Kleingewerbe starten wie mit Kindergartenbeitrag usw?

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Solange deine Cousine Hartz IV bekommt, kann sie sich ja vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sobald sie allerdings diese Sozialleistung nicht mehr bekommt, muss sie für die Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen. Dann wäre dafür das Kleingewerbe beitragsfrei, weil dieses in der Wohnung betrieben wird, für die sie schon zahlt.

Bekäme sie, z. B. als Aufstockerin, weiter Hartz IV, wäre sie zwar für die Wohnung befreit, müsste aber nach dem Gesetzestext dann für die Betriebsstätte in der Wohnung einen Drittel Beitrag zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung