Kleingewerbe starten wie mit Kindergartenbeitrag usw?
Hallo :) ich frage hier für meine Cousine, da ich gesagt habe ich kann mich mal umhören, aber im Bekanntenkreis kennt sich mit dem Thema keiner so recht aus und sie selbst hat ein Beratungsgespräch erst Ende nächsten Monats bekommen. Sie wohnt mit ihrer kleinen Tochter (1) in einer Wohnung und bezieht momentan Hilfe vom Staat und ist sozusagen bis zum dritten Lebensjahr in Elternzeit (also sie wird in den drei Jahren vom Jobcenter ‚in Ruhe gelassen‘). Die Tochter fängt jetzt an für paar Stunden die Woche zu einer Tagesmutter zu gehen und kommt nächstes Jahr in den Kindergarten. Nun ist es so das meine Cousine früher als Kosmetikerin gearbeitet hat und sehr gut in diesem Gebiet ist und auch wirklich viele potentielle Kundinnen hätte, sie hat auch schon mit ihrem Vermieter geredet ob es in Ordnung wäre in der Wohnung sowas wie ein Home Studio zu machen und er ist damit völlig einverstanden. Sie möchte also um nicht mehr vom Staat zu leben, ein Kleingewerbe anmelden und wir haben es so ausgerechnet, dass sie ihre Kosten dann gut selbst decken könnte. Am Anfang aber eben auch nicht mehr als das, da sie sich ja auch um ihre Tochter kümmern muss und diese für nächstes Jahr erstmal einen Kindergartenplatz bekommen hat der nur bis 12 uhr geht. Nun ist es so, da sie ja von Kindergartengebühren und GEZ momentan verschont wird, dass wir uns fragen wie das mit dem Kleingewerbe wäre, ob sie das dann selber übernehmen müsste? Kennt sich hier jemand aus ? LG
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Solange deine Cousine Hartz IV bekommt, kann sie sich ja vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sobald sie allerdings diese Sozialleistung nicht mehr bekommt, muss sie für die Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen. Dann wäre dafür das Kleingewerbe beitragsfrei, weil dieses in der Wohnung betrieben wird, für die sie schon zahlt.
Bekäme sie, z. B. als Aufstockerin, weiter Hartz IV, wäre sie zwar für die Wohnung befreit, müsste aber nach dem Gesetzestext dann für die Betriebsstätte in der Wohnung einen Drittel Beitrag zahlen.
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Wenn Sie Hartz4 kriegt, sind 100 Euro anrechungsfrei. Von 100,01 Euro bis 1000 Euro sind davon 20% anrechnungsfrei, der Rest wird von den Hartz4-Leistungen abgezogen,
Siehe hier: