Muss man Vermieter mitteilen dass man arbeitssuchend wird?
Hallo liebes Forum. Muss ich dem zukünftigen Vermieter (bin noch auf Wohnungssuche) sagen, dass ich in ein paar Monaten arbeitssuchend (nicht arbeitslos) werde? Aufgrund von Stellenabbau komm ich 1 Jahr lang in eine Transfergesellschaft, diese zahlt weiterhin einen bestimmten Gehalt aus.
Muss ich sowas wohl mitteilen?
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
4 Antworten
Vielleicht kannst Du noch Wohngeld beantragen, wenn Du arbeitslos werden solltest.
Zunächst wird man wohl 1-2 Jahre wie damals bei Opel Bochum in den Transfergesellschaften verweilen, um möglichst in Folgejobs zu kommen
Nein, musst du nicht. Die Miete ist ja gesichert. Wenn deine Wohnung nicht viel kostet, würdest du sie auch mit Bürgergeld noch finanzieren können. Insofern geht es also den Vermieter gar nichts an, WOHER das Geld stammt, mit dem die Miete bezahlt wird.
Nein. Vorausgesetzt du kannst weiter deinen Verpflichtungen nachkommen.
Es gilt der gegenwärtige Status.
Das hätten Sie mal lieber sein gelassen! Es gibt genügend Bewerber mit festem nachhaltigen Einkommen.
Was hat Sie denn geritten, sich "zähneknirschend" da anders zu entscheiden - Vermietungsmasochismus oder was?.
Warum sagen Sie dann dem Fragesteller, dass er es anders machen soll und seinen neuen Vermieter nicht über diesen Umstand informieren? Oft erfährt man das auch nur zufällig, wenn man nicht explizit nach dem Arbeitsvertrag fragt.
Ganz einfach, weil für den Fragesteller als Mieter der Istzustand gilt.
Ob der nun heute Abend im Lotto gewinnt, ist doch ebenso unerheblich.
Sie als kommentierender Vermieter bauen halt einfach nur viel Mist!
Also wir als Vermieter haben Mieter immer nur zähneknirschend genommen, wenn bekannt ist, dass der Arbeitsvertrag befristet ist und der Mieter dadurch bald arbeitssuchend sein wird...