Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Hallo,
Vor zwei Monaten kam mein Vermieter auf mich zu ob ich nicht die Treppenhausreinigung etc. übernehmen möchte. Habe schon vorher manchmal sauber gemacht, weil sich keine drum gekümmert hat. Unser neuer Vermieter hat die Immobilen auch erst vor einem Jahr übernommen. Der vorherige Eigentümer hatte einen Hausmeisterdienst eingestellt, dieser viel nun die ganze Zeit weg.
Angeboten wurde mir eine Zahlung von 100€ jeden Monat auf mein Konto.
Ohne groß zu überlegen habe ich das Angebot angenommen. Putzmittel etc. werden mit gestellt, ich muss nur eben 1 mal die Woche das Treppenhaus reinigen und einmal im Monat den Hof kehren.
Aus meinem Bekanntenkreis wurde mir nun mehrfach gesagt ich muss ein Kleingewerbe anmelden, stimmt das? Einen Arbeitsvertrag habe ich vom Vermieter nicht. Alles wurde mündliche abgeschlossen. Ich arbeite ja auch hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis.
Ich freue mich auf eure Antworten.
5 Antworten
Du musst nchts anmelden. Dein Arbeitgeber, der Vermieter muss dich anmelden, sonst ist es Schwarzarbeit. Ihr macht euch dann beide strafbar. Durch die Überweisungen ist das dann sogar auch noch gut nachweisbar.
Verträge können ja im Prinzip auch mündlich gelten. Die Nachweisbarkeit fällt da nur schwerer, wenn was zu regeln ist. Vielleicht hat er dich ja auch angemeldet. Frag einfach mal nach.
Nicht wirklich. Nur weil man im gleichen Haus wohnt, muss man nicht überall die gleiche Miete zahlen.
Gewerbe wäre dann Scheinselbständigkeit.
In D. wollen die POlitiker am liebsten Kleinkindern auch noch das Taschengeld besteuern und daher Bargeld abschaffen
Der Vermieter sollte dich als Minijob anstellen.
So kann er es absetzen und du es versteuern, genaues sagt dir ein Steuerberater
Es gibt zwei Wege, das legal zu machen:
- Der Vermieter/Hausverwalter beschäftigt dich geringfügig (=Minijob). Dann muss er dich bei der Minijob-Zentrale anmelden und du bist versichert.
- Er beauftragt dich als Reinigungsunternehmen. Dann musst du das als Gewerbe anmelden. Dafür wären 100 € aber viel zu wenig.
Alles wurde mündliche abgeschlossen
Auch mündliche Verträge sind wirksam. Oder unterschreibst Du jedesmal beim Einkaufen dem Verkäufer eine Einwilligung des Kaufs?
Ja, bei der Höhe (aufs Jahr gerechnet) muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Mach es einfacher, vereinbare einfach eine geringere Miete für die Leistung. Dann musst du auch kein Arbeitsverhältnis angeben.
Ich spreche es nochmal an. Den Vorschlag hatte ich so zwar schon mal gemacht, jedoch hat der Vermieter es abgelehnt.
Ok danke. Dann muss ich meinen Vermieter definitiv kontaktieren, wenn er aus den Urlaub zurück ist. Habe eben auch nichts schriftlich, was natürlich nicht klug war. Nur eben die Überweisung als Bestätigung.