Reicht das Abmelden des Stroms beim Auszug, oder muss ich den Nachmieter/Vermieter mitteilen mit welchen Zählerstand ich mich abgemeldet habe?
Ich bin vorletzten Monat ausgezogen und habe mich auch vom Strom abgemeldet. Habe auch eine Nachzahlung von meinen Alten Versorger bekommen, weil ich zu viel gezahlt habe.
Meinen Zählerstand zum Auszug ich weder den Nachmieter noch den Vermieter mitgeteilt. Ist das schlimm? Oder kann für mich eine Zahlung kommen, falls der nachmieter/Vermieter sich nicht Strom anmeldet?
Was würde passieren wenn garnicht angemeldet wird, aber Strom verbraucht wird. Bekommt dann der Nachmieter irgendwann eine Rechnung?
5 Antworten
Dein Vermieter bekommt schon den Zählerstand. Diese wird bei Deiner Abmeldung automatisch als Eigentümer angemeldet, wenn es keinen direkten Nachmieter gibt. Bis zu dem Zeitpunkt wo der Nachmieter seinerseits den Strom anmeldet. Dann teilt er aber selbst den aktuellen Zählerstand mit.
Gibt es da Differenzen, gehen die Lasten des Vermieters. Denn er hätte selbst bei der Übergabe ablesen können/müssen.
der Versorgen hat den Zählerstand abgespeichert, aber im Normalfall sollte man alle seine Zählerstände bei Übergabe der Wohnung in einem Protokoll erfassen, das ist für alle Seiten eine Sicherheit, und wer ab dann Strom anmeldet oder nicht, kann dir egal sein.
aber wenn der VM und der Nachmieter sich einig sind dann verbrauchen sie erst einmal reichlich Strom und verlangen von dir eine Nachzahlung weil du ja beim Stromversorger den falschen Zählerstand hättest angeben können, und dann mußt du beweisen das etwas nicht stimmt und das kannst du nicht.
somit solltest du immer die Zählerstände vom VM bestätigen lassen
ja und?
das beweist nur das der Zähler mal diesen Stand hatte, und das Datum kann jeder der sich ein wenig damit auskennt ändern.
du solltest die Antworten die hier gegeben werden zum Anlass nehmen deine Fehler zu korrigieren und den Zählerstand dem VM nachmelden damit es keine Probleme gibt.
Eigentlich gibt es ja eine Übergabe, und da klären Mieter und Vermieter das ab. Allerdings wird der aktuelle Zählerstand ja auch nach der Abmeldung dem Nachmieter und/oder dem Eigentümer gemeldet. Auf jeden Fall die Abmeldung mit dem Zählerstand aufheben.
Der Zählerstand wird eigentlich bein Auszug / Einzug im Übergabeprotokoll festgehalten damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Wenn du deinen Stromvertrag gekündigt hast dann kann da ja auch keine Zahlung mehr anstehen.
Wo und wie der Nachmieter einen macht ist seine Sache.
Vielleicht bei deinem nicht aber dem dem des Nachmieters.
So oder so ist dein Vertrag ja gekündigt.
Man muss dem Nachmieter oder Vermieter nicht den Stromstand melden ,er kann ihn ja am Zähler selber ablesen . Bei Auszug wird er aber im Auszug Protokoll sowieso eingetragen
Habe aber ein Bild vom Zählerstand