen.

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Jain. Du musst dort erscheinen und du solltest halt kooperieren.

Sprich - du musst kein Interesse heucheln, aber du solltest die gestellten Aufgaben erfüllen, wenn du Ärger vermeiden möchtest.

IdR handelt es sich dabei nicht um wirkliches Training. Sprich - normalerweise läuft es darauf hinaus, dass erklärt wird wie man einen PC bedient bzw. Stellen im Internet findet oder sich online bewirbt.

Die meiste Zeit wird man euch anweisen Stellen zu suchen und Bewerbungen zu schreiben.

Gegen Ende hin, wird man noch 1-2 Unterrichtsstunden darüber palavern welche Floskeln man im Vorstellungsgespräch zum Besten geben soll, wie man am besten sitzt, weil Körpersprache und so und wenn man euch für richtig dämlich hält, wird man euch noch beibringen wollen, wie man sich adäquat kleidet dafür.

Je nachdem wie lange die Maßnahme läuft, kann es auch sein, dass man noch einiges an Zeit damit totschlägt quasi per Rollenspiel ein Bewerbungsgespräch nachzustellen.

Kannst du mit dem PC umgehen, weißt wie man schreibt, formatiert, sich im Internet bewegt - wirst du also recht schnell mit den Pflichtaufgaben durch sein und dich die meiste Zeit langweilen bzw. dich eigenständig beschäftigen.

Ich hatte damals - Ausbildung gerade 3 Monate her - auch direkt ein Bewerbungstraining aufgedrückt bekommen, obwohl ich meine damalige Sachbearbeiterin darüber unterrichtet hatte, dass wir im letzten Ausbildungsjahr das Thema Bewerbungen ausgiebig durchgegangen sind.

Interessierte sie nicht. Ich musste trotzdem zur 12wöchigen Trainingsmaßnahme.

Dort zeigte ich direkt meine Bewerbungen vor, man hatte nichts zu bemängeln und auf meine Frage, was ich dort nun 12 Wochen lang machen sollte, hieß es ''bringen sie sich halt ein gutes Buch mit''.

Ich fand das recht schockierend, bedenkt man das für solche Maßnahmen Steuergelder rausgeworfen werden.

Aber es scheint offenbar genug Leute zu geben, die daran glauben wollen, dass diese Maßnahmen irgendwas bringen, wenngleich etliche Studien längst das Gegenteil beweisen.

Mein allgemeiner Rat. Sieh zu, dass du schnellstmöglich ne Ausbildungsstelle findest, sonst hockst du ein paar Wochen später wieder in irgendeiner sinnlosen Maßnahme.