Treppenhausreinigung einfach auf Mieter umlegen?
Guten Tag,
als ich heute die Neben-und Betriebskosten Abrechnung im Postfach hatte, habe ich mich ein wenig erschreckt.
Wir wohnen zwar nicht mehr in der Wohnung, ich habe diese aber 4 Jahre bewohnt.
Auf den vorrangegangenen Abrechnung war nie der Posten “Treppenhausreinigung” aufgeführt. Was auch logisch ist weil mir beim Einzug damals gesagt wurde dass das Treppenhaus von den Mietern zu reinigen ist.
dies habe ich auch immer getan. In den letzten Jahren hat jedoch oft die Hausverwaltung des gesamten Hauses gewechselt und seit die aktuelle Verwaltung tätig ist, wird eben plötzlich dieser Posten aufgezählt.
Wir haben nie jemanden im Treppenhaus gehabt der dieses reinigt und im Mietvertrag steht auch explizit, dass der Mieter dies zutun hat.
sollte der Vermieter diese Aufgabe an Dritte vergeben, so soll dies nur möglich sein wenn die Mieter VOR Abrechnungszeitraum davon informiert werden.
dies ist nachweislich zu keinem Zeitpunkt geschehen und wir haben natürlich trotzdem das Treppenhaus weiter in Stand gehalten (wie vorher vereinbart und im Mietvertrag festgehalten).
Wie sollen wir jetzt vorgehen?
lg
9 Antworten
Du hast sehr richtig erkannt, dass die Umlage unzuläsdig ist. Deshalb: Schriftlich Einspruch einlegen (Einwurfeinschreiben), diesen entsprechend begründen und den brechneten Betrag von der Nachzahlung abziehen.
Du kannst/müsstest Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen mit der entsprechenden Begründung und um eine korrigierte Abrechnung bitten.
Das kenne ich auch, streiche diese Kostenstelle mit Hinweis auf den MV und gut ist.
Hier urteilen AG und LG, der Vermieter kann nicht einseitigt ändern und zahlt somit selber.
Da würde ich mich auf jeden Fall Mal schlau machen und beschweren.
Gibt's da nicht nen Mieterverein der da helfen kann?
Es war vertraglich geregelt wer das macht also ihr und das kann ich nicht einfach ohne Ankündigung ändern.
Genauso kann ich kein Geld kassieren für etwas was nicht passiert.
Wichtig ist glaube ich auf jeden Fall einmal schriftlich Einspruch zu erheben gegen den Bescheid.
Du als Mieter wurdest im Mietrag zur Treppenhausreinigung verpflichtet. Dieser passus wurde nicht imgegenseitigen Einvernehmen dit dem Vermieter geändert.
Wenn also die neue Hausverwaltung einen Reinigungsvertrag mit einem Gebäudereiniger abschließt, dann möge sie auch die Kosten tragen.
In der Betriebskostenabrechnung wäre also dieser Kostenstelle zu widersprechen und eine Korrektur der BK-Abrechnung zu fordern. Wie hoch ist der in Rede stehende Betrag?