Darf der Vermieter ein Reinigungunternehmen beauftragen?

5 Antworten

Dein 30 Jahre alter Mietvertrag ist immer noch gültig. Wenn du darin vereinbart hast, dass dir die Treppenhausreinigung obliegt, dann kann der Vermieter nicht eine einseitige Änderung des Mietvertrages herbeiführen. Fehlt diese Vereinbarung oder ist sie nur in einer separaten Hausordnung erwähnt, die nicht Vertragsbestandteil ist, dann darf der Vermieter eine Firma einsetzen. Die Kosten trägst du über die Betriebskosten.

Sei vorsichtig im Umgang mit dem Vermieter, er kann deinen Mietvertrag kündigen >>> siehe § 544 BGB.

Hallo Momo,

selbstverständlich kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen das Treppenhaus zu reinigen.

Viel interessanter ist die Frage, ob der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen kann. Und hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname


Momo2022 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 14:32

Wie bereits geschrieben, kann er nicht einfach so, gibt es ein Gerichtsurteil drüber

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DerHans  03.01.2022, 14:34
@Momo2022

EIN Gerichtsurteil bedeutet gar nichts. Da kann jeder andere Richter anders entscheiden. Dann brauchst du schon eine höchstrichterliche Entscheidung.

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Das ist wohl etwas kurzfristig. Du müsstest ja deinem privaten Reinigungsdienst dann auch fristgerecht kündigen können.

Aber prinzipiell ist es Sache des Vermieters, wie er die Treppenhausreinigung organisiert.


Momo2022 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 14:31

Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Reinigungsunternehmen 3 Monate

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Ich wohne seit 30 Jahren in einem Mietobjekt

Du bist also Mieter.

und regele meine Treppenhausreinigung selber

Das kann, muss der Vermieter jedoch nicht dulden. Entscheidend ist, was vertraglich geregelt wurde. Wenn die Pflicht zur Reinigung im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf die Mieter umgelegt wurde, dann ist dies rechtlich bindend. In den meisten Mietverträgen wird aber zusätzlich auf die Betriebskostenverordnung verwiesen - und damit kann der Vermieter die Kosten einer Reinigung auch auf die Mietparteien umlegen.

Am 22.12.2021 war ein Brief im Briefkasten, dass ab dem 04.01.2022 eine Reinigungsfirma das Treppenhaus reinigt.

Sofern dem kein anderer Vertrag entgegensteht, ist das zulässig. Der Beschreibung nach liegt hier nur eine Duldung vor, die jederzeit widerruflich ist.

Dürfen die sowas?

Selbstverständlich. Ob sich das so kurzfristig allerdings auch Kosten rechtlich durchsetzen lässt, steht auf einem anderen Blatt.

Habe ich kein Gewohnheitsrecht?

Nein. Ein Gewohnheitsrecht gibt es sowieso so gut wie gar nicht,und im Mietrecht erst recht nicht.

Außerdem zu kurzfrisitg, denn der andere Vertrag muß ja erst mal gekünidgt werden.

Das ist aber nicht das Problem des Vermieters. Wenn du ohne Rücksprache mit dem Vermieter einen Vertrag mit einem Dritten abgeschlossen hast, ist das dein Problem.

Natürlich dürfen wir Vermieter, wir bezahlen den Reinigungsdienst dann ja auch.

Der liebe Mieter hat damit ja nichts am Hut, wenn es anderslautende Vereinbarungen in der Urkunde gibt. Er darf sich nur freuen und spart.

Alles Gute für 2022.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung