Nebenjob trotz einer Mßnahme? (BVB)

3 Antworten

neben einer BvB-Maßnahme darfst Du theoretrisch nach Rücksprache mit dem Träger einen Nebenjob machen. Dieser Nebenjob darf aber das Ziel der Maßnahme nicht gefährden. Zum Beispiel, dass Du morgens deswegen immer zu spät kommst, weil Du abends noch kellnern warst oder immer früher weg musst, weil Du noch zu Deinem Nebenjob musst.

Aber am Wochenende ein paar Stunden im Supermarkt jobben & unter der Woche zur Maßnahme gehen, das könnte aushandelbar sein.

Ob dieser zusätzliche Verdienst irgendwo angerechnet wird, kommt auf Deine Situation an. Wenn Du noch Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bist, die Leistungen vom Jobcenter bekommt, dann kann es durchaus sein, das sich durch einen zusätzlichen Nebenverdienst was ändert.

Wenn der Ausbildende Betrieb mit deiner Nebentätigkeit einverstanden ist,kannst du das natürlich machen !

Solltest du aber eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) sein oder als Mitglied dazu gehören,dann wird dein zusätzliches Einkommen,nach erneuter Berechnung,auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen noch weiter gekürzt.

Das kann dann dazu führen,das du gar keinen Anspruch mehr hast und aus der BG - raus bist.


DerHans  22.10.2014, 14:53

Aus der BG heraus zu kommen, ist ja eigentlich Sinn der Sache. Natürlich kann man dann nicht kostenlos bei den Eltern leben

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isomatte  22.10.2014, 18:06
@DerHans

Natürlich ist das der Sinn,das man nicht mehr auf Hilfe angewiesen ist,aber hier handelt es sich um eine Maßnahme,die vom Amt vermittelt wurde,um erst einmal die Fähigkeiten des jungen Menschen zu erkennen,für welche Art von Ausbildung dieser in Frage kommen würde !

Diese Maßnahmen sind normalerweise Vollzeit Beschäftigungen und da wird von keinem eine Nebenbeschäftigung verlangt,nur die allgemeinen Mitwirkungspflichten müssen erfüllt werden,wie z.B. Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz schreiben.

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Nebenjob heißt ja si, weil man ihn neben einer anderen Tätigkeit ausüben darf. bis 450 € geht ein Minijob.

Wenn du dadurch nicht die Maßnahme gefährdest, darfst du das also. Musst aber wie bei einem Arbeitgeber VORHER die Genehmigung einholen